5 StR 532/24
5 StR 532/24
Aktenzeichen
5 StR 532/24
Gericht
BGH 5. Strafsenat
Datum
17. November 2024
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 24. Mai 2024 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Angeklagte im Fall II.12 der Urteilsgründe wegen versuchter schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit 22 tateinheitlichen Fällen der gefährlichen Körperverletzung und 22 tateinheitlichen Fällen der versuchten gefährlichen Körperverletzung verurteilt ist (vgl. Antragsschrift des Generalbundesanwalts); im Übrigen hat die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

Gericke                                Mosbacher                                Köhler

                    Resch                                        von Häfen

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