5 StR 525/23
5 StR 525/23
Aktenzeichen
5 StR 525/23
Gericht
BGH 5. Strafsenat
Datum
06. November 2023
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 30. Juni 2023 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Einziehungsbetrag von 14.532,27 Euro auf 14.273,75 Euro herabgesetzt wird (vgl. Antragsschrift des Generalbundesanwalts); im Übrigen hat die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Cirener     

Mosbacher     

Köhler

von Häfen     

Werner     

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