5 StR 452/23
5 StR 452/23
Aktenzeichen
5 StR 452/23
Gericht
BGH 5. Strafsenat
Datum
05. Dezember 2023
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 25. Mai 2023 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Angeklagte im Übrigen freigesprochen ist (vgl. Antragsschrift des Generalbundesanwalts) und die Staatskasse insoweit die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten seiner Revision zu tragen.

Cirener     

Gericke     

Köhler

Resch     

von Häfen     

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