5 StR 43/23
5 StR 43/23
Aktenzeichen
5 StR 43/23
Gericht
BGH 5. Strafsenat
Datum
12. April 2023
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 14. Oktober 2022 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 159.144 Euro angeordnet wird (vgl. Antragsschrift des Generalbundesanwalts).

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Cirener     

Gericke     

Köhler

Resch     

von Häfen     

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