5 StR 36/24
5 StR 36/24
Aktenzeichen
5 StR 36/24
Gericht
BGH 5. Strafsenat
Datum
26. Februar 2024
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Dresden vom 10. Oktober 2023 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die Tagessatzhöhe auf 1 Euro festgesetzt wird (vgl. Antragsschrift des Generalbundesanwalts); im Übrigen hat die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Gericke     

Mosbacher     

Köhler

Resch     

Werner     

Wir verwenden optionale Cookies zu Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.