5 StR 317/25
5 StR 317/25
Aktenzeichen
5 StR 317/25
Gericht
BGH 5. Strafsenat
Datum
14. Juli 2025
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin I vom 21. Januar 2025 werden als unbegründet verworfen, diejenige des Angeklagten S.            mit der Maßgabe, dass gegen ihn statt der Einziehung des Wertes von Taterträgen die erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 19.730 Euro angeordnet wird (vgl. Antragsschrift des Generalbundesanwalts); im Übrigen hat die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben.

Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

Cirener                         Mosbacher                         Köhler

                Resch                               Werner

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