5 StR 232/25
5 StR 232/25
Aktenzeichen
5 StR 232/25
Gericht
BGH 5. Strafsenat
Datum
28. Juli 2025
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin I vom 12. Dezember 2024 werden als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat.

Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

Ergänzend bemerkt der Senat:

Das Landgericht hat zu Recht keinen wesentlichen Beitrag der Angeklagten zur Aufdeckung der Tat über den eigenen Tatbeitrag hinaus darin gesehen, dass sie vage Hinweise auf den Nichtrevidenten gegeben haben.

Cirener                           Gericke                           Köhler

                      Resch                          von Häfen

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