5 StR 191/24
5 StR 191/24
Aktenzeichen
5 StR 191/24
Gericht
BGH 5. Strafsenat
Datum
17. Juni 2024
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 29. November 2023 werden als unbegründet verworfen, diejenige des Angeklagten M.    mit der Maßgabe, dass der Ausspruch über die Aufrechterhaltung der durch das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 12. Juni 2023 angeordneten Einziehung von Taterträgen entfällt (vgl. Antragsschrift des Generalbundesanwalts).

Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

Cirener     

Mosbacher     

Köhler

von Häfen     

Werner     

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