5 StR 140/24
5 StR 140/24
Aktenzeichen
5 StR 140/24
Gericht
BGH 5. Strafsenat
Datum
15. Juli 2024
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Dresden vom 15. Dezember 2023 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die in Litauen erlittene Auslieferungshaft im Maßstab 1:1 angerechnet wird; im Übrigen hat die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

Cirener     

Gericke     

Resch 

von Häfen     

Werner     

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