5 StR 113/24
5 StR 113/24
Aktenzeichen
5 StR 113/24
Gericht
BGH 5. Strafsenat
Datum
05. Mai 2024
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 18. Dezember 2023 werden als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat.

Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

Der Senat bemerkt ergänzend:

Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers A.        tragen die rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen sowohl die Annahme der Zueignungsabsicht als auch die des Finalzusammenhangs.

Gericke     

Köhler     

Resch 

von Häfen     

Werner     

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