5 StR 11/25
5 StR 11/25
Aktenzeichen
5 StR 11/25
Gericht
BGH 5. Strafsenat
Datum
22. April 2025
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Dresden vom 20. August 2024 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die im Fall II.3 der Urteilsgründe festgesetzte Einzelstrafe auf vier Jahre und drei Monate ermäßigt wird (vgl. Antragsschrift des Generalbundesanwalts).

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Cirener                                Gericke                                Köhler

                         Resch                              von Häfen

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