5 PB 9/22, 5 PB 9/22 (5 P 3/24)
Gegenstand Zulassung der Rechtsbeschwerde; Initiativrecht bei Höhergruppierungsanträgen
Aktenzeichen
5 PB 9/22, 5 PB 9/22 (5 P 3/24)
Gericht
BVerwG 5. Senat
Datum
23. Juni 2024
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Die Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts über die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde gegen seinen Beschluss vom 14. Oktober 2022 wird aufgehoben.

Die Rechtsbeschwerde des Beteiligten wird zugelassen.

Entscheidungsgründe

1 Die Rechtsbeschwerde des Beteiligten ist gemäß § 88 Abs. 2 Satz 1 SächsPersVG i. V. m. § 72 Abs. 2 Nr. 1, § 92 Abs. 1 Satz 2 ArbGG wegen einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen.

2 Die vorliegende Rechtssache kann dem Senat Gelegenheit geben, die Frage zu klären, ob Höhergruppierungsanträge der Personalvertretung zugunsten einzelner Beschäftigter durchweg von dem Initiativ- und Mitbestimmungsrecht nach § 83 Abs. 2 Satz 1, § 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SächsPersVG erfasst sind.

Wir verwenden optionale Cookies zu Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.