5 PB 4/24, 5 PB 4/24 (5 P 5/24)
Gegenstand Revisionszulassung; Rechtsanwaltskosten des Personalrats
Aktenzeichen
5 PB 4/24, 5 PB 4/24 (5 P 5/24)
Gericht
BVerwG 5. Senat
Datum
11. Dezember 2024
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt - Fachsenat für Landespersonalvertretungssachen - über die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde gegen seinen Beschluss vom 6. Februar 2024 wird aufgehoben.

Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers wird zugelassen.

Entscheidungsgründe

1 Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers ist gemäß § 78 Abs. 2 PersVG LSA i. V. m. § 72 Abs. 2 Nr. 1, § 92 Abs. 1 Satz 2 ArbGG wegen einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen.

2 Die vorliegende Rechtssache kann dem Senat Gelegenheit geben, zur Frage der Einordnung von Rechtsanwaltskosten außerhalb eines gerichtlichen Beschlussverfahrens als notwendige Kosten der Tätigkeit des Personalrats im Sinne von § 42 Abs. 1 PersVG LSA Stellung zu nehmen.

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