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5 PB 1/20, 5 PB 1/20 (5 P 1/21)
GegenstandZulassung der Rechtsbeschwerde; Eingruppierung
Aktenzeichen
5 PB 1/20, 5 PB 1/20 (5 P 1/21)
Gericht
BVerwG 5. Senat
Datum
14. Januar 2021
Dokumenttyp
Beschluss
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen Zitierte Normen ECLI
Tenor
Die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in dem Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts - 2. Fachsenat für Personalvertretungssachen nach dem Landespersonalvertretungsrecht - vom 7. November 2019 wird aufgehoben.
Die Rechtsbeschwerde des Beteiligten, die sich darauf bezieht, ob der Beteiligte das Mitbestimmungsrecht des Antragstellers verletzt hat, indem er eine studentische Aushilfskraft ab dem 15. März 2019 neu eingruppiert hat, ohne dass der Antragsteller dem zugestimmt hat bzw. die Zustimmung des Antragstellers ersetzt wurde, wird zugelassen.
2Die Rechtssache kann dem Senat Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, ob es einen triftigen Grund im Sinne des § 80 Abs. 6 Satz 4 HmbPersVG darstellt, wenn der Personalrat rügt, dass eine beantragte Eingruppierung nach Maßgabe eines Tarifvertrags tatsächlich nicht umgesetzt und der betreffende Beschäftigte stattdessen anhand einer eigenständigen Vergütungsordnung eingruppiert werden soll.
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