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Aktenzeichen | 5 Ni 6/25 (EP) |
Gericht | BPatG München 5. Senat |
Datum | 06. August 2025 |
Dokumenttyp | Urteil |
In der Patentnichtigkeitssache
…
betreffend das europäische Patent 3 295 571
(DE 60 2016 063 491)
hat der 5. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 7. August 2025 durch den Richter Heimen als Vorsitzenden sowie die Richter Dipl.-Phys. Univ. Dr. Forkel, Schödel, Dr.-Ing. Harth und Dipl.-Ing. Univ. Hofmeister
für Recht erkannt:
Das europäische Patent EP 3 295 571 wird mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland für nichtig erklärt.
Von den Gerichtskosten tragen die Klägerinnen zu 2) und 3) sowie die Beklagte jeweils 1/3. Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 1) trägt die Beklagte. Im Übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
1 Die Beklagte ist Inhaberin des europäischen Patents 3 295 571 (Streitpatent – SP), das unter Inanspruchnahme der Priorität der US 2015 62/159,187 P vom 8. Mai 2015 am 9. Mai 2016 angemeldet worden ist. Die Erteilung des europäischen Patents ist am 8. September 2021 veröffentlicht worden. Das in englischer Sprache gefasste Streitpatent trägt die Bezeichnung “PILOT TRANSMISSION AND RECEPTION FOR ORTHOGONAL FREQUENCY DIVISION MULTIPLE ACCESS“, ins Deutsche übersetzt “PILOTSIGNALÜBERTRAGUNG UND -EMPFANG FÜR ORTHOGONALEN FREQUENZMULTIPLEXZUGANG”. Es ist in Kraft und umfasst in der geltenden Fassung insgesamt zehn Patentansprüche mit den nebengeordneten Verfahrensansprüchen 1 und 7 und den auf diese unmittelbar oder mittelbar zurückbezogenen Unteransprüchen 2 bis 6 und 8 bis 10. Mit ihren Klagen begehrten die Klägerin zu 1. sowie die später beigetretenen Klägerinnen zu 2. und 3. die vollständige Nichtigerklärung des Streitpatents.
2 Der geltende Patentanspruch 1 betreffend das Senden eines Rahmens hat in englischer Originalsprache und der vom Senat korrigierten deutschen Übersetzung mit der Gliederung des Senats folgenden Wortlaut:
Merkmal | ||
1 | A method of a wireless device for transmitting a frame, the method comprising: | Verfahren einer Vorrichtung zum drahtlosen Senden eines Rahmens, wobei das Verfahren umfasst: |
providing pilots (e5, e6, e7, e8, e9, e10, e11, e12, e13, e14 – Figures 54A&B) in a resource unit (5408, 5410, 5412, 5424, 5426); and | Bereitstellen von Pilotsignalen (e5, e6, e7, e8, e9, e10, e11, e12, e13, e14 - Fig. 54A und B) in einer Ressourceneinheit (5408, 5410, 5412, 5424, 5426); und | |
transmitting the frame (400 - Figure 4) including the resource unit, | Senden des Rahmens (400 - Fig. 4), der die Ressourceneinheit enthält, | |
characterized by | dadurch gekennzeichnet, dass | |
the frame including a 2X High Efficiency Long Training Field of an IEEE 802.11ax standard (408-2X), | der Rahmen ein 2X-Hocheffizienz-Langtrainingsfeld (408-2X) gemäß einem Standard IEEE 802.11ax enthält, | |
wherein when a lowest subcarrier of the resource unit has an odd index (5412, 5426), a plurality of pilots are included at a first set of positions (e11, e12, e13, e14) in the resource unit, respectively, | wobei, wenn ein niedrigster Unterträger der Ressourceneinheit einen ungeraden Index (5412, 5426) aufweist, mehrere Pilotsignale jeweils in einem ersten Satz von Positionen (e11, e12, e13, e14) in der Ressourceneinheit enthalten sind, | |
wherein when a lowest subcarrier of the resource unit has an even index (5408, 5424), a plurality of pilots are included at a second set of positions (e5, e6, e7, e8) in the resource unit, respectively, | wobei, wenn ein niedrigster Unterträger der Ressourceneinheit einen geraden Index (5408, 5424) aufweist, mehrere Pilotsignale jeweils in einem zweiten Satz von Positionen (e5, e6, e7, e8) in der Ressourceneinheit enthalten sind, | |
wherein the second set of positions is different from the first set of positions, | wobei der zweite Satz von Positionen von dem ersten Satz von Positionen verschieden ist, | |
wherein the first set of positions respectively correspond to locations of non-null subcarriers of symbols of the 2X High Efficiency Long Training Field, | wobei der erste Satz von Positionen jeweils Orten von null verschiedener Unterträger von Symbolen des 2X-Hocheffizienz-Langtrainingsfelds entspricht, | |
wherein the second set of positions respectively correspond to the locations of the non-null subcarriers (430, 432) of the symbols of the 2X High Efficiency Long Training Field, and | wobei der zweite Satz von Positionen jeweils den Orten der von null verschiedenen Unterträger (430, 432) der Symbole des 2X-Hocheffizienz-Langtrainingsfelds entspricht, und | |
wherein when the resource unit is a 52-subcarrier resource unit (5424, 5426): | wobei, wenn die Ressourceneinheit eine 52-Unterträger-Ressourceneinheit (5424, 5426) ist: | |
1.9.1 | the first set of positions include | der erste Satz von Positionen |
1.9.1.1 | a first pilot tone position (5426, e11) spaced five subcarriers away from a lowest-indexed subcarrier of the resource unit, | eine erste Pilottonposition (5426, e11), die fünf Unterträger von einem Unterträger mit dem niedrigsten Index der Ressourceneinheit beabstandet ist, |
1.9.1.2 | a second pilot tone position (e12) separated by thirteen subcarriers from the first pilot tone position, | eine zweite Pilottonposition (e12), die durch dreizehn Unterträger von der ersten Pilottonposition getrennt ist, |
1.9.1.3 | a third pilot tone position (e13) separated by eleven subcarriers from the second pilot tone position, and | eine dritte Pilottonposition (e13), die durch elf Unterträger von der zweiten Pilottonposition getrennt ist, und |
1.9.1.4 | a fourth pilot tone position (e14) separated by thirteen subcarriers from the third pilot tone position and spaced six subcarriesr away from a highest indexed subcarrier of the resource unit, and | eine vierte Pilottonposition (e14), die durch dreizehn Unterträger von der dritten Pilottonposition getrennt ist und die sechs Unterträger von einem Unterträger mit dem höchsten Index der Ressourceneinheit beabstandet ist, enthält, |
1.9.2 | the second set of positions include | der zweite Satz von Positionen |
1.9.2.1 | a fifth pilot tone position (5422, e5) spaced six subcarriers away from a lowest-indexed subcarrier of the resource unit, | eine fünfte Pilottonposition (5422, e5), die sechs Unterträger von einem Unterträger mit dem niedrigsten Index der Ressourceneinheit beabstandet ist, |
1.9.2.2 | a sixth pilot tone position tone (e6) separated by thirteen subcarriers from the fifth pilot tone position, | eine sechste Pilottonposition (e6), die durch dreizehn Unterträger von der fünften Pilottonposition getrennt ist, |
1.9.2.3 | a seventh pilot tone position (e7) separated by eleven subcarriers from the sixth pilot tone position, and | eine siebente Pilottonposition (e7), die durch elf Unterträger von der sechsten Pilottonposition getrennt ist, und |
1.9.2.4 | an eighth pilot tone position (e8) separated by thirteen subcarrier from the seventh pilot tone position and spaced five subcarrieraway from a highest-indexed subcarrier of the resource unit. | eine achte Pilottonposition (e8), die durch dreizehn Unterträger von der siebenten Pilottonposition getrennt ist und die fünf Unterträger von einem Unterträger mit dem höchsten Index der Ressourceneinheit beabstandet ist, enthält. |
4 Wegen des Wortlauts des korrespondierenden nebengeordneten Verfahrensanspruchs 7 betreffend das Empfangen eines Rahmens und der abhängigen Unteransprüche 2 bis 6 und 8 bis 10 wird auf das Streitpatent verwiesen.
5 Die Klägerin zu 2.) hat vor der mündlichen Verhandlung ihre Klage zurückgenommen. Die Klägerin zu 3.) hat in der mündlichen Verhandlung keinen Antrag gestellt und erklärt, dass sie das Streitpatent in der Fassung nach den Hilfsanträgen nicht angreife.
6 Die Klägerin zu 1.) macht die Nichtigkeitsgründe der unzulässigen Erweiterung (Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 3 IntPatÜG, Art. 138 Abs. 1 c) EPÜ), der mangelnden Ausführbarkeit (Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 2 IntPatÜG, Art. 138 Abs. 1 lit. b) EPÜ) sowie der mangelnden Neuheit und der mangelnden erfinderischen Tätigkeit (Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 1 IntPatÜG, Art. 138 Abs. 1 a) i. V. m. Art. 54, 56 EPÜ) geltend. Insbesondere ist sie der Auffassung, dass das Streitpatent die Priorität der Druckschrift NK5 nicht wirksam in Anspruch nehme, da es sich bei dem Streitpatent nicht um dieselbe Erfindung wie dort handele. Deshalb erachtet sie die Gegenstände der Patentansprüche 1 und 7 durch jede der im Prioritätsintervall veröffentlichten Druckschriften NK6, NK9 und NK10 für neuheitsschädlich vorweggenommen. Zumindest mangele es ihnen gegenüber der der Druckschrift NK11 kombiniert mit der Druckschriften NK12 oder NK13 entnehmbaren Lehre an einer erfinderischen Tätigkeit.
7 Die Klägerin zu 1.) stützt ihren Vortrag u. a. auf folgende Unterlagen:
8 NK2 Offenlegungsschrift WO 2016 / 183 021 A1 (Ursprungsoffenbarung);
9 NK5 Prioritätsanmeldung US 2015 62/159,187 P;
10 NK6 IEEE 802.11-16/0024r1 (Proposed TGax draft specification);
11 NK7 IEEE 802.11-16/0475r0 (TGax March 2016 Closing Report);
12 NK8 Status of Project IEEE 802.11ax;
13 NK9 IEEE 802.11-15/0819r1 (11ax OFDMA Tone Plan Leftover Tones and Pilot Structure);
14 NK10 IEEE P802.11-Dokument, R. Stacey: Specification Framework for TGax. 28. Januar 2016;
15 NK11 IEEE 802.11-15/0330 (OFDMA Numerology and Structure);
16 NK12 IEEE 802.11-15/0349, (HE-LTF Proposal);
17 NK13 IEEE 802.11-15/0132r4, (Specification Framework for TGax);
18 NK14 Eldad Perahia und Robert Stacey, „Next Generation Wireless LANs: ;802.11n and 802.11ac“, Cambridge University Press, Second Edition 2013, ISBN 978-1-107-01676-7 (Auszüge);
19 NK14a Eldad Perahia, Robert Stacey, Next Generation Wireless LANs: 802.11n and 802.11ac, Cambridge University Press, Second Edition 2013, ISBN 978-1-107-01676-7 (Auszüge);
20 NK15 IEEE 802.11ac-2013;
21 NK16 IEEE 802.11-2020 (Teil I und II);
22 NK17 IEEE 802.11ax-2021;
23 HLNK2 Matthew Gast, „802.11: Wireless Networks: The Definitive Guide“, Publisher: O'Reilly, Pub Date: April 2002, ISBN: 0-596-00183-5, Pages: 464 (Auszug).
24 Mit Schriftsatz vom 14. Januar 2024 hat die Beklagte die Hilfsanträge 1 bis 4 und auf den qualifizierten Hinweis des Senats vom 17. März 2025 mit Schriftsatz vom 5. Mai 2025 die Hilfsanträge 5 bis 9 zur hilfsweisen Verteidigung des Streitpatents eingereicht. Die Beklagte gibt an, dass die Anspruchssätze nach Haupt- und Hilfsanträgen als in sich geschlossen gestellt sind und die Hilfsanträge in numerischer Reihenfolge geprüft werden sollen.
25 Der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 1 unterscheidet sich von dem erteilten Patentanspruch 1 dadurch, dass zwischen den Merkmalen 1.3 und 1.4 sowie am Ende des Patentanspruchs nach dem Merkmal 1.9.2.4 die Merkmale
HA1 bzw.
HA1 eingefügt sind (Abweichungen gegenüber der erteilten Fassung sind durch Fettdruck bzw. Streichung hervorgehoben):
Merkmal | ||
1 | A method of a wireless device for transmitting a frame, the method comprising: | Verfahren einer Vorrichtung zum drahtlosen Senden eines Rahmens, wobei das Verfahren umfasst: |
und 1.2 | [wie erteilter Patentanspruch 1 nach Hauptantrag] | |
characterized by | dadurch gekennzeichnet, dass | |
the frame including a 2X High Efficiency Long Training Field of an IEEE 802.11ax standard (408-2X), | der Rahmen ein 2X-Hocheffizienz-Langtrainingsfeld (408-2X) gemäß einem Standard IEEE 802.11ax enthält, | |
HA1 | and one or more data payload, | eine oder mehrere Datennutzlasten enthält, |
bis 1.9.2.4 | [wie erteilter Anspruch 1 nach Hauptantrag], and. | [ … ], und. |
HA1 | wherein pilots are provided for both the 2X High Efficiency Long Training Field and the one or more data payload. | wobei Piloten sowohl für das 2X-Hocheffizienzlangtrainingsfeld als auch für die eine oder mehrere Datennutzlasten vorgesehen sind. |
27 Der Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2 baut auf dem Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 1 auf und es wird am Ende des Anspruchs ein Merkmal
HA2 hinzugefügt (Abweichungen gegenüber der erteilten Fassung sind durch Fettdruck bzw. Streichung hervorgehoben):
Merkmal | ||
1 | A method of a wireless device for transmitting a frame, the method comprising: | Verfahren einer Vorrichtung zum drahtlosen Senden eines Rahmens, wobei das Verfahren umfasst: |
bis 1.9.2.4 | [wie Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 1] | |
HA1 | wherein pilots are provided for both the 2X High Efficiency Long Training Field and the one or more data payload., and | wobei Piloten sowohl für das 2X-Hocheffizienzlangtrainingsfeld als auch für die eine oder mehrere Datennutzlasten vorgesehen sind., und |
HA2 | wherein pilot tone positions for the 2X High Efficiency Long Training Field are the same as pilot tone positions for the one or more data payload. | wobei Pilottonpositionen für das 2X-Hocheffizienz-Langtrainingsfeld die gleichen sind wie Pilottonpositionen für die eine oder mehrere Datennutzlasten. |
29 In der Fassung gemäß Hilfsantrag 3 wird in Patentanspruch 1 gegenüber dem erteilten Wortlaut zwischen den Merkmalen 1.8 und 1.9 das Merkmal
HA3 hinzugefügt (Abweichungen gegenüber der erteilten Fassung sind durch Fettdruck bzw. Streichung hervorgehoben):
Merkmal | ||
1 | A method of a wireless device for transmitting a frame, the method comprising: | Verfahren einer Vorrichtung zum drahtlosen Senden eines Rahmens, wobei das Verfahren umfasst: |
bis 1.7 | [wie erteilter Patentanspruch 1] | |
wherein the second set of positions respectively correspond to the locations of the non-null subcarriers (430, 432) of the symbols of the 2X High Efficiency Long Training Field, and | wobei der zweite Satz von Positionen jeweils den Orten der von null verschiedenen Unterträger (430, 432) der Symbole des 2X-Hocheffizienz-Langtrainingsfelds entspricht, und | |
HA3 | wherein, for a given operation bandwidth, pilot tone positions for resource units having larger numbers of subcarriers are physically aligned with pilot tone positions for resource units having smaller numbers of subcarriers, and | wobei für eine gegebene Betriebsbandbreite Pilottonpositionen für Ressourceneinheiten mit einer größeren Anzahl von Unterträgern physikalisch mit Pilottonpositionen für Ressourceneinheiten mit einer kleineren Anzahl von Unterträgern ausgerichtet sind, und |
[wie erteilter Patentanspruch 1] | ||
31 Der Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 4 unterscheidet sich von dessen erteilter Fassung dadurch, dass zwischen den Merkmalen 1.8 und 1.9 zwei weitere Merkmale
HA4 und
HA4 hinzugefügt werden (Abweichungen gegenüber der erteilten Fassung sind durch Fettdruck bzw. Streichung hervorgehoben):
Merkmal | ||
1 | A method of a wireless device for transmitting a frame, the method comprising: | Verfahren einer Vorrichtung zum drahtlosen Senden eines Rahmens, wobei das Verfahren umfasst: |
bis 1.7 | [wie erteilter Patentanspruch 1] | |
wherein the second set of positions respectively correspond to the locations of the non-null subcarriers (430, 432) of the symbols of the 2X High Efficiency Long Training Field, and | wobei der zweite Satz von Positionen jeweils den Orten der von null verschiedenen Unterträger (430, 432) der Symbole des 2X-Hocheffizienz-Langtrainingsfelds entspricht, und | |
HA4 | wherein the resource unit is a 26-subcarrier resource unit (5408, 5412), a 52-subcarrier resource unit (5424, 5426), a 106-subcarrier resource unit (5432, 5434), or a 242-subcarrier resource unit (5436), | wobei die Ressourceneinheit eine 26-Unterträger-Ressourceneinheit (5408, 5412), eine 52-Unterträger-Ressourceneinheit (5424, 5426), eine 106-Unterträger-Ressourceneinheit (5432, 5434) oder eine 242-Unterträger-Ressourceneinheit (5436) ist; |
HA4 | wherein each of the 52-subcarrier resource unit (5424, 5426), the 106-subcarrier resource unit (5432, 5434) and the 242-subcarrier resource unit (5436) has pilot tone positions selected from among the pilot tone positions used by the resource units having fewer subcarriers that occupy the same bandwidth, and | wobei jede der 52-Unterträger-Ressourceneinheit (5424, 5426), der 106-Unterträger-Ressourceneinheit (5432, 5434) und der 242-Unterträger-Ressourceneinheit (5436) Pilottonpositionen aufweist, die aus den Pilottonpositionen ausgewählt sind, die von den Ressourceneinheiten mit weniger Unterträgern verwendet werden, die dieselbe Bandbreite belegen, und |
[wie erteilter Anspruch 1] | ||
33 Der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 5 unterscheidet sich von dessen erteilter Fassung dadurch, dass zwischen den Merkmalen 1.3 und 1.4 das Merkmal
HA5 sowie am Ende des Patentanspruchs nach dem Merkmal 1.9.2.4 das Merkmal
HA5 hinzugefügt wird (Abweichungen gegenüber der erteilten Fassung sind durch Fettdruck bzw. Streichung hervorgehoben):
Merkmal | ||
1 | A method of a wireless device for transmitting a frame, the method comprising: | Verfahren einer Vorrichtung zum drahtlosen Senden eines Rahmens, wobei das Verfahren umfasst: |
und 1.2 | [wie erteilter Patentanspruch 1 nach Hauptantrag] | |
characterized by | dadurch gekennzeichnet, dass | |
the frame including a 2X High Efficiency Long Training Field of an IEEE 802.11ax standard (408-2X), | der Rahmen ein 2X-Hocheffizienz-Langtrainingsfeld (408-2X) gemäß einem Standard IEEE 802.11ax enthält, | |
HA5 | and at least one data payload, | und mindestens eine Datennutzlast enthält, |
bis 1.9.2.4 | [wie erteilter Anspruch 1 nach Hauptantrag], and. | [ … ], und. |
HA5 | wherein the resource unit is allocated to one data payload of the at least one data payload. | wobei die Ressourceneinheit einer Datennutzlast der mindestens einen Datennutzlast zugeordnet ist. |
35 Der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 6 unterscheidet sich von dessen erteilter Fassung dadurch, dass aufbauend auf Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 5 am Ende von Patentanspruch 1 zusätzlich die Merkmale
HA1 und
HA2 gemäß Hilfsantrag 1 bzw. 2 hinzugefügt werden (Abweichungen gegenüber der erteilten Fassung sind durch Fettdruck bzw. Streichung hervorgehoben):
Merkmal | ||
1 | A method of a wireless device for transmitting a frame, the method comprising: | Verfahren einer Vorrichtung zum drahtlosen Senden eines Rahmens, wobei das Verfahren umfasst: |
und 1.2 | [wie erteilter Patentanspruch 1 nach Hauptantrag] | |
characterized by | dadurch gekennzeichnet, dass | |
the frame including a 2X High Efficiency Long Training Field of an IEEE 802.11ax standard (408-2X), | der Rahmen ein 2X-Hocheffizienz-Langtrainingsfeld (408-2X) gemäß einem Standard IEEE 802.11ax enthält, | |
HA5 | and at least one data payload, | und mindestens eine Datennutzlast enthält, |
bis 1.9.2.4 | [wie erteilter Anspruch 1 nach Hauptantrag],. | [ … ],. |
HA5 | wherein the resource unit is allocated to one data payload of the at least one data payload., | wobei die Ressourceneinheit einer Datennutzlast der mindestens einen Datennutzlast zugeordnet ist., |
HA1 | wherein pilots are provided for both the 2X High Efficiency Long Training Field and the one or more data payload, and | wobei Piloten sowohl für das 2X-Hocheffizienzlangtrainingsfeld als auch für die eine oder mehrere Datennutzlasten vorgesehen sind, und |
HA2 | wherein pilot tone positions for the 2X High Efficiency Long Training Field are the same as pilot tone positions for the one or more data payload. | wobei Pilottonpositionen für das 2X-Hocheffizienz-Langtrainingsfeld die gleichen sind wie Pilottonpositionen für die eine oder mehrere Datennutzlasten. |
37 Der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 7 unterscheidet sich von der erteilten Fassung dadurch, dass am Ende von Patentanspruch 1 das Merkmal
HA7 des erteilten Patentanspruchs 4 sowie das Merkmal
HA7 hinzugefügt werden und in Merkmal
‘
das Wort „and“ gestrichen wird (Abweichungen gegenüber der erteilten Fassung sind durch Fettdruck bzw. Streichung hervorgehoben):
Merkmal | ||
1 | A method of a wireless device for transmitting a frame, the method comprising: | Verfahren einer Vorrichtung zum drahtlosen Senden eines Rahmens, wobei das Verfahren umfasst: |
bis 1.7 | [wie erteilter Patentanspruch 1 nach Hauptantrag] | |
‘ | wherein the second set of positions respectively correspond to the locations of the non-null subcarriers (430, 432) of the symbols of the 2X High Efficiency Long Training Field, and | wobei der zweite Satz von Positionen jeweils den Orten der von null verschiedenen Unterträger (430, 432) der Symbole des 2X-Hocheffizienz-Langtrainingsfelds entspricht, und |
bis 1.9.2.4 | [wie erteilter Anspruch 1 nach Hauptantrag],. | [ … ],. |
HA7 | wherein pilot tone positions for all resource units in a lower half of a 20MHz channel for transmitting the frame are mirror symmetric to pilot tone positions for corresponding mirrored resource units in an upper half of the 20MHz channel, and | wobei Pilottonpositionen für alle Ressourceneinheiten in einer unteren Hälfte eines 20-MHz-Kanals zum Übertragen des Rahmens spiegelsymmetrisch zu Pilottonpositionen für entsprechende gespiegelte Ressourceneinheiten in einer oberen Hälfte des 20-MHz-Kanals sind, und |
HA7 | wherein, for each resource unit having a lowest subcarrier with an even index, the corresponding mirrored resource unit has a lowest subcarrier with an odd index. | wobei für jede Ressourceneinheit, die einen niedrigsten Unterträger mit einem geraden Index hat, die entsprechende gespiegelte Ressourceneinheit einen niedrigsten Unterträger mit einem ungeraden Index hat. |
39 Der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 8 unterscheidet sich von dessen erteilter Fassung dadurch, dass am Ende von Patentanspruch 1 die weiteren Merkmale
HA8, 1.10.1HA8 und 1.10.2HA8 hinzugefügt werden und in Merkmal
‘
das letzte Wort „and“ gestrichen wird (Abweichungen gegenüber der erteilten Fassung sind hervorgehoben durch Fettdruck bzw. Streichung):
Merkmal | ||
1 | A method of a wireless device for transmitting a frame, the method comprising: | Verfahren einer Vorrichtung zum drahtlosen Senden eines Rahmens, wobei das Verfahren umfasst: |
bis 1.7 | [wie erteilter Patentanspruch 1 nach Hauptantrag] | |
‘ | wherein the second set of positions respectively correspond to the locations of the non-null subcarriers (430, 432) of the symbols of the 2X High Efficiency Long Training Field, and | wobei der zweite Satz von Positionen jeweils den Orten der von null verschiedenen Unterträger (430, 432) der Symbole des 2X-Hocheffizienz-Langtrainingsfelds entspricht, und |
bis 1.9.2.4 | [wie erteilter Anspruch 1 nach Hauptantrag],. and | [ … ],. und |
HA8 | wherein when the resource unit is a 106-subcarrier resource unit (5532, 5534): | wobei, wenn die Ressourceneinheit eine 106-Unterträger-Ressourceneinheit (5532, 5534) ist: |
1.10.1HA8 | the first set of positions include a first pilot tone position (5534, e11) spaced five subcarriers away from a lowest-indexed subcarrier of the resource unit, a second pilot tone position (e13) separated by twenty-five subcarriers from the first pilot tone position, a third pilot tone position (e16) separated by forty-one subcarriers from the second pilot tone position, and a fourth pilot tone position (e18) separated by twenty-five subcarriers from the third pilot tone position and spaced six subcarriers away from a highest-indexed subcarrier of the resource unit, and | der erste Satz von Positionen eine erste Pilottonposition (5534, e11) enthält, die fünf Unterträger von einem Unterträger mit dem niedrigsten Index der Ressourceneinheit beabstandet ist, und eine zweite Pilottonposition (e13), die um fünfundzwanzig Unterträger von der ersten Pilottonposition getrennt ist, eine dritte Pilottonposition (e16), die durch einundvierzig Unterträger von der zweiten Pilottonposition getrennt ist, und eine vierte Pilottonposition (e18), die durch fünfundzwanzig Unterträger von der dritten Pilottonposition getrennt ist und sechs Unterträger von einem Unterträger mit dem höchsten Index der Ressourceneinheit beabstandet ist, und |
1.10.2HA8 | the second set of positions include a fifth pilot tone position (5432, e1) spaced six subcarriers away from a lowest-indexed subcarrier of the resource unit, a sixth pilot tone position tone (e3) separated by twenty-five subcarriers from the fifth pilot tone position, a seventh pilot tone position (e6) separated by forty-one subcarriers from the sixth pilot tone position, and an eighth pilot tone position (e8) separated by twenty-five subcarriers from the seventh pilot tone position and spaced five subcarriers away from a highest-indexed subcarrier of the resource unit. | der zweite Satz von Positionen eine fünfte Pilottonposition (5432, e1) enthält, die sechs Unterträger von einem Unterträger mit dem niedrigsten Index der Ressourceneinheit beabstandet ist, und eine sechste Pilottonposition (e3), die durch fünfundzwanzig Unterträger von der fünften Pilottonposition getrennt ist, eine siebte Pilottonposition (e6), die durch einundvierzig Unterträger von der sechsten Pilottonposition getrennt ist, und eine achte Pilottonposition (e8), die durch fünfundzwanzig Unterträger von der siebten Pilottonposition getrennt ist und fünf Unterträger von einem Unterträger mit dem höchsten Index der Ressourceneinheit beabstandet ist. |
41 Der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 9 enthält eine Kombination der Änderungen nach den Hilfsanträgen 4 und 8 gegenüber dessen erteilter Fassung.
42 Der nebengeordnete Patentanspruch 7 erfährt nach allen Hilfsanträgen dieselben Änderungen gegenüber der erteilten Fassung wie Patentanspruch 1.
43 Wegen der Fassung der Ansprüche im Übrigen und den weiteren Anspruchssätzen gemäß den Hilfsanträgen 1 bis 9 wird auf die Akte verwiesen.
44 Die Klägerin zu 1.) beantragt,
45 das europäische Patent EP 3 295 571 mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland für nichtig zu erklären.
46 Die Beklagte beantragt,
47 die Klage abzuweisen.
48 hilfsweise die Klage abzuweisen, soweit sie sich gegen das Patent in seiner verteidigten Fassung gemäß einem der Hilfsanträge 1 bis 9 richtet.
49 Die Beklagte verteidigt das Streitpatent in der erteilten Fassung und tritt der Klage in allen Punkten entgegen. Insbesondere ist sie der Auffassung, dass das Streitpatent die Priorität der NK5 wirksam in Anspruch nehme mit der Folge, dass die Druckschriften NK6, NK9 und NK10 keinen relevanten Stand der Technik darstellten.
50 Wegen der weiteren Einzelheiten des Vorbringens der Parteien wird auf die zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen und den weiteren Inhalt der Akte Bezug genommen.
A.
51 Die Klage ist zulässig, soweit über sie noch zu entscheiden ist, und hat in der Sache Erfolg. Das Streitpatent erweist sich sowohl nach dem Hauptantrag als auch nach allen Hilfsanträgen als nicht rechtsbeständig. Es ist daher in vollem Umfang wegen mangelnder Patentfähigkeit gemäß Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 1 IntPatÜG, Art. 138 Abs. 1 Buchst. a) EPÜ i.V.m. Art. 52, 56 EPÜ für nichtig zu erklären.
52 I. Zum Gegenstand des Streitpatents
53 Das Streitpatent betrifft drahtlose Netzwerke, insbesondere das Senden und Empfangen von Symbolen (Daten), welche Pilotsignale („pilots“) beinhalten, die mittels Pilotfrequenzen (auch Pilottöne genannt; engl. „pilot tones“) gesendet werden (vgl. SP, Abs. 1). Derartige Symbole sind beispielsweise in Orthogonal Frequency Division Multiple Access (OFDMA) Rahmen enthalten (SP, Abs. 1).
54 Im Zuge der WLAN-Standardisierung durch das IEEE (Institute of Electrical and Electronics Engineers), aus der sich bereits mehrere IEEE 802.11-Standards ergeben haben (SP, Abs. 3), werde zum Anmeldezeitpunkt ein Hochleistungs-WLAN („high efficiency“, HE-WLAN) durch die IEEE 802.11ax-Arbeitsgruppe entwickelt (SP, Abs. 4).
55 Ein HE-WLAN könne Nachrichten mittels OFDMA übertragen. Dabei könne ein Access Point (AP) simultan mit mehreren Stationen kommunizieren, indem er entsprechende „Resource Units“ (RUs), d. h. Gruppen von Unterkanälen („subchannels“), zuweise (SP, Abs. 5).
56 Ein HE-WLAN erlaube auch OFDM-Symbole in HE-Rahmen, die eine unterschiedliche Zeitdauer für die Übertragung benötigten (SP, Abs. 6). Dabei sei die Zeitdauer eines OFDM-Symbols durch die Anzahl der Eingangselemente einer (diskreten) Fouriertransformation (FT) oder inversen Fouriertransformation (iFT) bestimmt, mittels welcher das OFDM-Symbol decodiert bzw. generiert werden könne. Die Anzahl der Eingangselemente einer FT oder iFT könne als Größe der FT bzw. iFT bezeichnet werden (SP, Abs. 7). Der Fachmann erkennt, dass sich diese Erläuterungen auf einen Frequenzbereich mit fest vorgegebener Bandbreite beziehen, für die in den Beispielen nach Absatz 7 ein Wert von 20 MHz angegeben ist.
57 Nach Absatz 8 des Streitpatents dienten Pilotsignale in 802.11-Systemen dazu, einen Funkkanal zu schätzen („channel estimation“) und eine Abweichung einer Trägerfrequenz zu verfolgen („carrier frequency offset (CFO) tracking“). Dabei könnten Pilotsignale für eine Kanalschätzung in einem Trainingsfeld, wie beispielsweise einem Langtrainingsfeld („Long Training Field (LTF)“), enthalten sein.
58 Pilotsignale zur Verfolgung von CFO könnten in Symbolen von Datenfeldern enthalten sein. Derartige Pilotsignale könnten durch Pilottöne („pilot tones“) getragen werden, die sich an Pilotton-Positionen („pilot tone positions“) der Symbole befänden (SP, Abs. 9). Der Fachmann versteht unter einem Pilotton ein Pilotfrequenz-Signal, das schmalbandig ist und im Raster der Unterträger eine eigens für Pilotsignale vorgesehene Pilotton-Position erhält.
59 Die Beschreibung bezeichnet es in Absatz 10 als ideal, wenn Pilotsignale in allen OFDM-Symbolen enthalten seien und die gesamte Bandbreite an Frequenzen des übertragenen Signals abdeckten („span the entire frequency bandwidth of the transmitted signal“).
60 Im Stand der Technik (SP, Abs. 11) sei aus der US-Anmeldung 2010/0002787 A1 für ein auf OFDMA beruhendes System bekannt, Pilot-Unterträger in einer Ressourceneinheit („resource block“) derart anzuordnen, dass eine Gruppe aufeinanderfolgender Daten-Unterträger, die von einer benachbarten anderen Gruppe aufeinanderfolgender Daten-Unterträger durch die Pilot-Unterträger getrennt sei, eine gerade Anzahl von Unterträgern habe. Eine weitere US-Anmeldung 2012/0320836 A1 beschreibe Methoden zur Aufteilung in Unterkanäle („subchannelization“) bei einem 802.16m-System (auch bekannt als WiMAX 2). Demnach sollten Unterträger im Downlink (d. h. in Richtung zu den Endgeräten) sowohl "örtlich begrenzt" („localized“) als auch verteilt („distributed“) sein können.
61 In der Streitpatentschrift ist keine konkrete Aufgabe genannt. Angesichts des zum Stand der Technik aufgezeigten Hintergrunds sieht der Senat die zu lösende Aufgabe darin, Pilotsignale für drahtlose Netzwerke, insbesondere WLAN-Netzwerke, mit Orthogonal Frequency Division Multiple Access (OFDMA) bereitzustellen, welche es erlauben, bei der drahtlosen Übertragung eine Abweichung einer Trägerfrequenz besser zu verfolgen und einen Funkkanal besser zu schätzen als bislang möglich.
62 Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Verfahren einer Vorrichtung zum drahtlosen Senden eines Rahmens mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst („method of a wireless device for transmitting a frame“).
63 Als zuständiger Fachmann, der mit der Lösung der oben angegebenen Aufgabe betraut wird, ist ein Diplom-Ingenieur der Fachrichtung Elektrotechnik anzusehen, welcher über eine mehrjährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der drahtlosen Kommunikationstechnik verfügt. Dieser Fachmann ist mit den bei der drahtlosen Kommunikation zum Einsatz kommenden Verfahren und den wichtigsten Standards, beispielsweise für WLAN-Netzwerke, vertraut. Insbesondere sind dem Fachmann die aktuelle Version und die im Rahmen der Standardisierung zum Prioritätstag des Streitpatents diskutierten Beiträge zur Weiterentwicklung bestehender, einschlägiger IEEE 802.11-Standards bekannt.
64 Der Fachmann legt den Merkmalen des Patentanspruchs 1 in der erteilten Fassung folgendes Verständnis zugrunde:
65 Patentanspruch 1 betrifft ein Verfahren zum drahtlosen Senden eines Rahmens durch eine Vorrichtung („method of a wireless device for transmitting a frame“ – Merkmal 1). Im maßgeblichen englischsprachigen Wortlaut „wireless device“ bezieht der Fachmann den Begriff „wireless“ auf das Senden und nicht den konstruktiven Aufbau der Vorrichtung; er geht also von einem „Funkgerät“ aus, wie es in Figur 2 i. V. m. Absatz 29 ff. der Beschreibung als „wireless device 200“ offenbart ist.
66 Ein Beispiel für einen zu sendenden Rahmen gibt die nachstehend wiedergegebene Figur 4A i. V. m. Absatz 61 bis 70. Darin ist ein OFDMA-Rahmen 400 abgebildet, der aus mehreren Strukturelementen zusammengesetzt ist. So umfasst der OFDMA-Rahmen 400 beispielsweise ein HE Long Training Field (HE-LTF) 408 (vgl. SP, Abs. 64) und ebenso mehrere Felder, die in Absatz 62 als „data payloads 410, 412, and 414“ angesprochen sind und somit die zu übermittelnden Nutzdaten beinhalten (engl. „payload“ = Nutzlast).
67 Der Fachmann geht bei dem in Figur 4A dargestellten Rahmen 400 davon aus, dass von links nach rechts die zeitliche Reihenfolge angegeben ist, in der die Bestandteile des Rahmens 400 ausgesandt werden. Insbesondere wird das Feld HE-LTF 408 vor den Datenfeldern 410 bis 414 gesendet.
68 Das patentgemäße Betriebsverfahren zum drahtlosen Senden umfasst, dass Pilotsignale in einer Ressourceneinheit („resource unit“ - RU) bereitgestellt werden (Merkmal
).
69 Zu Ressourceneinheiten führt die Beschreibung in Absatz 63 mit Blick auf den exemplarischen OFDMA-Rahmen 400 gemäß Figur 4A aus, dass die Bandbreite des OFDMA-Rahmens 400 in eine oder mehrere Ressourceneinheiten aufgeteilt wird, und jedem der Datenfelder 410, 412 und 414 eine oder mehrere der RUs zugewiesen werden. In Figur 4A ist links nach oben „20 MHZ“ aufgetragen. Demnach steht dem dargestellten Rahmen 400 eine gesamte Bandbreite von 20 MHz zur Verfügung. Den Datenfeldern 410, 412 und 414 ist davon je ein zusammenhängender Teilfrequenzbereich zugeordnet. Dagegen erstreckt sich das Feld HE-LTF 408 über die ganze Bandbreite des Rahmens 400.
70 Weitere Beispiele dafür, wie eine verfügbare Bandbreite in RUs aufgeteilt werden kann, geben die Figuren 5A und 5B (s. u.) i. V. m. Absatz 77 bis 80. So zeigt Figur 5A ein 20 MHz umfassendes Frequenzband, wobei die Frequenz von links nach rechts mittels Unterträger-Indizes (SC-Index; SC steht für „subcarrier“) von -122 bis +122 aufgetragen ist. In Figur 5A sind mehrere RUs abgebildet, die entsprechend ihrer Breite einen unterschiedlich großen Teilfrequenzbereich überspannen. Dabei weisen die in Figur 5A ganz oben und unten abgebildeten RUs 510 bzw. 540 jeweils in ihrer Mitte eine Lücke auf, weil sich dort der SC-Index mit dem Wert null befindet, in dessen Umgebung sogenannte DC-Nulltöne liegen, d. h. Unterträger, die niemals für eine Übertragung von Information genutzt werden.
71 Folglich ist als anspruchsgemäße Ressourceneinheit (RU) ein abgesehen von eingebetteten DC-Nulltönen zusammenhängender Teilfrequenzbereich anzusehen.
72 Im Hinblick auf Pilotsignale weisen die in Merkmal
aufgelisteten Bezugszeichen auf die Figuren 54A und 54B hin (s. u.).
73 In Figur 54A i. V. m. den Absätzen 342 bis 348 sind - analog zu Figur 5A - RUs unterschiedlicher Größe abgebildet. Die Frequenzen der in den RUs enthaltenen Unterträger sind gleichfalls durch SC-Indizes von -122 bis +122 gekennzeichnet. Pilotsignale in den RUs sind in Figur 54A i. V. m. Absatz 342 durch Pfeile dargestellt. Die jeweiligen SC-Indizes - und damit Frequenzlagen - möglicher Pilotsignale e1 bis e18 gibt Figur 54B mit Tabelle 11 an.
74 In Merkmal 1.1 wird verlangt, dass in einer RU Pilotsignal e bereitgestellt werden. Diese Vorgabe ist in jeder RU gemäß den Figuren 54A/B erfüllt, weil in den dort abgebildeten RUs jeweils mindestens zwei Pilotsignale gezeigt sind.
75 Aus dem Merkmal 1.1 ist nach Ansicht des Senats jedoch nicht ableitbar, dass im Fall mehrerer Ressourceneinheiten in einer jeden dieser Ressourceneinheiten Pilottöne bereitgestellt werden müssen.
76 Der die Ressourceneinheit enthaltende Rahmen soll gemäß dem Merkmal
gesendet werden.
77 Nach den Erläuterungen zu Merkmal 1 in Abschnitt I.4.1 strukturiert ein Rahmen das Senden zumindest in zeitlicher Hinsicht. Demgegenüber bildet eine Ressourceneinheit ein Strukturelement im Frequenzbereich (vgl. Abschnitt I.4.2 a)). Die Anweisung des Merkmals 1.2, wonach der zeitlich definierte Rahmen die frequenzmäßig bestimmte Ressourceneinheit enthalten soll, bedarf somit einer Auslegung.
78 Ein Rahmen kann gemäß Figur 4A i. V. m. Absatz 63 der Beschreibung in Felder unterteilt sein. Dabei können unterschiedliche Felder in einem Rahmen vereinigt sein. So enthält beispielsweise der in Figur 4A abgebildete OFDMA-Rahmen 400 ein HE-LTF-Feld 408 sowie die Datenfelder 410, 412 und 414.
79 In Bezug auf Datenfelder gibt Absatz 63 mehrere Möglichkeiten dafür an, wie Datenfelder und Ressourceneinheiten einander zugeordnet („allocated“) werden können. So kann einem Datenfeld entweder eine RU zugewiesen werden oder es sind mehrere RUs für das betreffende Datenfeld vorgesehen. Nach einem Ausführungsbeispiel kann außerdem eine RU nicht mehr als einem Datenfeld zugeordnet werden.
80 Daraus ergibt sich, dass ein anspruchsgemäßer Rahmen eine übergeordnete Struktur darstellt, die für das Senden eines jeweiligen Inhalts vorgibt, innerhalb welcher Zeitspanne gesendet werden darf, und welchen Anteil des insgesamt verfügbaren Frequenzbereichs die betreffende Aussendung ausschöpfen darf. Einem Rahmen gegenüber sind sowohl Felder als auch Ressourceneinheiten als untergeordnet anzusehen.
81 Vor diesem Hintergrund ist die Anweisung des Merkmals 1.2, wonach der zu sendende Rahmen die Ressourceneinheit „enthalten“ soll, dahin zu verstehen, dass die Ressourceneinheit nach vorab festgelegten Regeln einem Feld oder mehreren Feldern des Rahmens zugeordnet ist.
82 Eine Beschränkung, wonach eine Ressourceneinheit lediglich bestimmten Feldern zugewiesen sein kann, lässt der Anspruchswortlaut nicht erkennen und ist auch sonst nicht ersichtlich. So ist der Figur 81 i. V. m. Absatz 561-563 der Beschreibung entnehmbar, dass eine RU sowohl einem zu einem HE-LTF-Feld gehörigen OFDM-Symbol (vgl. Figur 81 Schritt S8102) als auch einem OFDM-Symbol eines Datenfeldes zugewiesen werden kann (vgl. Figur 81 Schritt S8104).
83 Außerdem schließt der Wortlaut des Merkmals 1.2 nicht aus, dass in dem Rahmen weitere Ressourceneinheiten enthalten sind, die ebenfalls gesendet werden.
84 Dass der Rahmen gemäß dem Merkmal 1.2 die Ressourceneinheit „enthält“, impliziert eine „vollständig“ in dem Rahmen enthaltene Ressourceneinheit. Demnach schließt das Merkmal 1.2 aus, dass sich eine Zuweisung der Ressourceneinheit zu einem Bestandteil des Rahmens über eine zeitliche Gesamtdauer des Rahmens hinaus erstreckt und beispielsweise auch einen unmittelbar nachfolgenden weiteren Rahmen betrifft. Vielmehr übt ein Rahmen seine unterordnende Funktion gegenüber Feldern und Ressourceneinheiten lediglich von seinem zeitlichen Beginn bis zu seinem zeitlichen Ende aus.
85 Nach Maßgabe des Merkmals
soll der Rahmen ein 2X-Hocheffizienz-Langtrainingsfeld gemäß einem Standard IEEE 802.11ax enthalten.
86 Die Bedeutung des Präfixes 2X erschließt sich dem Fachmann aus den Erläuterungen in den Absätzen 68 bis 74 der Beschreibung i. V. m. den Figuren 4B bis 4D. So soll gemäß Absatz 68 bei einem OFDM-Symbol nach einem „2X HE-LTF design“, d. h. bei einem OFDM-Symbol eines 2X-Hocheffizienz-Langtrainingsfeldes im Sinne des Merkmals 1.3, nur etwa die Hälfte der verfügbaren Unterträger („subcarrier“; SC) eine Information tragen, also sollen nur diese SCs Energie haben. Dementsprechend sind in den Figuren 4B und 4C (s. u.) i. V. m. den Absätzen 71 und 72 durch Pfeile symbolisierte Töne („tones“ = SCs) eines OFDM-Symbols 422 eines Feldes namens „2X HE-LTF 408-2X“ dargestellt, welche lediglich jeden zweiten verfügbaren SC belegen. Es kann mit anderen Worten nur auf jedem zweiten SC ein Pilotsignal oder Datensignal gesendet werden.
87 Im Gegensatz dazu können bei einem OFDM-Symbol 426 eines Feldes „4X HE-LTF 408-4X“ gemäß Figur 4D i. V. m. den Absätzen 73 und 74 (in Absatz 74 sollte anstatt der fehlerhaften Angabe „2X HE-LTF 408-4X“ genau wie im Absatz 73 „4X HE-LTF 408-4X“ stehen) alle SCs innerhalb der Bandbreite des OFDM-Symbols eine Information tragen. Demgemäß sind in Figur 4D bei allen SCs (vgl. SC-Indizes 0 bis 25) Pfeile eingezeichnet.
88 Ein solches 4X-Hocheffizienz-Langtrainingsfeld ist durch die Vorgabe des Merkmals 1.3 ausgeschlossen, wonach ausdrücklich ein 2X-Hocheffizienz-Langtrainingsfeld gefordert wird.
89 Außerdem verlangt das Merkmal
ein 2X-Hocheffizienz-Langtrainingsfeld „gemäß einem Standard IEEE 802.11ax“.
90 Diese Anweisung bedeutet, dass in einem in Bezug genommenen Standard IEEE 802.11ax ein 2X-Hocheffizienz-Langtrainingsfeld spezifiziert ist, und dass ein anspruchsgemäßes Langtrainingsfeld - in einem durch Auslegung zu ermittelnden Umfang - den Vorgaben dieses Standards genügen soll.
91 In der IEEE-Standardisierung wurde im Mai 2014, also vor dem Prioritätstag, ein Projekt 802.11ax gestartet, um im Rahmen einer Arbeitsgruppe mit dem Namen „High Efficiency WLAN Study Group (HEW SG)“ eine neue Fassung IEEE 802.11ax zu erarbeiten (vgl. NB5, Abschnitt „Background“ letzte Zeile: „the project 802.11ax has started in May 2014“, sowie erste Zeile: „In May 2013, the High Efficiency WLAN Study Group (HEW SG), a study group within IEEE 802.11 working group had started its activity“).
92 Das weiterentwickelte System sollte rückwärtskompatibel zu dem damals bereits bestehenden Standard IEEE 802.11ac sein (vgl. NB6 S. 3 Abschnitt 5.2b: „The new amendment shall enable backward compatibility and coexistence with legacy IEEE 802.11 devices operating in the same band“). Dabei sollte OFDM als Multiplexverfahren beibehalten werden (vgl. NK12 S. 8: „Background – In 802.11ax SFD [1], 4x OFDM data symbol duration of 11ac has been chosen“).
93 Indem das Merkmal 1.3 einen „Standard IEEE 802.11ax“ nennt, ist der Anspruchsgegenstand somit zumindest auf ein derartiges OFDM-basiertes Verfahren gerichtet. Dieses Verständnis steht im Einklang mit der Bezugnahme auf Unterträger in den nachfolgenden Merkmalen 1.4, 1.5, 1.7, 1.8, 1.9 und 1.9.1.1-4 sowie 1.9.2.1-4.
94 Sowohl gemäß dem Standard IEEE 802.11ac als auch gemäß der Weiterentwicklung IEEE 802.11ax enthält ein Rahmen ein Langtrainingsfeld, wie in dem Merkmal 1.3 angegeben (vgl. NK13 S. 2 Z. 22/23: „HE PPDU shall include the legacy preamble (L-STF, L-LTF and L-SIG), duplicated on each 20 MHz for backward compatibility with legacy devices“). Für das Langtrainingsfeld „HE-LTF“ ist beispielsweise in dem Standardisierungsbeitrag NK12 zu IEEE 802.11ax diskutiert worden, ein Feld „2x LTF“ vorzusehen, welches gegenüber einem Feld „4x HE-LTF“ nur bei jedem zweiten Unterträger von null verschiedene Werte enthält (vgl. NK12 Folie 14: „Two Examples: n=2: HE-LTF inserts non-zero values in tones [±2, ±4, ±6, …], thus resulting in 2x LTF symbol duration“).
95 Das in der NK12 vorgeschlagene Langtrainingsfeld „2x LTF“ gleicht insoweit dem 2X-Hocheffizienz-Langtrainingsfeld des Merkmals 1.3 nach dem Verständnis, wie es sich gemäß dem Abschnitt I.4.4 a) aus der Streitpatentschrift ergibt.
96 Im Ergebnis zielt die Angabe eines „Standards IEEE 802.11ax“ in dem Merkmal 1.3 vor allem auf die Rückwärtskompatibilität zu WLANs nach IEEE 802.11 im Allgemeinen (OFDM, Rahmen mit Langtrainingsfeld) ab. Außerdem erläutert diese Angabe, dass das Präfix „2X“ in dem gemäß Merkmal 1.3 beanspruchten „2X-Hocheffizienz-Langtrainingsfeld“ darauf hinweist, nur die Hälfte der Unterträger zu nutzen, wie in den Gremien der IEEE-Standardisierung erörtert.
97 Dass darüberhinausgehende Festlegungen in einem Standard IEEE 802.11ax gemäß Merkmal 1.3 im Hinblick auf den Anspruchsgegenstand bedeutsam sind, ist nach Ansicht des Senats nicht ersichtlich.
98 Die beiden Merkmale
und
betreffen bezüglich eines niedrigsten Unterträgers der Ressourceneinheit zwei zueinander komplementäre Fälle: Wenn ein niedrigster Unterträger einen ungeraden bzw. geraden Index aufweist, sollen mehrere Pilotsignale in einem ersten bzw. zweiten Satz von Positionen in der Ressourceneinheit (RU) enthalten sein.
99 Die Bedeutung eines „niedrigsten Unterträgers“ (SC) mit einem ungeraden bzw. geraden Index leitet der Fachmann beispielsweise aus den Figuren 8A und 8B (s. u.) i. V. m. den Absätzen 88 bis 92 der Streitpatentschrift ab. Dabei stimmen die in Figur 8A dargestellten RUs mit den in der zuvor angesprochenen Figur 54A gezeigten RUs überein, abgesehen von den in Figur 54A fehlenden „108-subcarrier RUs".
100 Zu jeder RU aus Figur 8A enthält Tabelle 2 von Figur 8B einen Zeileneintrag. Diesem ist u. a. eine Anzahl an SCs (vgl. Spalte „No. of SCs“) sowie ein erster und letzter SC-Index (vgl. Spalten „First SC Index“ bzw. „Last SC Index“) entnehmbar. Die beiden SC-Indizes sind in Absatz 91 als „lowest and highest subcarrier (SC) indexes of the RUs“ angesprochen. Dabei werden in Figur 8A (genau wie in Figur 54A) mit zunehmender Frequenz von -122 bis 122 ansteigende SC-Indizes angegeben.
101 Demnach wird der Fachmann einen „niedrigsten Unterträger“ der Ressourceneinheit gemäß dem Merkmal 1.4 bzw. 1.5 als einen Unterträger mit einem niedrigsten Unterträger-Index (SC-Index) der Ressourceneinheit auffassen. Ein solcher niedrigster SC-Index kann gemäß Figur 8B beispielsweise einen Wert von 17 oder 71 aufweisen und somit ungerade sein (Merkmal 1.4), oder sein Wert kann -122 oder -68 betragen und folglich gerade sein (Merkmal 1.5). Die Streitpatentschrift spricht bei ungeradem oder geradem niedrigsten SC-Index auch von einer „odd RU“ bzw. „even RU“, d. h. einer „ungeraden“ bzw. „geraden“ RU (vgl. Figur 54A), ohne diese Begriffe jedoch im Anspruchswortlaut aufzugreifen.
102 Abhängig davon, ob ein niedrigster SC-Index der RU ungerade oder gerade ist, sollen nach den verbleibenden Angaben der Merkmale 1.4 bzw. 1.5 jeweils mehrere Pilotsignale in einem ersten bzw. zweiten Satz von Positionen in der RU enthalten sein.
103 Dabei soll der zweite Satz von Positionen nach Maßgabe des Merkmals
von dem ersten Satz von Positionen verschieden sein.
104 Auf unterschiedliche Sätze von Positionen deuten beispielsweise die in den Merkmalen 1.4 und 1.5 zu den jeweiligen Pilotsignalen angegebenen Bezugszeichen hin. Denn die Bezugszeichen e11 bis e14 (Merkmal 1.4) bzw. e5 bis e8 (Merkmal 1.5) bezeichnen jeweils vier Positionen innerhalb zweier RUs, die gemäß der Figuren 54A/B spiegelsymmetrisch zueinander aufgebaut sind, wobei die äußeren Positionen der Pilotsignale von den Grenzen der jeweiligen RU unterschiedlich weit entfernt sind.
105 Konkret sind in Figur 54A in der zweiten Zeile eine untere RU 5424 und eine obere RU 5426 abgebildet, denen gemäß Figur 54B die Pilotsignal-Positionen („Pilot Tone Relative Positions“) e5 bis e8 (Merkmal 1.5) bzw. e11 bis e14 (Merkmal 1.4) zugeordnet sind. Den in Figur 54A dargestellten Frequenzbereich kann man in eine untere und obere Hälfte aufteilen. Die beiden RUs 5424 und 5426 liegen spiegelsymmetrisch zueinander in der unteren bzw. oberen Hälfte.
106 Die untere RU 5424 hat einen niedrigsten SC-Index von -68 und einen höchsten SC-Index von -17 (vgl. Figur 54A). Damit enthält RU 5424 insgesamt 52 SCs (vgl. in Figur 8A/B die äquivalente RU 824). Zugleich ist ihr niedrigster SC-Index aufgrund seines Wertes von -68 gerade, wie es Merkmal 1.5 entspricht.
107 Die niedrigste Pilotsignal-Position e5 der RU 5424 liegt bei einem SC-Index von -62 (vgl. Figur 54B). Dieser Wert ist um sechs SC-Indizes höher als der niedrigste SC-Index-Wert von -68 der RU 5424. Dagegen muss man fünf oder sieben SC-Indizes zu der höchsten Pilotsignal-Position e8 der RU 5424 mit einem SC-Index von -22 bzw. -24 addieren, um zu der oberen Grenze der RU 5424 bei einem höchsten SC-Index-Wert von -17 zu gelangen.
108 Bei der oberen in Figur 54A abgebildeten RU 5426 sind die Verhältnisse genau spiegelsymmetrisch zu der unteren RU 5424 (vgl. Figur 54A/B): Die niedrigste Pilotsignal-Position e11 der RU 5426 ist mit einem SC-Index-Wert von +22 oder +24 um fünf bzw. sieben SC-Indizes höher gelegen als die untere Grenze der RU 5426 bei einem niedrigsten SC-Index-Wert von +17, und die höchste Pilotsignal-Position e14 der RU 5426 ist mit einem SC-Index-Wert von +62 um sechs SC-Indizes niedriger positioniert als die obere Grenze der RU 5426 bei einem höchsten SC-Index-Wert von +68. (Im Übrigen ist der niedrigste SC-Index der RU 5426 aufgrund seines Wertes von +17 ungerade, wie es Merkmal 1.4 entspricht).
109 Aufgrund der Spiegelsymmetrie ist demnach der zweite Satz von Positionen der Pilotsignale e5 bis e8 der unteren RU 5424 von dem ersten Satz von Positionen der Pilotsignale e11 bis e14 der oberen RU 5426 verschieden, wie es Merkmal 1.6 verlangt.
110 Obwohl zur Erläuterung auf die spiegelsymmetrischen RUs 5424 und 5426 der Figur 54A Bezug genommen wurde, ist der Gegenstand des erteilten Patentanspruchs durch das Merkmal 1.6 nicht auf eine solche Ausgestaltung beschränkt.
111 Außerdem lässt das Merkmal 1.6 offen, wie eine Position eines Pilotsignals definiert sein soll.
112 So kann eine Position innerhalb einer RU durch die Differenz zwischen dem SC-Index des Pilot-SCs und dem niedrigsten SC-Index der RU ausgedrückt werden. Das entspricht einer relativ zu der RU definierten Position.
113 Alternativ kann eine Position nach einer mehrere RUs umfassenden Zählweise angegeben werden. Beispielsweise stehen die in den Merkmalen 1.4 und 1.5 zu dem ersten bzw. zweiten Satz von Positionen angegebenen Bezugszeichen e11, e12, e13, e14 bzw. e5, e6, e7, e8 in der dazugehörigen Figur 54A/B für Positionen (vgl. in Figur 54B die Spaltenüberschriften), die nach einem von -122 bis +122 über mehrere RUs hinweglaufenden Zählschema bezeichnet sind. Bezugspunkt für eine Position ist hierbei für alle RUs der SC-Index-Wert Null, welcher die Mitte der Betriebsbandbreite kennzeichnet. Eine solche Position ist somit unabhängig von einer bestimmten RU definiert.
114 Vor diesem Hintergrund schreiben weder das Merkmal 1.6 noch die Merkmale 1.4 und 1.5 unmissverständlich vor, dass eine Position ausschließlich als eine zu einer bestimmten RU relative Position festgelegt ist. Vielmehr ergibt der Wortlaut der Merkmale 1.4 bis 1.6 auch für Positionen Sinn, die über mehrere RUs hinweg und in diesem Sinne „absolut“ angegeben werden.
115 In Merkmal
wird normiert, dass der erste Satz von Positionen jeweils Orten von null verschiedener Unterträger von Symbolen des 2X-Hocheffizienz-Langtrainingsfelds „entsprechen“ („respectively correspond“) soll.
116 Einen ersten Satz von Positionen von Pilotsignalen ordnet Merkmal 1.4 der beanspruchten Ressourceneinheit zu, ohne dabei festzulegen, zu welchem Feld des zu sendenden Rahmens diese RU gehören soll. Indem Merkmal 1.7 nunmehr bestimmt, dass der in der RU enthaltene erste Satz von Pilotsignal-Positionen jeweils Orten ausgewählter Unterträger des 2X-Hocheffizienz-Langtrainingsfelds „entsprechen“ soll, verknüpft Merkmal 1.7 die beanspruchte RU mit einem bestimmten Feld des anspruchsgemäßen Rahmens, nämlich dem 2X-Hocheffizienz-Langtrainingsfeld. Dabei besteht die Verknüpfung darin, dass von null verschiedene Unterträger von Symbolen des 2X-Hocheffizienz-Langtrainingsfelds eine Menge von SC-Indizes vorgeben, aus denen der erste Satz von Positionen von Pilotsignalen gebildet werden kann.
117 Eine Vorgabe, zu welchem Feld die Pilotsignale des ersten Satzes von Positionen gehören sollen, ergibt sich aus der Verknüpfung gemäß Merkmal 1.7 nicht. Denn die übergeordnete Struktur des Rahmens ermöglicht es, dass unterschiedliche dem Rahmen untergeordnete Strukturelemente wie Felder und Ressourceneinheiten in Beziehung zueinander gesetzt werden können.
118 Deshalb erfasst Merkmal 1.7 gleichermaßen Pilotsignale in einem ersten Satz von Positionen in einer anspruchsgemäßen Ressourceneinheit, die entweder einem 2X-Hocheffizienz-Langtrainingsfeld oder aber einem Datenfeld zugeordnet ist. Diese beiden Fälle entsprechen jeweils den Ausführungsbeispielen gemäß Figur 81 in Schritt S8102 bzw. Schritt S8104, zu denen in Bezug auf Merkmal 1.2 ausgeführt wurde (vgl. Abschnitt I.4.3).
119 Die in Merkmal 1.7 enthaltene Angabe „von null verschiedener Unterträger“ („non-null subcarriers“) bedarf einer Erklärung.
120 Im Einklang mit dem Wortlaut „non-null subcarriers“ nennt die Beschreibung in Absatz 108 „non-null tones“, d. h. von null verschiedene Töne, wobei „Töne“ nach dem bei OFDM üblichen Sprachgebrauch Unterträgern (SCs) entsprechen. Demgegenüber sind in dem Absatz 105 „null tones“ als Töne (SCs) angesprochen, die keine Information tragen (vgl. Ausführungen zu dem Merkmal 1.3 in dem Abschnitt I.4.4 a)).
121 Ein Beispiel für von null verschiedene Unterträger eines Symbols eines 2X-Hocheffizienz-Langtrainingsfelds gemäß Merkmal 1.7 gibt Figur 11 (s. u.). Darin ist bei jedem zweiten SC-Index jeweils ein Pfeil abgebildet, der einen von null verschiedenen Unterträger symbolisiert. Dazwischen liegen Nulltöne, so dass nur jeder zweite verfügbare SC belegt ist, wie dies bei einem 2X-Hocheffizienz-Langtrainingsfeld der Fall ist.
122 n2 + 1) ungerade ist, was Merkmal 1.4 entspricht. Die in Figur 11 i. V. m. den Absätzen 109 und 110 abgebildeten Pilotsignale 1104 und 1106 sind jeweils an Orten von null verschiedener Unterträger positioniert. Diese Positionen innerhalb der dargestellten RU entsprechen („respectively correspond“) somit SC-Indizes von Unterträgern eines 2X-Hocheffizienz-Langtrainingsfeldes und genügen daher den Vorgaben des Merkmals 1.7.
123 Die Beschreibung stellt einer derartigen Zuordnung in Absatz 107 ausdrücklich eine als „Alternative 2“ bezeichnete Definition von Pilotsignal-Positionen mit gleichmäßigem Abstand gegenüber („pilot spacing is uniform“), die nicht berücksichtigt, ob ein Pilotsignal an einem Ort positioniert wird, der zu einem „null tone“, d. h. einem SC ohne Information, eines HE-LTF-OFDM-Symbols korrespondiert. Fällt eine Pilotsignal-Position nach den Regeln der „Alternative 2“ auf einen „null tone“, so würde das entsprechende Pilotsignal nicht gesendet. Derartige Zuordnungen sind durch Merkmal 1.7 ausgeschlossen.
124 Das Merkmal
bestimmt - weitgehend analog zu Merkmal 1.7 - für den zweiten Satz von Pilotsignal-Positionen (vgl. Merkmal 1.5), dass der zweite Satz jeweils den Orten der von null verschiedenen Unterträger der Symbole des 2X-Hocheffizienz-Langtrainingsfeldes entsprechen soll.
125 Wörtlich genommen könnte das Merkmal 1.8 bedeuten, dass an jedem Ort, an dem sich ein von null verschiedener Unterträger befindet, ein Pilotsignal des zweiten Satzes positioniert sein soll. Doch eine solche Belegung aller Unterträger mit Pilotsignalen würde dem Prinzip widersprechen, nur einen Teil der Unterträger für Pilotsignale zu nutzen, um die verbleibenden Unterträger für die eigentlich zu übertragende Information zu verwenden. Es findet sich im Streitpatent zudem kein einziges Ausführungsbeispiel, das eine dahingehende Auslegung stützen könnte.
126 Außerdem dürften in der Angabe des Merkmals 1.8, wonach der zweite Satz jeweils den Orten der von null verschiedenen Unterträger entsprechen soll, die angegebenen Orte auch nicht als die zuvor in Merkmal 1.7 genannten Orte des ersten Satzes ausgelegt werden. Denn eine solche Auslegung würde der ausdrücklichen Vorgabe des Merkmals 1.6 widersprechen, dass der zweite Satz von dem ersten Satz gerade verschieden sein soll.
127 Es ist nach Auffassung des Senats plausibler, das Merkmal 1.8 in der gleichen Weise wie das Merkmal 1.7 dahin zu deuten, dass der zweite Satz von Pilotsignal-Positionen jeweils den [irgendwelchen] Orten der [beliebiger] von null verschiedener Unterträger der Symbole des 2X-Hocheffizienz-Langtrainingsfeldes entsprechen soll.
128 n1) gerade ist in Übereinstimmung mit dem Merkmal 1.5. Nur jeder zweite in Figur 10 dargestellte SC trägt eine Information; also liegt gemäß Absatz 110 der Beschreibung eine zu einem 2X-Hocheffizienz-Langtrainingsfeld passende SC-Verteilung vor, wie es in den Merkmalen 1.3 und 1.8 verlangt wird. Die in Figur 10 i. V. m. den Absätzen 109 und 110 abgebildeten Pilotsignale 1004 und 1006 sind außerdem jeweils an Orten von null verschiedener Unterträger positioniert. Damit sind die Vorgaben des Merkmals 1.8 gemäß der oben erläuterten Auslegung erfüllt.
129 Das Merkmal
legt als Vorbedingung fest, dass die nachfolgenden Anweisungen des erteilten Patentanspruchs 1 nur dann gelten sollen, wenn die zu sendende Ressourceneinheit eine 52-Unterträger-Ressourceneinheit ist.
130 In den bereits zuvor erwähnten Figuren 8A und 8B (vgl. Abschnitt I.4.5) sind neben Ressourceneinheiten mit 52 Unterträgern auch solche mit 26, 106, 108 und 242 Unterträgern als Beispiele genannt. Während Patentanspruch 1 keine Anforderungen bezüglich der Anzahl von Unterträgern der Ressourceneinheit formuliert, trifft Merkmal 1.9 lediglich für Ressourceneinheiten mit 52 Unterträgern weitergehende Bestimmungen. Anders gesagt ist es bei Ressourceneinheiten mit mehr oder weniger als 52 Unterträgern ausreichend, wenn diese die Merkmale 1 bis 1.8 des Patentanspruchs 1 erfüllen.
131 Für den Fall einer 52-Unterträger-Ressourceneinheit enthalten die beiden Merkmalsgruppen 1.9.1ff und 1.9.2ff Anweisungen zu den Positionen der Pilotsignale. Diese Anweisungen sind abhängig davon, ob die betrachtete 52-Unterträger-Ressourceneinheit einen ersten Satz von Positionen (Merkmalsgruppe 1.9.1, 1.9.1.1 bis 1.9.1.4) oder einen zweiten Satz von Positionen aufweist (Merkmalsgruppe 1.9.2, 1.9.2.1 bis 1.9.2.4). Die Merkmalsgruppen 1.9.1ff und 1.9.2ff lassen sich anhand der spiegelsymmetrischen RUs 5424 und 5426 der Figur 54A mit ihren Pilotsignal-Positionen -62, -48, -36, -22 bzw. 22, 36, 48, 62 illustrieren:
132 Eine 52-Unterträger-Ressourceneinheit mit einem ersten Satz von Positionen beinhaltet (Merkmal 1.9.1) vier Positionen von Pilotsignalen, die jeweils gemäß den Anweisungen der Merkmale 1.9.1.1, 1.9.1.2, 1.9.1.3 bzw. 1.9.1.4 angeordnet sein sollen. Dass die Merkmale 1.9.1.1 bis 1.9.1.4 hierbei jeweils auf eine Pilot ton position („pilot tone position“) Bezug nehmen, während in den vorangegangenen Merkmalen 1.1, 1.4 und 1.5 jeweils Pilot signale („pilots“) genannt sind, bedeutet aufgrund des Zusammenhangs mit dem in den Merkmalen 1.4 und 1.9.1 angesprochenen „ersten Satz von Positionen“, dass die Begriffe „Pilotsignal“ und „Pilotton“ anspruchsgemäß synonym zu verstehen sind.
133 Eine erste Pilottonposition soll fünf Unterträger von dem Unterträger mit dem niedrigsten Index beabstandet sein (Merkmal 1.9.1.1).
134 Als Beispiel hierfür zeigen die Figuren 54A und 54B in der 52-Unterträger-Ressourceneinheit 5426 den Pilotton e11, der bei einem SC-Index mit dem Wert +22 positioniert sein kann, was einem Abstand von fünf Unterträgern zu dem Unterträger mit dem niedrigsten SC-Index von +17 gleichkommt.
135 Ein weiteres Beispiel für einen solchen Abstand gibt Figur 78 i. V. m. den Absätzen 539 bis 544.
136 In Figur 78 ist in der unteren Hälfte eine Ressourceneinheit 7810 abgebildet, deren 52 Unterträger relativ zu dem niedrigsten SC-Index mit 0 bis 51 nummeriert sind. Die Ressourceneinheit 7810 ist gemäß Absatz 539 eine „odd“ RU und weist somit einen ungeraden niedrigsten SC-Index auf, wodurch die Vorbedingung für einen ersten Satz von Pilotsignal-Positionen gemäß Merkmal 1.4 erfüllt ist. Wie aus Figur 78 hervorgeht, ist Pilotton 7812 (vgl. Absatz 543) der Ressourceneinheit 7810 in einem Abstand von fünf Unterträgern von dem Unterträger mit dem niedrigsten SC-Index positioniert, weshalb sich Pilotton 7812 an einer ersten Pilottonposition iSd Merkmals 1.9.1.1 befindet.
137 Weiterhin soll eine zweite Pilottonposition durch dreizehn Unterträger von der ersten Pilottonposition getrennt sein (Merkmal 1.9.1.2).
138 Dies veranschaulicht Figur 78, in der zwischen einem zweiten Pilotton 7814 (vgl. Absatz 543) und dem oben genannten ersten Pilotton 7812 insgesamt dreizehn Unterträger liegen. Auch der in den Figuren 54A und 54B beschriebene zweite Pilotton e12 hat mit einem SC-Index von +36 einen um vierzehn SC-Indizes höheren Wert als der erste Pilotton e11, falls dessen SC-Index +22 beträgt (= erste Option in Tabelle 11). Ein Unterschied von vierzehn SC-Indizes bedeutet, dass die zugehörigen Pilottöne durch dreizehn Unterträger voneinander getrennt sind (ebenfalls Merkmal 1.9.1.2).
139 Ferner soll gemäß Merkmal 1.9.1.3 eine dritte Pilottonposition durch elf Unterträger von der zweiten Pilottonposition getrennt sein.
140 Hierzu zeigt Figur 78 einen dritten Pilotton 7816 (vgl. Absatz 543), der von dem vorgenannten zweiten Pilotton 7814 durch elf Unterträger getrennt ist (Merkmal 1.9.1.3).
141 In dem Beispiel der Figuren 54A und 54B unterscheidet sich ein SC-Index von +48 eines dritten Pilottons e13 (= erste Option in Tabelle 11) um zwölf SC-Indizes von dem SC-Index-Wert +36 des zweiten Pilottons e12, so dass beide Pilottöne durch elf Unterträger getrennt sind (ebenfalls Merkmal 1.9.1.3).
142 Schließlich soll eine vierte Pilottonposition nach dem Merkmal 1.9.1.4 erstens durch dreizehn Unterträger von der dritten Pilottonposition getrennt sein, und zweitens sechs Unterträger von einem Unterträger mit dem höchsten Index der Ressourceneinheit beabstandet sein.
143 Auch für eine solche vierte Pilottonposition gibt Figur 78 mit Ressourceneinheit 7810 ein Beispiel. Denn RU 7810 enthält einen vierten Pilotton 7818 (vgl. Absatz 543), welcher sowohl durch dreizehn Unterträger von dem dritten Pilotton 7816 getrennt ist, als auch sechs Unterträger von dem höchsten Index der Ressourceneinheit (relativer SC-Index 51) beabstandet ist (Merkmal 1.9.1.4).
144 Den Figuren 54A und 54B ist gleichfalls eine vierte Pilottonposition entnehmbar. So weist ein vierter Pilotton e14 der RU 5426 einen SC-Index-Wert von +62 auf, der sich um vierzehn SC-Indizes von dem Wert +48 des dritten Pilottons e13 (= erste Option in Tabelle 11) unterscheidet, von diesem mithin durch dreizehn Unterträger getrennt ist. Zudem ist der SC-Index-Wert von +62 des vierten Pilottons e14 gegenüber dem höchsten SC-Index-Wert von +68 der RU 5426 um sechs kleiner (ebenfalls Merkmal 1.9.1.4).
145 In dem gemäß Merkmal 1.9.2 alternativen Fall einer 52-Unterträger-Ressourceneinheit mit einem zweiten Satz von Positionen (vgl. Merkmal 1.5) soll der zweite Satz ebenfalls vier Pilotsignal-Positionen umfassen. Hierbei sind eine fünfte, sechste, siebente und achte Pilottonposition durch die Anweisungen der Merkmale 1.9.2.1, 1.9.2.2, 1.9.2.3 bzw. 1.9.2.4 derart definiert, dass sie spiegelsymmetrisch zu der ersten bis vierten Pilottonposition eines ersten Satzes von Positionen nach Maßgabe der Merkmale 1.9.1.1 bis 1.9.1.4 sind.
146 Im Einzelnen soll eine fünfte Pilottonposition sechs Unterträger von einem Unterträger mit dem niedrigsten Index der Ressourceneinheit beabstandet sein (Merkmal 1.9.2.1). Ferner soll eine Abfolge aus einer sechsten, siebenten und achten Pilottonposition durch dreizehn bzw. elf bzw. dreizehn Unterträger von der jeweils vorangegangenen Pilottonposition getrennt sein (Merkmale 1.9.2.2, 1.9.2.3 bzw. 1.9.2.4 / erster Teil). Zugleich soll die achte Pilottonposition fünf Unterträger von einem Unterträger mit dem höchsten Index der Ressourceneinheit beabstandet sein (Merkmal 1.9.2.4 / zweiter Teil).
147 Das damit definierte Abstandsschema von 6 - 13 - 11 - 13 - 5 Unterträgern ist spiegelsymmetrisch zu dem durch die Merkmalsgruppe 1.9.1ff vorgegebenen Abstandsschema aus 5 - 13 - 11 - 13 - 6 Unterträgern.
148 Ein Beispiel für das Abstandsschema 6 - 13 - 11 - 13 - 5 der Merkmalsgruppe 1.9.2ff ist Figur 77 i. V. m. den Absätzen 529 bis 535 entnehmbar.
149 Die darin angegebenen Pilottöne 7712, 7714, 7716 und 7718 (vgl. Absatz 535) können als fünfter, sechster, siebenter bzw. achter Pilotton nach Maßgabe der Merkmale 1.9.2.1 bis 1.9.2.4 gelten. Ebenso sind die in den Figuren 54A und 54B beschriebenen Pilottonpositionen e5, e6, e7 und e8 als fünfter, sechster, siebenter bzw. achter Pilotton i. S. d. Merkmale 1.9.2.1 bis 1.9.2.4 anzusehen, sofern für e6 und e8 die SC-Index-Werte -48 bzw. -22 (= jeweils erste Option in Tabelle 11) angenommen werden.
150 Die Streitpatentschrift zeigt vor allem in den Figuren 66 bis 76 weitere Sätze von je vier Pilotsignal-Positionen einer 52-Unterträger-Ressourceneinheit, deren jeweiliges Abstandsschema nicht mit den Vorgaben der Merkmalsgruppen 1.9.1.1 bis 1.9.1.4 bzw. 1.9.2.1 bis 1.9.2.4 übereinstimmt.
151 Gegenstand des von der Nichtigkeitsklage ebenfalls angegriffenen nebengeordneten Patentanspruchs 7 in erteilter Fassung ist ein Verfahren zum drahtlosen Empfangen eines Rahmens, das komplementär zu dem Sendeverfahren gemäß Patentanspruch 1 ist. Die Merkmale des nebengeordneten Patentanspruchs 7 versteht der Fachmann daher in derselben Weise wie bei dem Patentanspruch 1.
152 II. Zu den vorgebrachten Nichtigkeitsgründen
153 Das Streitpatent erweist sich in der erteilten Fassung (Hauptantrag) als nicht rechtsbeständig, weil der Gegenstand des erteilten Patentanspruchs 1 nicht patentfähig ist (Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 1 IntPatÜG i. V. m. Art. 138 Abs. 1 Buchst. a), Art. 52, 56 EPÜ).
154 Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hauptantrag ist nicht neu gegenüber der Lehre des Dokuments NK6.
155 Die Beklagte kann sich gegenüber der Offenbarung des Dokuments NK6 nicht auf die Priorität der US-Anmeldung 2015 62/159,187 P (NK5) vom 8. Mai 2015 berufen, weil diese vom Streitpatent nicht wirksam in Anspruch genommen wird.
156 Die wirksame Inanspruchnahme der Priorität einer Voranmeldung setzt nach der Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 2021, Rn. 34-36 - X ZR 62/19 - Bodenbelag m.w.N.) voraus, dass die mit der Nachanmeldung beanspruchte Merkmalskombination in der Voranmeldung in ihrer Gesamtheit als zu der angemeldeten Erfindung gehörend offenbart ist. Der Gegenstand der beanspruchten Erfindung muss im Prioritätsdokument identisch offenbart sein; es muss sich um dieselbe Erfindung handeln.
157 Für die Beurteilung der identischen Offenbarung gelten die Prinzipien der Neuheitsprüfung. Danach ist erforderlich, dass der Fachmann die im Anspruch bezeichnete technische Lehre den Ursprungsunterlagen „unmittelbar und eindeutig“ als mögliche Ausführungsform der Erfindung entnehmen kann. Offenbart kann auch dasjenige sein, was im Patentanspruch und in der Beschreibung der Voranmeldung nicht ausdrücklich erwähnt ist, aus der Sicht des Fachmanns nach seinem allgemeinen Fachwissen jedoch für die Ausführung der unter Schutz gestellten Lehre selbstverständlich ist und deshalb keiner besonderen Offenbarung bedarf, sondern „mitgelesen“ wird. Die Einbeziehung von Selbstverständlichem erlaubt jedoch keine Ergänzung der Offenbarung durch das Fachwissen, sondern dient lediglich der vollständigen Ermittlung des Sinngehalts, d. h. derjenigen technischen Information, die der fachkundige Leser der Quelle vor dem Hintergrund seines Fachwissens entnimmt (vgl. BGH, a. a. O. - Bodenbelag).
158 Nach diesen Grundsätzen nimmt das Streitpatent die Priorität der NK5 nicht wirksam in Anspruch.
159 Der Gegenstand von Patentanspruch 1 des Streitpatents in der erteilten Fassung ist in NK5 nicht als zur angemeldeten Erfindung gehörend offenbart. Denn in NK5 fehlt es an einer Lehre, wonach der zu sendende Rahmen eine Ressourceneinheit enthält, wie dies gemäß Merkmal 1.2 verlangt wird.
160 Das Dokument NK5 befasst sich mit Pilotsignalen für Systeme nach dem IEEE 802.11-Standard (vgl. Abschnitt „Motivation Of The Invention“ erster Satz). Es schlägt dafür neue Methoden der Positionierung von Pilotsignalen vor, die sowohl gleiche als auch unterschiedliche FFT-Größen für LTF- und Daten-OFDM-Symbole ermöglichen (vgl. Abschnitt „Motivation Of The Invention“ letzter Satz: „In this invention, we propose novel methods of positioning pilots that support same and different FFT size for LTF and data OFDM symbols“).
161 Einleitend beschreibt NK5 den Aufbau und die Funktionsweise von WLAN-Geräten gemäß dem IEEE 802.11-Standard (S. 2-6). Hierbei erläutert NK5 ausgehend von den beiden auf Seite 5 abgebildeten Figuren, dass mehrere WLAN-Geräte STA1 bis STA3 Rahmen („frame“) unterschiedlichen Typs untereinander austauschen (vgl. S. 5 Z. 1: „data frame, a control frame, or a management frame may be exchanged between WLAN devices“).
162 An diesen ersten Teil von NK5 schließt sich ohne überleitenden Text ein zweiter Teil an, der auf Seite 6 mit Figur 1 beginnt.
163 Zum Verständnis von Figur 1 lehrt NK5 in dem auf Figur 1 folgenden Absatz, dass im OFDMA-Betrieb die verfügbare Bandbreite in Ressourceneinheiten (RU) aufgeteilt sein kann. Es könne - so der Absatz weiter - unterschiedliche RU-Größen, d. h. Anzahlen an Unterträgern, in der Betriebsbandbreite geben. Ferner zeige Figur 1 ein Beispiel für mögliche RUs innerhalb einer Betriebsbandbreite von 20, 40 und 80 MHz.
164 Im weiteren Verlauf des zweiten Teils der NK5 beschreibt das Dokument ohne jegliche Bezugnahme auf die im ersten Teil genannten Rahmen, wie Ressourceneinheiten als solche gestaltet sein können und an welchen Positionen sie Pilottöne enthalten können.
165 Damit befasst sich NK5 an keiner Stelle mit einem etwaigen Zusammenhang zwischen einerseits einem zu sendenden Rahmen und andererseits Ressourceneinheiten. Deshalb lässt sich für den angesprochenen Fachmann aus NK5 auch nicht erschließen, dass ein Rahmen eine übergeordnete Struktur bildet, der eine Ressourceneinheit vollständig untergeordnet ist, wie es gemäß Merkmal 1.2 gefordert wird (vgl. Abschnitt I.4.3 zur Auslegung).
166 Insbesondere fehlt es in NK5 an einer zu den Figuren 4A-D der Offenlegungsschrift NK2 (= identisch zu den Figuren 4A-D der Streitpatentschrift NK1) sowie den zugehörigen Erläuterungen in der Beschreibung äquivalenten Offenbarung. Doch die Figuren 4A-D i. V. m. Absatz 180-182 von NK2 (diese entsprechen Absatz 61-63 der Streitpatentschrift) stellen nach Ansicht des Senats den einzigen Offenbarungsort dar, aus dem sich eine Deutung des Merkmals 1.2 unmissverständlich ableiten lässt.
167 Somit ist NK5 in ihrer Gesamtheit nicht „unmittelbar und eindeutig“ entnehmbar, dass eine Ressourceneinheit vollständig in eine durch einen Rahmen vorgegebene übergeordnete Struktur eingegliedert und in diesem Sinne in dem Rahmen - entsprechend der Vorgabe des Merkmals 1.2 - „enthalten“ ist.
168 Auch die hilfsweise Erwägung, dass nach der Lehre der NK5 eine Gesamtbandbreite dazu verwendet wird, um mittels OFDM-Symbolen Informationen in Rahmen zwischen WLAN-Geräten zu übertragen, sowie bei OFDMA-Verfahren dazu die Gesamtbandbreite in mindestens eine Ressourceneinheit unterteilt wird, vermag die Offenbarungslücke von NK5 bezüglich des Merkmals 1.2 nicht zu schließen.
169 Denn der Umstand, dass einerseits ein OFDM-Symbol Teil eines Rahmens ist und andererseits eine Ressourceneinheit Teil einer Gesamtbandbreite ist, lässt allenfalls darauf schließen, dass das OFDM-Symbol die einer Ressourceneinheit entsprechende Bandbreite nutzen kann. Doch ein OFDM-Symbol ist nach fachmännischem Verständnis nicht identisch zu einer Ressourceneinheit. Deshalb impliziert ein in einem Rahmen enthaltenes OFDM-Symbol nicht, dass der Rahmen eine Ressourceneinheit gleicher Bandbreite vollständig enthalten muss.
170 Angesichts des Umstands, dass die in der Offenlegungsschrift NK2 anhand von Figur 4A erörterte Einordnung von Ressourceneinheiten in einen Rahmen in NK5 nicht angesprochen wird, konnte der Fachmann eine Ausgestaltung des Rahmens mit darin enthaltener Ressourceneinheit auch nicht ohne weitere Überlegungen „mitlesen“. Vielmehr hätte die Einordnung der Ressourceneinheit in die Struktur des Rahmens eigenständige fachliche Überlegungen erfordert, die über den unmittelbaren und eindeutigen Offenbarungsgehalt der Voranmeldung hinausgegangen wären. Darauf, ob diese Überlegungen durch die einem OFDM-Symbol zwingend zuzuweisende Bandbreite veranlasst und im Hinblick auf das Wissen und Können des Fachmanns möglicherweise naheliegend waren, kommt es bei der Ermittlung des Offenbarungsgehalts der Voranmeldung nicht an.
171 Ebenso wenig vermag die Annahme, die Lehre des Dokuments NK13 gehöre zum einschlägigen Fachwissen, die Offenbarung des Merkmals 1.2 in NK5 zu stützen.
172 Das Dokument NK13 spiegelt nach seiner Zusammenfassung („Abstract“) die übereinstimmenden Arbeitsannahmen („working consensus“) innerhalb der Gruppe von Experten wieder, die den in Entstehung befindlichen Standard IEEE 802.11ax entwerfen soll.
173 Selbst wenn man unterstellt, dass der Inhalt von NK13 zum Fachwissen gehört, mit dem der Fachmann die NK5 liest, so offenbart NK13 mit einer HE PPDU (S. 2 Z. 22) lediglich einen Rahmen. Dieser enthält ein 2X-HE-LTF (S. 3 Z. 5-9).
174 Dagegen macht NK13 in keiner Weise Angaben zu Ressourceneinheiten. Deshalb kann der Fachmann dem Inhalt von NK13 keine Information bezüglich einer wechselseitigen Ordnungsbeziehung zwischen einem Rahmen und einer Ressourceneinheit entnehmen. Folglich kann NK13 die Offenbarung von NK5 nicht dahin ergänzen, dass ein Rahmen zwingend eine Ressourceneinheit vollständig enthalten muss.
175 Stattdessen lässt der Umstand, dass NK13 keine übereinstimmenden Arbeitsannahmen zu Ressourceneinheiten enthält, darauf schließen, dass diesbezügliche Festlegungen noch im Zuge der weiteren Standardisierung zu treffen waren.
176 Die Überlegung, in der Fachwelt sei es aus dem zu WiMAX gehörigen IEEE 802.16-Standard (vgl. Anlage NB13) sowie dem LTE-Standard (NB14) bekannt gewesen, dass Rahmen ein zu einer Ressourceneinheit äquivalentes Strukturelement umfassen, vermag ebenfalls nicht zu begründen, dass das Merkmal 1.2 vom Fachmann in NK5 mitgelesen wird.
177 Denn nachdem es in NK5 an einer Offenbarungsstelle fehlt, die sowohl Rahmen als auch Ressourceneinheiten anspricht, gibt es in der Voranmeldung keinen Anhaltspunkt, an dem der Fachmann eine Einordnung einer Ressourceneinheit in einen Rahmen in Gedanken unmittelbar mitlesen könnte. An diesem Umstand ändert auch die Annahme eines von WiMAX- und LTE-Systemen bekannten Hintergrundwissens nichts. Vielmehr unterstreicht die in beiden Systemen unterschiedliche Festlegung von Rahmen, dass Rahmen als Ordnungsstruktur einerseits und Ressourcen des Funkkanals andererseits eigenständige Gestaltungselemente darstellen, deren Beziehung gezielt aufgrund technischer Erwägungen definiert werden muss.
178 Die aus den vorstehenden Gründen vorveröffentlichte Druckschrift NK6 offenbart sämtliche Merkmale 1 bis 1.9.2.4 des Patentanspruchs 1 in erteilter Fassung.
179 Entgegenhaltung NK6 ist ein Entwurf eines IEEE 802.11ax-Standards mit dem Titel „Proposed TGax draft specification“ und betrifft gemäß der Titelseite „Wireless LANs“, d. h. Netzwerke aus Vorrichtungen, die einander drahtlos Daten senden. Dabei kommen auf der Bitübertragungsschicht (PHY) sogenannte „Physical-layer Protocol Data Units“ (PPDU) zum Einsatz (vgl. Abschnitt 26.1.1 „Introduction to the HE PHY“ S. 53 Z. 4–7).
180 HE-PPDU-Formate spezifiziert NK6 im Abschnitt 26.3.2. Demnach ist eine HE-PPDU in Felder mit zugehöriger Sendedauer unterteilt. Zudem überspannt eine HE-PPDU einen vorgegebenen Frequenzbereich von beispielsweise 20 MHz, 40 MHz oder 80 MHz (S. 68 Z. 1-2: „20 MHz, 40 MHz, 80 MHz, 160 MHz and 80+80 MHz OFDMA HE PPDU formats“).
181 Folglich ist eine HE-PPDU als ein Rahmen anzusehen, der drahtlos gesendet wird. Somit ist das Merkmal 1 erfüllt.
182 Aus Tabelle 26-5 mit dem Titel „Tone allocation related constants for RUs in an OFDMA HE PPDU“ der NK6 geht hervor, dass Ressourceneinheiten „RUs“ unterschiedlicher Größe (d. h. unterschiedlicher Anzahl darin enthaltener Unterträger „Tones“) vorgesehen sind (vgl. S. 67 Z. 8/9: „subcarriers are divided into several groups of subcarriers where each group is denoted as a resource unit (RU)“). Somit versteht NK6 eine Ressourceneinheit „RU“ eines OFDMA-Verfahrens in derselben Weise wie das Streitpatent (vgl. SP Absatz 5: “Resource Units (RUs) (that is, groups of subchannels)”).
183 In den Ressourceneinheiten werden nach Tabelle 26-5 der NK6 Pilotsignale bereitgestellt. So kann eine 52-SC-RU vier Pilotsignale enthalten – entspricht Merkmal
.
184 Im Abschnitt 26.1.2 „Scope“ nennt NK6 als Protokollfunktionen des HE-PHY-Layers, zu bearbeitende PSDUs (Physical-layer Service Data Units) auf das Rahmenformat der PPDUs abzubilden („mapping“), um ein Senden (und Empfangen) zu ermöglichen.
185 Aufbau und Funktionsweise eines entsprechenden Senders beschreibt NK6 in dem Abschnitt 26.3.3 „Transmitter block diagram“. Darin wird im Zusammenhang mit dem Senden mehrfach angegeben, dass eine RU einen Bestandteil einer OFDMA PPDU bildet (vgl. S. 60 Z. 9-10 und S. 61 Z. 3: „SU transmission in an RU that is part of a downlink or uplink OFDMA PPDU“ sowie S. 61 Z. 13: „MU-MIMO transmission in an RU that is part of a downlink or uplink OFDMA PPDU“).
186 Im Einklang damit findet sich im Titel von Tabelle 26-5 die Angabe „Tone allocation related constants for RUs in an OFDMA HE PPDU“.
187 Infolgedessen sind Ressourceneinheiten (RUs) nach der Lehre von NK6 einem Rahmen (= HE-PPDU) während dessen Sendedauer untergeordnet und somit in dem Rahmen „enthalten“ - entspricht Merkmal
.
188 Sämtliche in den Figuren 26-1 bis 26-5 von NK6 definierten Rahmen (HE-PPDU) enthalten zumindest ein Feld mit der Bezeichnung „HE-LTF“.
189 Zu solchen HE-LTF-Feldern ist Abschnitt 26.3.9.10 „HE-LTF“ von NK6 im zweiten Absatz Folgendes entnehmbar: „A HE PPDU supports 3 HE-LTF modes, which are 1x HE-LTF, 2x HE-LTF, and 4x HE-LTF“. Folglich ist in NK6 ein 2X-Hocheffizienz-Langtrainingsfeld offenbart.
190 Weiterhin ist das Dokument NK6 nach dem Statusbericht zu dem Projekt IEEE 802.11ax (NK8) bei dem Standardisierungstreffen im März 2016 als Entwurf („TG draft specification“) D0.1 angenommen worden (vgl. NK8 am Umbruch S. 64/65). Daher ist das in NK6 spezifizierte 2X-Hocheffizienz-Langtrainingsfeld für einen Standard IEEE 802.11ax bestimmt - entspricht Merkmal
.
191 Begrenzende SC-Indizes von Ressourceneinheiten definiert NK6 beispielsweise in Tabelle 26-8 mit dem Titel „Subcarrier indices for RUs in a 20 MHz HE PPDU“. Dort ist für Ressourceneinheiten mit 52 Unterträgern eine „RU 2“ mit SC-Index-Bereich [-68 : -17] sowie eine „RU 3“ mit SC-Index-Bereich [17 : 68] angegeben. Der niedrigste SC-Index-Wert +17 der RU 3 ist ungerade und der niedrigste SC-Index-Wert -68 der RU 2 ist gerade.
192 In Tabelle 26-28 von NK6 mit dem Titel „Pilot indices for 52-tone RU transmission“ sind für eine Bandbreite von 20 MHz, also auch für die beiden 52-SC-Ressourceneinheiten RU 2 und RU 3, SC-Indizes der zugehörigen Pilotsignale angegeben. Hierbei ist passend zum SC-Index-Bereich [17 : 68] der (ungeraden) RU 3 ein erster Satz von Positionen mit den SC-Indizes 22/36/48/62 genannt, und für den SC-Index-Bereich [-68 : -17] der (geraden) RU 2 findet sich in Tabelle 26-28 ein zweiter Satz von Positionen mit den SC-Indizes -62/-48/-36/-22 – entspricht Merkmalen
und
.
193 Außerdem ist der zweite Satz von Positionen -62/-48/-36/-22 von dem ersten Satz von Positionen 22/36/48/62 bereits aufgrund der Vorzeichen verschieden. Darüber hinaus sind beide Sätze auch bei relativer Zählweise verschieden, weil der zweite niedrigste SC-Index-Wert -68 von der niedrigsten Pilottonposition -62 sechs Unterträger beabstandet ist, während der erste niedrigste SC-Index-Wert 22 von der niedrigsten Pilottonposition +17 fünf Unterträger beabstandet ist – entspricht Merkmal
.
194 NK6 zeigt in Gleichung 26-39 für eine Bandbreite von 20 MHz, dass für eine zu sendende „2x HE-LTF sequence“ aus dem SC-Index-Bereich von -122 bis +122 bei allen geradzahligen SC-Indizes von null verschiedene Unterträger vorgesehen sind. Eine Ausnahme bildet lediglich der SC-Index mit dem Wert null in der Mitte des Frequenzbands (in Gleichung 26-39 erkennbar an drei aufeinanderfolgenden Nullen zu den SC-Indizes -1, 0 und +1). Denn der Unterträger mit SC-Index-Wert null ist gemäß Figur 26-15 von NK6 einer von mindestens drei DC-Nulltönen, die für das Senden in einem 20 MHz-Bereich nicht genutzt werden.
195 Ferner geht aus Tabelle 26-12 mit dem Titel „Pilot tone indices“ hervor, dass die Positionen der Pilotsignale stets geradzahligen SC-Indizes zugeordnet sind. Dementsprechend weisen auch der erste und zweite Satz von Positionen der zuvor angesprochenen 52-SC-Ressourceneinheiten RU 2 und RU 3 (vgl. vorhergehenden Abschnitt) mit den Wertemengen -62/-48/-36/-22 bzw. 22/36/48/62 durchwegs geradzahlige SC-Indizes auf.
196 Folglich entspricht jedem geradzahligen SC-Index eines Pilotsignals des ersten und zweiten Satzes zwangsläufig ein jeweils geradzahliger SC-Index, der einen Ort eines von null verschiedenen Unterträgers eines 2X-HE-LTF-Symbols bezeichnet – entspricht Merkmalen
und
.
197 Ferner ist die Merkmalsgruppe 1.9 vorweggenommen. NK6 gibt in vorgenannter Tabelle 26-12 (Titel „Pilot tone indices“) in der mit „RU size“ überschriebenen Spalte unter anderem den Wert „52“ an und offenbart somit, dass eine Ressourceneinheit 52 Unterträger aufweisen kann – entspricht Merkmal
.
198 Nach den beiden vorangegangenen Abschnitten offenbart NK6 in Tabelle 26-8 eine (ungerade) 52-SC-Ressourceneinheit RU 3 mit einem SC-Index-Bereich [17 : 68] sowie einem ersten Satz von vier Pilotsignal-Positionen mit den SC-Indizes 22/36/48/62 (vgl. Tabelle 26-28 von NK6) – entspricht Merkmal 1.9.1.
199 Hierbei ist die erste Pilottonposition mit dem SC-Index-Wert 22 um fünf Unterträger von dem Unterträger mit dem niedrigsten SC-Index-Wert 17 von RU 3 beabstandet – entspricht Merkmal 1.9.1.1. Ferner ist die zweite Pilottonposition 36 durch dreizehn Unterträger von der ersten Pilottonposition 22 getrennt – entspricht Merkmal 1.9.1.2. Weiterhin ist die dritte Pilottonposition 48 durch elf Unterträger von der zweiten Pilottonposition 36 getrennt – entspricht Merkmal 1.9.1.3. Außerdem ist die vierte Pilottonposition 62 durch dreizehn Unterträger von der dritten Pilottonposition 48 getrennt, wobei die vierte Pilottonposition 62 zugleich um sechs Unterträger von dem Unterträger mit dem höchsten SC-Index-Wert 68 von RU 3 beabstandet ist – entspricht Merkmal 1.9.1.4.
200 Darüber hinaus ist NK6 wie zuvor erläutert in Tabelle 26-8 eine (gerade) 52-SC-Ressourceneinheit RU 2 mit einem SC-Index-Bereich [-68 : -17] sowie einem zweiten Satz von vier weiteren Pilotsignal-Positionen mit den SC-Indizes -62/-48/-36/-22 (vgl. Tabelle 26-28 von NK6) entnehmbar – entspricht Merkmal 1.9.2.
201 Der SC-Index-Bereich und die Pilotsignal-Positionen von RU 2 sind somit spiegelsymmetrisch zu dem bzw. denen der RU 3. Nachdem RU 3 mit dem in ihr enthaltenen ersten Satz von Positionen wie oben ausgeführt die Merkmalsgruppe 1.9.1.1-4 erfüllt, die ein Abstandsschema aus 5 - 13 - 11 - 13 - 6 Unterträgern für den ersten Satz von Positionen normiert, offenbart die hierzu spiegelsymmetrische RU 2 mit dem in ihr enthaltenen zweiten Satz von Positionen ein dementsprechend spiegelsymmetrisches Abstandsschema aus 6 - 13 - 11 - 13 - 5 Unterträgern für den zweiten Satz von Positionen. Ein solches Abstandsschema entspricht den Vorgaben der Merkmalsgruppe 1.9.2.1-4.
202 Sonach sind sämtliche Merkmale des erteilten Patentanspruchs 1 aus der Druckschrift NK6 entnehmbar.
203 Der auf ein „Verfahren einer drahtlosen Vorrichtung zum Empfangen eines Rahmens“ gerichtete, nebengeordnete Patentanspruch 7 ist nicht günstiger als Patentanspruch 1 zu beurteilen, da er inhaltlich - abgesehen davon, dass er auf ein „Verfahren einer drahtlosen Vorrichtung zum Empfangen eines Rahmens“ gerichtet ist - nicht über diesen hinausgeht und somit nichts enthält, was eine Patentfähigkeit rechtfertigen würde.
204 Weder der Patentanspruch 1 noch der nebengeordnete Patentanspruch 7 des Streitpatents haben daher Bestand. In seiner erteilten Fassung ist das Streitpatent, dessen abhängige Patentansprüche die Beklagte nicht gesondert verteidigt hat, insgesamt für nichtig zu erklären.
205 Da dem Streitpatent in der erteilten Fassung der Nichtigkeitsgrund der mangelnden Patentfähigkeit entgegensteht, kann dahingestellt bleiben, ob die weiter geltend gemachten Nichtigkeitsgründe der unzulässigen Erweiterung und der mangelnden Ausführbarkeit gegeben sind.
206 III. Zu den Hilfsanträgen
207 Auch in den Fassungen der Hilfsanträge 1 bis 9 vermag die Beklagte das Streitpatent nicht erfolgreich zu verteidigen, denn der Nichtigkeitsgrund der mangelnden Patentfähigkeit besteht in diesen Fassungen unverändert fort.
208 Der Hilfsantrag 1 hat keinen Erfolg, weil der Gegenstand seines Patentanspruchs 1 gegenüber der Druckschrift NK6 nicht neu und damit nicht patentfähig ist.
209 Der im Rahmen des Hilfsantrags 1 verteidigte Patentanspruch 1 unterscheidet sich von der erteilten Fassung durch Vorgaben zu Datennutzlasten und „Piloten“ gemäß den zusätzlich eingefügten Merkmalen
HA1 bzw.
HA1 mit folgendem Wortlaut:
HA1 | and one or more data payload, | eine oder mehrere Datennutzlasten enthält, |
bis 1.9.2.4 | … | … |
HA1 | wherein pilots are provided for both the 2X High Efficiency Long Training Field and the one or more data payload. | wobei Piloten sowohl für das 2X-Hocheffizienz-Langtrainingsfeld als auch für die eine oder mehrere Datennutzlasten vorgesehen sind. |
211 Demnach soll der Rahmen zusätzlich eine oder mehrere Datennutzlasten enthalten (Merkmal
HA1). Unter einer Datennutzlast versteht der Fachmann von einem Nutzer stammende Daten, die durch das beanspruchte Verfahren übermittelt werden sollen.
212 Weiterhin sollen „Piloten“, d. h. Pilottöne, sowohl für das 2X-Hocheffizienz-Langtrainingsfeld als auch für die eine oder mehrere Datennutzlasten vorgesehen sein (Merkmal
HA1). Diese Anweisung impliziert, dass zumindest ein für Datennutzlasten bestimmtes Datenfeld in dem Rahmen vorhanden ist. Aus der Vorgabe, dass lediglich allgemein genannte Pilottöne („Piloten“) für das 2X-Hocheffizienz-Langtrainingsfeld ebenso wie für das mindestens eine Datenfeld vorgesehen sind, ergibt sich keine zwingende Bezugnahme auf die beanspruchte Ressourceneinheit. Auf die Frage, ob aus dem Anspruchswortlaut ableitbar ist, dass die Pilottonpositionen für die mindestens eine Datennutzlast den Anweisungen gemäß den Merkmalen 1.7 und 1.8 sowie der gesamten Merkmalsgruppe 1.9 genügen müssen, kommt es angesichts des aus NK6 bekannten Standes der Technik nicht an.
213 Die Änderungen gemäß Hilfsantrag 1 beseitigen nicht den Umstand, dass das Merkmal 1.2 in NK5 nicht offenbart ist, weshalb das Streitpatent auch in der Fassung des Hilfsantrags 1 die Priorität der NK5 nicht wirksam in Anspruch nimmt (vgl. Abschnitt II.1.1). Darüber hinaus ist ein Rahmen, welcher sowohl ein 2X-Hocheffizienz-Langtrainingsfeld (Merkmal 1.3) als auch Datennutzlasten (Merkmal 1.10HA1) enthält, in NK5 gleichfalls nicht unmittelbar und eindeutig offenbart, denn dem Dokument NK5 sind keine Angaben zur inneren Struktur der darin angesprochenen Rahmen entnehmbar.
214 Die gemäß Hilfsantrag 1 ergänzten Merkmale
HA1 und
HA1 sind in der Druckschrift NK6 ebenfalls offenbart.
215 So zeigt NK6 in dem Abschnitt 26.3.2 „HE PPDU formats“ in den Figuren 26-1 bis 26-4 jeweils Rahmen (HE PPDUs), welche sowohl ein HE-LTF-Feld als auch „Data“-Felder, mithin Datennutzlasten, enthalten – entspricht Merkmal
HA1.
216 Weiterhin lehrt NK6 in dem Abschnitt 26.3.7.3 „Pilot tones“ im ersten Satz: „If pilot tones are present in the HE-LTF field, the pilot tone locations in the HE-LTF field and Data field shall be the same“. Demnach sind sowohl für das 2X-Hocheffizienz-Langtrainingsfeld als auch für Datennutzlasten Pilottöne vorgesehen. Die Positionen dieser Pilottöne folgen nach den obigen Ausführungen zum Hauptantrag den Vorgaben gemäß den Merkmalen 1.7 und 1.8 sowie der Merkmalsgruppe 1.9. Somit ist selbst unter der Annahme, diese Merkmale seien für die mindestens eine Datennutzlast durch das Merkmal 1.11HA1 implizit mit gefordert, das Merkmal
HA1 in der Lehre von NK6 verwirklicht.
217 Hilfsantrag 2 ist nicht günstiger zu beurteilen, weil auch der Gegenstand seines Patentanspruchs 1 aus der Druckschrift NK6 bekannt und damit nicht patentfähig ist.
218 Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2 geht aus von Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 1 und konkretisiert Pilottonpositionen durch das folgende am Ende des Anspruchs hinzugefügte Merkmal
HA2:
HA2 | wherein pilot tone positions for the 2X High Efficiency Long Training Field are the same as pilot tone positions for the one or more data payload. | wobei Pilottonpositionen für das 2X-Hocheffizienz-Langtrainingsfeld die gleichen sind wie Pilottonpositionen für die eine oder mehrere Datennutzlasten. |
220 Pilottonpositionen für die eine oder mehreren Datennutzlasten sollen gemäß dem ergänzten Merkmal
HA2 die gleichen sein wie für das 2X-Hocheffizienz-Langtrainingsfeld. Anspruchsgemäß sind Pilottonpositionen in Bezug auf die einzige in dem Patentanspruch 1 angesprochene Ressourceneinheit definiert. Die Anweisung des Merkmals 1.12HA2 bezieht Pilottonpositionen dagegen auf ein oder mehrere Datenfelder sowie das 2X-Hocheffizienz-Langtrainingsfeld, ohne dabei die Ressourceneinheit zu erwähnen.
221 Das Streitpatent nimmt in der Fassung des Hilfsantrags 2 aus den bereits zu dem Hilfsantrag 1 genannten Gründen (vgl. Abschnitt III.1.3) die Priorität von NK5 nicht wirksam in Anspruch.
222 Der Druckschrift NK6 ist auch das gemäß Hilfsantrag 2 hinzugefügte Merkmal
HA2 entnehmbar, denn NK6 lehrt in dem Abschnitt 26.3.7.3 „Pilot tones“ im ersten Satz: „If pilot tones are present in the HE-LTF field, the pilot tone locations in the HE-LTF field and Data field shall be the same “ – entspricht Merkmal
HA2.
223 Hilfsantrag 3 ist nicht anders zu beurteilen, weil auch der Gegenstand seines Patentanspruchs 1 aus der Druckschrift NK6 bekannt und damit nicht patentfähig ist.
224 In der Fassung des Hilfsantrags 3 erhält Patentanspruch 1 gegenüber dem erteilten Wortlaut zusätzlich Bestimmungen für Pilottonpositionen in Ressourceneinheiten unterschiedlicher Größe gemäß dem folgenden Merkmal
HA3:
HA3 | wherein, for a given operation bandwidth, pilot tone positions for resource units having larger numbers of subcarriers are physically aligned with pilot tone positions for resource units having smaller numbers of subcarriers, and | wobei für eine gegebene Betriebsbandbreite Pilottonpositionen für Ressourceneinheiten mit einer größeren Anzahl von Unterträgern physikalisch mit Pilottonpositionen für Ressourceneinheiten mit einer kleineren Anzahl von Unterträgern ausgerichtet sind, und |
226 Das hinzuzufügte Merkmal
HA3 geht aus von einer gegebenen Betriebsbandbreite und betrifft Ressourceneinheiten mit einer unterschiedlichen Anzahl von Unterträgern. Deren jeweilige Pilottonpositionen sollen „physikalisch [zueinander] ausgerichtet“ („physically aligned“) sein.
227 Die Angabe „physikalisch ausgerichtet“ bezieht sich auf die Frequenzen (bzw. SC-Indizes), auf denen die Pilotsignale der unterschiedlichen Ressourceneinheiten positioniert sind.
228 In der Fassung des Hilfsantrags 3 nimmt das Streitpatent die Priorität der NK5 gleichfalls nicht wirksam in Anspruch, weil Patentanspruch 1 das Merkmal 1.2 enthält, welches nach den Ausführungen zum Hauptantrag (vgl. Abschnitt II.1.1) in NK5 nicht offenbart ist.
229 Das im Rahmen des Hilfsantrags 3 in den Patentanspruch 1 aufgenommene Merkmal
HA3 kann eine Patentfähigkeit nicht begründen, weil es aus der Druckschrift NK6 hervorgeht.
230 Denn NK6 offenbart in Figur 26-18 Ressourceneinheiten mit 26, 52, 106 und 242 Unterträgern. Die Pilottonpositionen dieser Ressourceneinheiten sind dabei in Figur 26-18 durch rote Pfeile gekennzeichnet, die jeweils bei derselben Frequenz durch Ressourceneinheiten desselben Frequenzbereichs verlaufen. Die SC-Indizes der Pilottonpositionen sind in der zugehörigen Tabelle 26-12 zahlenmäßig angegeben.
231 Demnach stimmen die Pilottonpositionen von Ressourceneinheiten mit 52, 106 und 242 Unterträgern jeweils mit Pilottonpositionen überein, die Ressourceneinheiten mit 26 Unterträgern zugewiesen sind. Eine derartige Übereinstimmung ist als „physikalisch ausgerichtet“ im Sinne des Merkmals
HA3 zu werten.
232 Hilfsantrag 4 kann ebenfalls nicht stattgegeben werden, weil der Gegenstand seines Patentanspruchs 1 durch den Inhalt der Druckschrift NK6 neuheitsschädlich getroffen wird und damit nicht patentfähig ist.
233 Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 4 geht aus von dem erteilten Patentanspruch 1 und fügt diesem Anweisungen hinzu, die Pilottonpositionen in Ressourceneinheiten unterschiedlicher Größe betreffen (vgl. Hilfsantrag 3). Die entsprechenden Merkmale
HA4 und
HA4 haben folgenden Wortlaut:
HA4 | wherein the resource unit is a 26-subcarrier resource unit (5408, 5412), a 52-subcarrier resource unit (5424, 5426), a 106-subcarrier resource unit (5432, 5434), or a 242-subcarrier resource unit (5436), | wobei die Ressourceneinheit eine 26-Unterträger-Ressourceneinheit (5408, 5412), eine 52-Unterträger-Ressourceneinheit (5424, 5426), eine 106-Unterträger-Ressourceneinheit (5432, 5434) oder eine 242-Unterträger-Ressourceneinheit (5436) ist; |
HA4 | wherein each of the 52-subcarrier resource unit (5424, 5426), the 106-subcarrier resource unit (5432, 5434) and the 242-subcarrier resource unit (5436) has pilot tone positions selected from among the pilot tone positions used by the resource units having fewer subcarriers that occupy the same bandwidth, and | wobei jede der 52-Unterträger-Ressourceneinheit (5424, 5426), der 106-Unterträger-Ressourceneinheit (5432, 5434) und der 242-Unterträger-Ressourceneinheit (5436) Pilottonpositionen aufweist, die aus den Pilottonpositionen ausgewählt sind, die von den Ressourceneinheiten mit weniger Unterträgern verwendet werden, die dieselbe Bandbreite belegen, und |
235 Die Ressourceneinheit soll nach Maßgabe des Merkmals
HA4 eine Anzahl von 26, 52, 106 oder 242 Unterträgern aufweisen. Dabei sollen die Pilottonpositionen jeder Ressourceneinheit mit einer Anzahl von 52, 106 oder 242 Unterträgern gemäß dem Merkmal
HA4 aus denjenigen Pilottonpositionen ausgewählt sind, welche von den Ressourceneinheiten mit weniger Unterträgern verwendet werden, die dieselbe Bandbreite belegen. Die Vorgabe, wonach „dieselbe Bandbreite belegt“ werden soll, bedeutet, dass der von einer Ressourceneinheit mit weniger Unterträgern umspannte Frequenzbereich einen Teilbereich eines von einer Ressourceneinheit mit mehr Unterträgern abgedeckten Frequenzbereichs bildet. In der Streitpatentschrift gibt Figur 54A ein Beispiel für Ressourceneinheiten mit einer derartigen Wahl der Pilottonpositionen.
236 Die Priorität der NK5 nimmt das Streitpatent in der Fassung des Hilfsantrags 4 nicht wirksam in Anspruch, denn die zum Hauptantrag aufgezeigten Hinderungsgründe (vgl. Abschnitt II.1.1) bestehen auch bei Hilfsantrag 4 unverändert fort.
237 Aus der Druckschrift NK6 sind die gemäß Hilfsantrag 4 hinzugefügten Merkmale
HA4 und
HA4 gleichfalls bekannt.
238 Denn NK6 offenbart in Figur 26-18 (vgl. Abschnitt III.3.4 zu Hilfsantrag 3) Ressourceneinheiten mit 26, 52, 106 und 242 Unterträgern – entspricht Merkmal
HA4.
239 Auch finden die Pilottonpositionen der in Figur 26-18 abgebildeten Ressourceneinheiten mit 52, 106 und 242 jeweils eine Entsprechung in Pilottonpositionen (vgl. rote Pfeile) einer 26- bzw. 52- bzw. 106-SC-Ressourceneinheit, welche einen Teilbereich eines von einer entsprechenden Ressourceneinheit mit mehr Unterträgern abgedeckten Frequenzbereichs belegt – entspricht Merkmal
HA4.
240 Das Streitpatent erweist sich auch in der Fassung des Hilfsantrags 5 nicht als rechtsbeständig, weil die Lehre der Entgegenhaltung NK6 dem Gegenstand des Patentanspruchs 1 in der Fassung des Hilfsantrags 5 die Neuheit und damit seine Patentfähigkeit nimmt.
241 Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 5 unterscheidet sich von der erteilten Fassung durch Anweisungen betreffend Datennutzlasten sowie die anspruchsgemäße Ressourceneinheit nach Maßgabe der zusätzlich eingefügten Merkmale
HA5 und
HA5:
HA5 | and at least one data payload, | und mindestens eine Datennutzlast enthält, |
bis 1.9.2.4 | … | … |
HA5 | wherein the resource unit is allocated to one data payload of the at least one data payload. | wobei die Ressourceneinheit einer Datennutzlast der mindestens einen Datennutzlast zugeordnet ist. |
243 Dass der Rahmen gemäß dem Merkmal
HA5 mindestens eine Datennutzlast enthalten soll, entspricht inhaltlich dem Merkmal 1.10HA1 nach Hilfsantrag 1.
244 Das weitere hinzugefügte Merkmal
HA5 verlangt von der in den Merkmalen 1.1, 1.2, 1.4 und 1.5 sowie der Merkmalsgruppe 1.9 unmittelbar angegebenen Ressourceneinheit, diese solle entweder einer bestimmten Datennutzlast aus den in dem Rahmen enthaltenen Datennutzlasten zugeordnet sein, oder aber - bei nur einer einzigen Datennutzlast - ebendieser Datennutzlast zugeordnet sein. Damit schreibt das Merkmal 1.11HA5 für die Ressourceneinheit der betreffenden Datennutzlast zumindest vor, diese solle einen ersten oder zweiten Satz von Pilotsignal-Positionen (Merkmal 1.4 bzw. 1.5) aufweisen, die den Bestimmungen der Merkmalsgruppe 1.9 genügen.
245 Auch die gemäß Hilfsantrag 5 ergänzten Merkmale 1.10HA5 und 1.11HA5 können die fehlende Offenbarung des Merkmals 1.2 in NK5 nicht ausgleichen. Darum kann das Streitpatent in der Fassung des Hilfsantrags 5 die Priorität der NK5 ebenfalls nicht wirksam in Anspruch nehmen.
246 Die beiden im Rahmen des Hilfsantrags 5 ergänzten Merkmale
HA5 und
HA5 sind in Druckschrift NK6 gleichfalls offenbart.
247 Das Merkmal
HA5 entspricht inhaltlich dem Merkmal 1.10HA1 nach Hilfsantrag 1 und ist aus den zu dem Hilfsantrag 1 genannten Gründen in NK6 offenbart (vgl. Abschnitt III.1.4).
248 NK6 beschreibt in dem Abschnitt 26.3.7.1 eine OFDMA-Struktur aus RUs mit 26, 52, 106, 242, 484 und 996 SCs. Die Anordnung solcher RUs in einem Rahmen („HE PPDU“) bei einer Betriebsbandbreite von 20 MHz zeigt NK6 in Figur 26-15.
249 In den auf Figur 26-17 folgenden Absätzen definiert NK6, dass RUs aus Daten-SCs und Pilot-SCs bestehen (vgl. S. 71 Z. 3: „A 52-subcarrier RU consists of 48 data subcarriers and 4 pilot subcarriers“), sowie deren jeweilige Anzahl abhängig von der Größe der RU ist. Anschließend zeigt NK6 in dem Abschnitt 26.3.7.3 „Pilot tones“ in Figur 26-18 für eine Betriebsbandbreite von 20 MHz dieselbe hierarchische Anordnung von RUs wie Figur 26-15, wobei in Figur 26-18 zusätzlich die Positionen von Pilottönen (= Pilot-SCs) eingezeichnet sind.
250 Ferner gibt NK6 in dem Absatz vor Figur 26-18 an, dass die Pilotsignal-Positionen in dem HE-LTF-Feld und Datenfeld gleich sein sollen („the pilot tone locations in the HE-LTF field and Data field shall be the same“).
251 Aus alledem folgt, dass gemäß Abschnitt 26.3.7.1 von NK6 definierte RUs einer Datennutzlast („Data field“) zugeordnet sein können – entspricht Merkmal
HA5.
252 Dabei sind für diese Daten-RU auch die durch die Merkmale 1.1, 1.2, 1.4 und 1.5 sowie die Merkmalsgruppe 1.9 durch das Merkmal
HA5 implizierten Vorgaben für Pilotsignal-Positionen erfüllt.
253 Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 6 vereint die Änderungen gegenüber der erteilten Fassung nach den Hilfsanträgen 1, 2 und 5.
254 Durch diese Vereinigung sind nunmehr ausdrücklich identische Pilottonpositionen für das 2X-Hocheffizienz-Langtrainingsfeld und für zumindest eine Datennutzlast beansprucht. Dies wurde bereits als durch den Patentanspruch 1 gemäß dem Hilfsantrag 5 impliziert angenommen.
255 Die Ausführungen zu den Hilfsanträgen 1, 2 und 5 gelten hier entsprechend, so dass sich Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 6 gleichfalls als nicht rechtsbeständig erweist.
256 Gleiches gilt für das Streitpatent in seiner Fassung nach Hilfsantrag 7, weil die gegenüber dem Hauptantrag einschränkenden Merkmale aus der Druckschrift NK6 bekannt sind. Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 gemäß Hilfsantrag 7 ist sonach gleichfalls nicht patentfähig.
257 Der im Rahmen des Hilfsantrags 7 verteidigte Patentanspruch 1 unterscheidet sich von der erteilten Fassung durch Festlegungen zu spiegelsymmetrischen Pilottonpositionen für Ressourceneinheiten in beiden Hälften eines 20-MHz-Kanals gemäß den hinzugefügten Merkmalen
HA7 und
HA7:
HA7 | wherein pilot tone positions for all resource units in a lower half of a 20MHz channel for transmitting the frame are mirror symmetric to pilot tone positions for corresponding mirrored resource units in an upper half of the 20MHz channel, and | wobei Pilottonpositionen für alle Ressourceneinheiten in einer unteren Hälfte eines 20-MHz-Kanals zum Übertragen des Rahmens spiegelsymmetrisch zu Pilottonpositionen für entsprechende gespiegelte Ressourceneinheiten in einer oberen Hälfte des 20-MHz-Kanals sind, und |
HA7 | wherein, for each resource unit having a lowest subcarrier with an even index, the corresponding mirrored resource unit has a lowest subcarrier with an odd index. | wobei für jede Ressourceneinheit, die einen niedrigsten Unterträger mit einem geraden Index hat, die entsprechende gespiegelte Ressourceneinheit einen niedrigsten Unterträger mit einem ungeraden Index hat. |
259 Ein Beispiel für spiegelsymmetrisch angeordnete Pilottonpositionen, wie sie nach Merkmal
HA7 gefordert werden, gibt die Streitpatentschrift in Figur 54A/B. In Figur 54B sind die SC-Indizes der Pilottöne e1 bis e9 betragsmäßig gleich zu denjenigen der Pilottöne e18 bis e10. Die Vorzeichen der korrespondierenden SC-Indizes sind jedoch jeweils invertiert. Deshalb liegt die Gruppe der Pilottöne e1 bis e9 spiegelsymmetrisch bezüglich des SC-Indizes mit dem Wert null (= DC-Nullton) zu der Gruppe der Pilottöne e18 bis e10.
260 Ressourceneinheiten mit geradem niedrigsten SC-Index und dazu jeweils gespiegelte Ressourceneinheiten mit ungeradem niedrigsten SC-Index gemäß dem Merkmal
HA7 sind der Streitpatentschrift in Figur 8A/B entnehmbar. Beispielsweise haben die beiden 52-SC-RUs mit den Bezeichnungen 824 bzw. 826 jeweils SC-Indizes in dem Intervall [-68; -17] bzw. [+17; +68].
261 Wie bereits bei den Hilfsanträgen 1 bis 6 beseitigen die Änderungen gemäß Hilfsantrag 7 nicht den Umstand, dass das Merkmal 1.2 in NK5 nicht offenbart ist, weshalb das Streitpatent auch in der Fassung des Hilfsantrags 7 die Priorität von NK5 nicht wirksam in Anspruch nehmen kann (vgl. Abschnitt II.1.1).
262 Auch die im Rahmen des Hilfsantrags 7 ergänzten Merkmale
HA7 und
HA7 sind aus der Entgegenhaltung NK6 vorbekannt.
263 So offenbart NK6 in dem Abschnitt 26.3.7.3 „Pilot tones“ in Figur 26-18 Ressourceneinheiten eines 20 MHz-Kanals, deren Pilottonpositionen gemäß Tabelle 26-12 ausweislich der durchgängig mit „±“ angegebenen SC-Indizes spiegelsymmetrisch zu dem SC-Index mit dem Wert null angeordnet sind. Auch die Ressourceneinheiten selbst sind gemäß der in Tabelle 26-8 angegebenen Intervalle an dem SC-Index mit dem Wert null gespiegelt, wofür exemplarisch auf die in Tabelle 26-8 aufgeführte Ressourceneinheit „RU 2“ mit dem Intervall [-68 : -17] und die dazu spiegelsymmetrische Ressourceneinheit „RU 3“ mit dem Intervall [17: 68] hingewiesen wird – entspricht Merkmal
HA7.
264 Dabei hat zu jeder der in Tabelle 26-8 von NK6 genannten Ressourceneinheiten mit 26, 52 oder 106 SCs und geradem niedrigsten SC-Index die jeweilige gespiegelte Ressourceneinheit einen ungeraden niedrigsten SC-Index, wie dies bei den vorgenannten Ressourceneinheiten „RU 2“ und „RU 3“ mit jeweiligem niedrigsten SC-Index-Wert -68 bzw. 17 der Fall ist und nach dem Merkmal
HA7 verlangt wird.
265 Hilfsantrag 8 hat keinen Erfolg, weil der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach dessen Fassung gegenüber der Druckschrift NK6 nicht neu und damit nicht patentfähig ist.
266 Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 8 unterscheidet sich von der erteilten Fassung durch Bestimmungen bezüglich einer Ressourceneinheit mit 106 Unterträgern (= 106-SC-RU) nach Maßgabe der ergänzten Merkmale
HA8, 1.10.1HA8 und 1.10.2HA8:
HA8 | wherein when the resource unit is a 106-subcarrier resource unit (5532, 5534): | wobei, wenn die Ressourceneinheit eine 106-Unterträger-Ressourceneinheit (5532, 5534) ist: |
1.10.1HA8 | the first set of positions include a first pilot tone position (5534, e11) spaced five subcarriers away from a lowest-indexed subcarrier of the resource unit, a second pilot tone position (e13) separated by twenty-five subcarriers from the first pilot tone position, a third pilot tone position (e16) separated by forty-one subcarriers from the second pilot tone position, and a fourth pilot tone position (e18) separated by twenty-five subcarriers from the third pilot tone position and spaced six subcarriers away from a highest-indexed subcarrier of the resource unit, and | der erste Satz von Positionen eine erste Pilottonposition (5534, e11) enthält, die fünf Unterträger von einem Unterträger mit dem niedrigsten Index der Ressourceneinheit beabstandet ist, und eine zweite Pilottonposition (e13), die um fünfundzwanzig Unterträger von der ersten Pilottonposition getrennt ist, eine dritte Pilottonposition (e16), die durch einundvierzig Unterträger von der zweiten Pilottonposition getrennt ist, und eine vierte Pilottonposition (e18), die durch fünfundzwanzig Unterträger von der dritten Pilottonposition getrennt ist und sechs Unterträger von einem Unterträger mit dem höchsten Index der Ressourceneinheit beabstandet ist, und |
1.10.2HA8 | the second set of positions include a fifth pilot tone position (5432, e1) spaced six subcarriers away from a lowest-indexed subcarrier of the resource unit, a sixth pilot tone position tone (e3) separated by twenty-five subcarriers from the fifth pilot tone position, a seventh pilot tone position (e6) separated by forty-one subcarriers from the sixth pilot tone position, and an eighth pilot tone position (e8) separated by twenty-five subcarriers from the seventh pilot tone position and spaced five subcarriers away from a highest-indexed subcarrier of the resource unit. | der zweite Satz von Positionen eine fünfte Pilottonposition (5432, e1) enthält, die sechs Unterträger von einem Unterträger mit dem niedrigsten Index der Ressourceneinheit beabstandet ist, und eine sechste Pilottonposition (e3), die durch fünfundzwanzig Unterträger von der fünften Pilottonposition getrennt ist, eine siebte Pilottonposition (e6), die durch einundvierzig Unterträger von der sechsten Pilottonposition getrennt ist, und eine achte Pilottonposition (e8), die durch fünfundzwanzig Unterträger von der siebten Pilottonposition getrennt ist und fünf Unterträger von einem Unterträger mit dem höchsten Index der Ressourceneinheit beabstandet ist. |
268 Die hinzugefügten Merkmale
HA8, 1.10.1HA8 und 1.10.2HA8 bilden eine Gruppe von Anweisungen, die lediglich dann zu erfüllen sind, wenn die im Patentanspruch 1 angesprochene Ressourceneinheit 106 Unterträger aufweist, d. h. eine 106-SC-RU ist, denn das Merkmal 1.10HA8 lautet: „wobei, wenn die Ressourceneinheit eine 106-Unterträger-Ressourceneinheit ist“. Die Merkmalsgruppe 1.10HA8ff stellt somit eine echte Alternative zu der Merkmalsgruppe 1.9ff dar, welche ihrerseits zum Tragen kommt, wenn eine 52-SC-RU betrachtet wird.
269 Demzufolge bleibt der in Bezug auf eine 52-SC-RU beanspruchte Gegenstand von den mit Hilfsantrag 8 im Hinblick auf eine 106-SC-RU ergänzten Merkmalen 1.10HA8, 1.10.1HA8 und 1.10.2HA8 unberührt.
270 Die Merkmale 1.10.1HA8 und 1.10.2HA8 definieren für den ersten bzw. zweiten Satz von Pilottonpositionen die Abstandsschemata 5 – 25 – 41 – 25 – 6 bzw. 6 – 25 – 41 – 25 – 5.
271 Die Streitpatentschrift gibt in Figur 55 mit den darin dargestellten RUs 5532 und 5534 ein Beispiel für zwei RUs, die aufgrund ihrer SC-Index-Bereiche von [-122; -17] bzw. [+17; +122] je 106 SCs aufweisen. Dabei sind der linken RU 5532 die Pilottonpositionen e1, e3, e6 und e8 zugeordnet, und der rechten RU 5534 die Pilottonpositionen e11, e13, e16 und e18. Diese Pilottonpositionen können gemäß Figur 54B die Wertemengen -116, -90, -48 und -22 bzw. +22, +48, +90 und +116 aufweisen. Die Pilottonpositionen der RU 5532 (mit negativen SC-Indizes) erfüllen das Abstandsschema 6 – 25 – 41 – 25 – 5 des Merkmals 1.10.2HA8, die Pilottonpositionen der RU 5534 (mit positiven SC-Indizes) hingegen das Abstandsschema 5 – 25 – 41 – 25 – 6 gemäß Merkmal 1.10.1HA8.
272 Figur 55 der Streitpatentschrift lässt erkennen, dass sich die beanspruchten Abstandsschemata an Pilottonpositionen von RUs mit 52 bzw. 26 SCs orientieren.
273 Das Streitpatent nimmt auch in der Fassung des Hilfsantrags 8 aus den bereits zu dem Hilfsantrag 1 genannten Gründen (vgl. Abschnitt III.1.3) die Priorität von NK5 nicht wirksam in Anspruch.
274 In der Entgegenhaltung NK6 sind die gemäß Hilfsantrag 8 hinzugefügten
275 Merkmale
HA8, 1.10.1HA8 und 1.10.2HA8 bereits vorbeschrieben, denn NK6 zeigt in Figur 26-18 sowie der dazugehörigen Tabelle 26-12 auch zwei 106-SC-RUs gemäß Merkmal
HA8.
276 Die Pilottöne der beiden 106-SC-RUs befinden sich gemäß den in Figur 26-18 von NK6 oben angegebenen SC-Indizes an den Positionen mit den SC-Indizes -116, -90, -48 und -22 bzw. +22, +48, +90 und +116. Diese Positionen stimmen mit den in Figur 55 und 54B der Streitpatentschrift für die RU 5532 bzw. RU 5534 beschriebenen Positionen überein, welche nach den obigen Ausführungen (vgl. Abschnitt III.8.2) den Abstandsschemata nach den Merkmalen 1.10.1HA8 und 1.10.2HA8 genügen. Im Übrigen ist der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 8 in Bezug auf die Alternative einer 52-SC-RU identisch zum Anspruchsgegenstand nach dem Hauptantrag.
277 Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 9 unterscheidet sich von der erteilten Fassung dadurch, dass die Änderungen nach den Hilfsanträgen 4 und 8 gegenüber der erteilten Fassung kombiniert in den Patentanspruch aufgenommen werden. Daher ist Patentanspruch 1 nach dieser Fassung gleichfalls nicht patentfähig.
278 Patentanspruch 1 vereinigt die Vorgaben des Hilfsantrags 4, wonach die Pilottonpositionen von 52-, 106- oder 242-SC-RUs zumindest teilweise aus den Pilottonpositionen kleinerer RUs auszuwählen sind, mit der gemäß Hilfsantrag 8 beanspruchten Alternative von 106-SC-RUs.
279 Letztere Alternative wirkt sich jedoch insoweit nicht auf den gemäß Hilfsantrag 9 beanspruchten Gegenstand aus, als dieser durch Hilfsantrag 4 bestimmt ist. Demzufolge gelten die Ausführungen in dem Abschnitt III.4. zur fehlenden Patentfähigkeit in Bezug auf den Hilfsantrag 4 entsprechend für Hilfsantrag 9.
280 Darüber hinaus kann der Anspruchsgegenstand des Hilfsantrags 9 nach seiner auf 106-SC-RUs bezogenen Alternative nicht als patentfähig gelten, wie in Bezug auf Hilfsantrag 8 erläutert wurde (vgl. Abschnitt III.8.).
281 Da Patentanspruch 1 nach sämtlichen Hilfsanträgen nicht patentfähig ist, fallen diese jeweils insgesamt. Nach der Erklärung der Beklagten sind die vorgelegten Hilfsanträge im Sinne geschlossener Anspruchssätze zu verstehen, die sie jeweils in ihrer Gesamtheit beansprucht. Dies schließt eine separate Betrachtung einzelner Patentansprüche aus, wenn sich ein Patentanspruch des betroffenen Anspruchssatzes als nicht patentfähig erweist.
282 Da dem Streitpatent in jeder seiner nach den Hilfsanträgen verteidigten Fassungen der Nichtigkeitsgrund der mangelnden Patentfähigkeit entgegensteht, kann in Bezug auf die Hilfsanträge jeweils dahingestellt bleiben, ob die weiter geltend gemachten Nichtigkeitsgründe der unzulässigen Erweiterung und der mangelnden Ausführbarkeit gegeben sind.
283 Aus diesen Gründen war das Streitpatent, das somit in keiner seiner durch die Beklagte verteidigten Fassungen bestandsfähig ist, insgesamt für nichtig zu erklären.
B.
284 Die Kostenentscheidung beruht auf § 84 Abs. 2 PatG i. V. m. §§ 91 Abs. 1, 100 Abs. 1, 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO.
285 Die Klägerin zu 2.), die vor der mündlichen Verhandlung die Klage zurückgenommen hat, ist im Kostenausspruch des Urteils hinsichtlich der Gerichtskosten noch zu berücksichtigen, weil die Klagerücknahme nicht den gesamten Streitgegenstand betrifft (vgl. BGH GRUR 2020, 599, Rn. 69 – Rotierendes Menü; BGH NJW-RR 1999, 1741). Einen Antrag nach § 269 Abs. 4 ZPO, über die Kostenverpflichtung bei Klagerücknahme nach § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO zu entscheiden, hat die Beklagte nicht gestellt; über die außergerichtlichen Kosten ist daher insoweit keine Entscheidung veranlasst. Hinsichtlich der Gerichtskosten ist hingegen eine einheitliche Entscheidung im Urteil zu treffen (BPatG Urt. v. 16.1.2023 – 7 Ni 18/20 (EP), GRUR-RS 2023, 47815 Rn. 254, beck-online).
286 Die Klägerin zu 3.) war in der mündlichen Verhandlung rechtskundig vertreten, hat aber weder in der Hauptsache noch hinsichtlich der Kosten einen Antrag gestellt. Im Rahmen der nach § 84 Abs. 2 Satz 2 HS 2 PatG zu treffenden Billigkeitsentscheidung ist zu berücksichtigen, dass die Klägerin zu 3.) auf die Möglichkeit einer einseitigen Erledigterklärung im Hinblick auf den mit der Beklagten in der Hauptsache geschlossenen Vergleich sowie einen Kostenantrag verzichtet und sich damit bewusst der prozessualen Stellung desjenigen angenähert hat, der eine Klage zurückgenommen hat. Nach dem Veranlasserprinzip hat dieser die Kosten des Verfahrens zu tragen (vgl. MüKoZPO/Becker-Eberhard, ZPO, 7. Aufl. 2025, § 269 Rn. 1; Anders/Gehle/Anders, ZPO, 83. Aufl. 2025, § 269 Rn. 36). Eine vergleichbare Regelung für die mangelnde Mitwirkung einer am Verfahren interessenlosen Partei enthält § 330 ZPO (vgl. BeckOK/Toussaint, ZPO, § 330 Rn. 1). Auch wenn die ZPO-Vorschriften des Säumnisverfahrens nach allgemeiner Ansicht im Patentnichtigkeitsverfahren keine Anwendung finden (vgl. Benkard/Hall/Nobbe, PatG, § 82 Rn. 7) und dessen Grundsätze nur eingeschränkt gelten (vgl. § 82 Abs. 2 PatG), entspricht es vorliegend der Billigkeit, die dargestellten Rechtsgedanken bei der Kostenentscheidung mit einzubeziehen. Es besteht auch kein Rechtssatz, der gebietet, Streitgenossen im Hinblick auf die Kostenentscheidung in jedem Fall gleich zu behandeln. Der Senat hält es daher für zwingend, die Klägerin zu 3.) im Hinblick auf die Kostenentscheidung anders zu beurteilen als eine Partei, die das Verfahren – ggf. nach einer Erledigterklärung – weiter betreibt. Ihr war daher der auf sie entfallende Teil der Gerichtskosten aufzuerlegen. Von einer Auferlegung eines entsprechenden Teils der außergerichtlichen Kosten der Beklagten aus Billigkeitsgründen hat der Senat abgesehen, da die Beklagte insoweit keinen entsprechenden expliziten Antrag gestellt hat.
287 Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit folgt aus § 99 Abs. 1 PatG i. V. m. § 709 Satz 1 und 2 ZPO.