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5 B 26/21, 5 B 26/21 (5 C 5/22)
GegenstandRevisionszulassung; Kostendämpfungspauschale im Beihilferecht
Aktenzeichen
5 B 26/21, 5 B 26/21 (5 C 5/22)
Gericht
BVerwG 5. Senat
Datum
08. März 2022
Dokumenttyp
Beschluss
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen ECLI
Tenor
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg über die Nichtzulassung der Revision in seinem Urteil vom 4. Mai 2021 wird aufgehoben.
Die Revision wird zugelassen.
Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens folgt der Kostenentscheidung in der Hauptsache.
Entscheidungsgründe
1Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision ist zulässig und begründet. Die Revision wird wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zugelassen.
2Das Verfahren kann dem Senat voraussichtlich Gelegenheit geben, die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu der Beamten u.a. in Krankheitsfällen gewährten Beihilfe und ihrer Einschränkung durch eine Kostendämpfungspauschale insbesondere im Hinblick auf deren Differenzierung nach Besoldungsgruppen sowie hinsichtlich des Bestehens oder Nichtbestehens prozeduraler Begründungspflichten des Gesetz- oder Verordnungsgebers fortzuentwickeln.
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