Findet nicht nur wortwörtliche Treffer, sondern auch inhaltlich ähnliche Stellen.
Aktuell sind rund 80.000 Bundesurteile verfügbar. In den nächsten Updates kommen
schrittweise hunderttausende Länderurteile hinzu.
5 ARs 51/22
5 ARs 51/22
Aktenzeichen
5 ARs 51/22
Gericht
BGH 5. Strafsenat
Datum
08. November 2022
Dokumenttyp
Beschluss
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen ECLI
Tenor
Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Kammergerichts vom 22. August 2022 wird auf Kosten des Beschwerdeführers als unzulässig verworfen.
Entscheidungsgründe
1Die Rechtsbeschwerde vom 29. August 2022 gegen den Beschluss vom 22. August 2022 (Az.: 6 Ws 85/22 – 121 Zs 379/22) ist unzulässig, weil das Kammergericht die Rechtsbeschwerde nicht ausdrücklich zugelassen hat und die Nichtzulassung ihrerseits nicht anfechtbar ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 2021 – 5 ARs 12/20; vom 29. September 2021 – 5 ARs 20/21).
Cirener
Gericke
Köhler
Resch
von Häfen
Wir verwenden optionale Cookies zu
Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.