Findet nicht nur wortwörtliche Treffer, sondern auch inhaltlich ähnliche Stellen.
Aktuell sind rund 80.000 Bundesurteile verfügbar. In den nächsten Updates kommen
schrittweise hunderttausende Länderurteile hinzu.
4 StR 484/22
4 StR 484/22
Aktenzeichen
4 StR 484/22
Gericht
BGH 4. Strafsenat
Datum
31. Juli 2023
Dokumenttyp
Beschluss
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen ECLI
Tenor
Die Revisionen der Nebenklägerinnen gegen das Urteil des Landgerichts Essen vom 23. Juni 2022 werden als unbegründet verworfen.
Jede Beschwerdeführerin hat die Kosten ihres Rechtsmittels und die hierdurch dem Angeklagten im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
Entscheidungsgründe
1Die trotz des jeweils ungenau benannten Angriffsziels vom Senat nach entsprechender Auslegung noch für zulässig erachteten Revisionen der Nebenklägerinnen bleiben in der Sache ohne Erfolg. Die jeweils auf die Sachrüge veranlasste Nachprüfung des Urteils hat keinen Anlass zur Aufhebung des freisprechenden Urteils ergeben.
2Jede Beschwerdeführerin hat die Kosten ihres Rechtsmittels und die dem Angeklagten hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen (§ 473 Abs. 1 Satz 1 und 3 StPO).
Quentin
Bartel
Rommel
Maatsch
Marks
Wir verwenden optionale Cookies zu
Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.