Findet nicht nur wortwörtliche Treffer, sondern auch inhaltlich ähnliche Stellen.
Aktuell sind rund 80.000 Bundesurteile verfügbar. In den nächsten Updates kommen
schrittweise hunderttausende Länderurteile hinzu.
4 StR 472/22
4 StR 472/22
Aktenzeichen
4 StR 472/22
Gericht
BGH 4. Strafsenat
Datum
28. Februar 2023
Dokumenttyp
Beschluss
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen ECLI
Tenor
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Münster bei dem Amtsgericht Bocholt vom 29. Juni 2022 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO).
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Ergänzend bemerkt der Senat:
Der Antrag des Generalbundesanwalts, das angegriffene Urteil aufzuheben, soweit von einer Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) abgesehen worden ist, hat seine Erledigung gefunden. Denn der Angeklagte hat die unterbliebene Maßregelanordnung wirksam von seinem Revisionsangriff ausgenommen.
Quentin
Bartel
Rommel
Maatsch
Messing
Wir verwenden optionale Cookies zu
Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.