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Aktenzeichen | 4 Ni 27/23 (EP) |
Gericht | BPatG München 4. Senat |
Datum | 25. Februar 2025 |
Dokumenttyp | Urteil |
In der Patentnichtigkeitssache
…
betreffend das europäische Patent 3 573 392
(DE 60 2018 013 876)
hat der 4. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 26. Februar 2025 durch die Richterin Werner M. A. als Vorsitzende und die Richter Dipl.-Ing. Müller, Dipl.-Ing. Matter, Dr. von Hartz und Dipl.-Ing. Tischler
für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
1 Die Klägerin strebt mit ihrer Klage die Nichtigerklärung des europäischen Patents 3 573 392 an.
2 Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des in englischer Sprache auch mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 3 573 392 (Streitpatent), das am 17. Juli 2018in Form der Internationalen Anmeldung PCT/CN2018/095899 unter Inanspruchnahme der Prioritäten der CN 201711107915, angemeldet am 10. November 2017, und der CN 201810055142, angemeldet am 19. Januar 2018 angemeldet worden ist. Die Erteilung des Patents ist am 10. März 2021 veröffentlicht worden.
3 Das Streitpatent ist in Kraft und wird beim Deutschen Patent- und Markenamt unter dem Aktenzeichen DE 60 2018 013 876 geführt. Es trägt in der englischen Verfahrenssprache die Bezeichnung
4 "COMMUNICATION METHOD, APPARATUS AND SYSTEM"
5 und in der deutschen Übersetzung
6 "Kommunikationsverfahren, -vorrichtung und -system".
7 Das Streitpatent umfasst in der erteilten Fassung neunzehn Patentansprüche, die die Klägerin mit ihrer Nichtigkeitsklage vom 3. Juli 2023 in vollem Umfang angreift. Die Beklagte verteidigt das Streitpatent in erteilter Fassung.
8 Die Ansprüche 1, 10 und 19 sind nebengeordnete Ansprüche, davon sind die Ansprüche 1 und 10 unabhängige Ansprüche (Verfahren und Vorrichtung). Der auf ein Speichermedium gerichtete Patentanspruch 19 ist auf die Verfahrensansprüche 1 bis 9 rückbezogen.
9 Der ein Kommunikationsverfahren betreffende Patentanspruch 1 lautet in der Verfahrenssprache ausweislich der Streitpatentschrift:
10 A communication method, comprising:
11 obtaining (602), by a terminal device, resource indication information, wherein the resource indication information is used to indicate frequency domain resources in a control resource set for a terminal device, the resource indication information comprises S bits, S is a positive integer, a most significant bit, MSB in the S bits is used to indicate whether a resource block set belongs to the frequency domain resources in the control resource set for the terminal device, a quantity of resource blocks comprised in the resource block set is m, and the resource block set consist of m consecutive resource blocks of a bandwidth part, BWP, wherein
12 the m consecutive resource blocks are adjacent to n consecutive resource blocks starting from a start resource block of the BWP, when n<m,
13 n is equal to m minus y2, y2 is equal to a second offset mod m, y2 is unequal to 0, and the second offset is an offset between a start resource block of a common index area and the start resource block of the BWP; and,
14 when n equals to m, the second offset is an integer multiple of m, the resource block set consists of m consecutive resource blocks starting from a start resource block of the BWP;
15 determining, by the terminal device, the frequency domain resources in the control resource set based on the resource indication information.
16 In deutscher Übersetzung lautet Patentanspruch 1 entsprechend der Streitpatentschrift wie folgt:
17 Kommunikationsverfahren, das Folgendes umfasst:
18 Erhalten (602) von Ressourcenanzeigeinformationen durch eine Endgerätevorrichtung,
19 wobei die Ressourcenanzeigeinformationen verwendet werden, um Frequenzdomänenressourcen in einem Steuerressourcensatz für eine Endgerätevorrichtung anzuzeigen, die Ressourcenanzeigeinformationen S Bits umfassen, S eine positive Ganzzahl ist, ein höchstwertiges Bit, MSB, in den S Bits verwendet wird, um anzuzeigen, ob ein Ressourcenblocksatz zu den Frequenzdomänenressourcen im Steuerressourcensatz für die Endgerätevorrichtung gehört, eine Menge von Ressourcenblöcken, die im Ressourcenblocksatz umfasst sind, m ist und der Ressourcenblocksatz aus m aufeinanderfolgenden Ressourcenblöcken eines Bandbreitenteils, BWP, besteht, wobei
20 die m aufeinanderfolgenden Ressourcenblöcke n aufeinanderfolgenden Ressourcenblöcken, beginnend bei einem Ressourcenstartblock des BWP, benachbart sind, wenn n<m, n gleich m minus y2 ist, y2 gleich einem zweiten Versatz-Mod. m ist, y2 ungleich 0 ist und der zweite Versatz ein Versatz zwischen einem Ressourcenstartblock eines gemeinsamen Indexbereichs und dem Ressourcenstartblock des BWP ist; und, wenn n gleich m ist, der zweite Versatz ein ganzzahliges Vielfaches von m ist, der Ressourcenblocksatz, beginnend bei einem Ressourcenstartblock des BWP, aus m aufeinanderfolgenden Ressourcenblöcken besteht;
21 Bestimmen der Frequenzdomänenressourcen im Steuerressourcensatz durch die Endgerätevorrichtung auf Basis der Ressourcenanzeigeinformationen.
22 Der eine Endgerätevorrichtungseinrichtung betreffende Patentanspruch 10 lautet in der Verfahrenssprache:
23 A terminal device apparatus comprising:
24 a receiving unit (301), configured to obtain resource indication information, wherein the resource indication information indicates frequency domain resources in a control resource set for a terminal device; and
25 a processing unit (304), unit, configured to determine the frequency domain resources in the control resource set based on the resource indication information, wherein
26 the resource indication information comprises S bits, a most significant bit, MSB in the S bits is used to indicate whether a resource block set belongs to the frequency domain resources in the control resource set for the terminal device, a quantity of resource blocks comprised in the resource block set is m, S is a positive integer, and the resource block set consists of m resource blocks of a bandwidth part, BWP, wherein
27 the m consecutive resource blocks start from a start resource block of the BWP or the m consecutive resource blocks are adjacent to n consecutive resource blocks starting from a start resource block of the BWP, wherein n is equal to m minus y2, y2 is equal to a second offset mod m, y2 is unequal to 0, and the second offset is an offset between a start resource block of a common index area and the start resource block of the BWP.
28 In deutscher Übersetzung lautet Patentanspruch 10 entsprechend der Streitpatentschrift wie folgt:
29 Endgerätevorrichtungseinrichtung, die Folgendes umfasst:
30 eine Empfangseinheit (301), die dazu ausgelegt ist, Ressourcenanzeigeinformationen zu erhalten, wobei die Ressourcenanzeigeinformationen Frequenzdomänenressourcen in einem Steuerressourcensatz für eine Endgerätevorrichtung anzeigen; und
31 eine Verarbeitungseinheit (304), die dazu ausgelegt ist, die Frequenzdomänenressourcen im Steuerressourcensatz auf Basis der Ressourcenanzeigeinformationen zu bestimmen, wobei
32 die Ressourcenanzeigeinformationen S Bits umfassen, ein höchstwertiges Bit, MSB, in den S Bits verwendet wird, um anzuzeigen, ob ein Ressourcenblocksatz zu den Frequenzdomänenressourcen im Steuerressourcensatz für die Endgerätevorrichtung gehört, eine Menge von Ressourcenblöcken, die im Ressourcenblocksatz umfasst sind, m ist, S eine positive Ganzzahl ist und der Ressourcenblocksatz aus m Ressourcenblöcken eines Bandbreitenteils, BWP, besteht, wobei
33 die m aufeinanderfolgenden Ressourcenblöcke bei einem Ressourcenstartblock des BWP beginnen oder die m aufeinanderfolgenden Ressourcenblöcke n aufeinanderfolgenden Ressourcenblöcken, beginnend bei einem Ressourcenstartblock des BWP, benachbart sind, wobei n gleich m minus y2 ist, y2 gleich einem zweiten Versatz-Mod. m ist, y2 ungleich 0 ist und der zweite Versatz ein Versatz zwischen einem Ressourcenstartblock eines gemeinsamen Indexbereichs und dem Ressourcenstartblock des BWP ist.
34 Der ein Speichermedium betreffende Patentanspruch 19 lautet in der Verfahrenssprache:
35 A storage medium, wherein the storage medium stores a computer program; and
36 when executed by one or more processors, the computer program implements the method according to any one of claims 1 to 9.
37 In deutscher Übersetzung lautet Patentanspruch 19 entsprechend der Streitpatentschrift wie folgt:
38 Speichermedium, wobei auf dem Speichermedium ein Computerprogramm gespeichert ist und
39 das Computerprogramm, wenn es von einem oder mehreren Prozessoren ausgeführt wird, das Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9 implementiert.
40 Die Patentansprüche 2 bis 9 und 11 bis 18 sind mittelbar bzw. unmittelbar auf die Patentansprüche 1 bzw. 10 rückbezogen. Wegen der konkreten Fassung wird auf die Streitpatentschrift Bezug genommen.
41 Die Klägerin ist der Ansicht, der Gegenstand des Streitpatents sei gegenüber dem Stand der Technik nicht neu und beruhe nicht auf erfinderischer Tätigkeit.
42 Die Klägerin stützt ihr Vorbringen auf folgende Dokumente:
43 D1 NTT DOCOMO, INC.: Offline for Search space. R1-1721512, 3GPP TSG RAN WG1#91, Reno, USA, Nov. 27 - Dec. 1, 2017. 13 Seiten.
44 D2 3GPP TS 38.213 V15.0.0 (2017-12). Technical Specification. 3rd Generation Partnership Project; Technical Specification Group Radio Access Network; NR; Physical layer procedures for control (Release 15). Seiten 1 – 56.
45 D3 Huawei, HiSilicon: Resource multiplexing between PDCCH and PDSCH. R1-1717902, 3GPP TSG RAN WG1 Meeting #90bis, Prague, Czech Republic, 9-13 October 2017. 7 Seiten.
46 D4 Samsung: Wider Bandwidth Operations. R1-1713654, 3GPP TSG RAN WG1 NR Meeting#90, Prague, Czech Republic, 21st – 26th August 2017. 9 Seiten.
47 D5 NTT DOCOMO, INC.: Summary of key aspects for search space. R1-1718834, 3GPP TSG RAN WG1 Meeting 90bis, Prague, Czech Republic, 9th -13th October 2017. Seiten 1 – 22.
48 D6 Huawei, HiSilicon: Resource allocation and TBS. R1-1719381, 3GPP TSG RAN WG1 Meeting #91, Reno, USA, 27 November - 1 December 2017. 16 Seiten.
49 D7 3GPP TS 38.214 V1.0.0 (2017-09). Technical Specification. 3rd Generation Partnership Project; Technical Specification Group Radio Access Network; NR; Physical layer procedures for data (Release 15). Seiten 1 – 32.
50 D8 Dahlman, E.; et al.: 4G LTE / LTE-Advanced for Mobile Broadband. Elsevier, Amsterdam, et al., Copyright 2011. ISBN: 978-0-12-385489-6. Deckblatt, 4 nicht nummerierte Seiten, Seiten xiii, xv - xxiv, 143 – 202.
51 D9 "determine". Merriam-Webster.com Dictionary, Merriam-Webster, https://www.merriam-webster.com/dictionary/determine. Abgerufen am 13. Nov. 2023. 8 Seiten.
52 D10 MCC Support: Final Report of 3GPP TSG RAN WG1 #90 v1.0.0. R1-1716941, 3GPP TSG RAN WG1 Meeting #90bis, Prague, Czech Rep, 9th – 13th October 2017. Seiten 1 – 172.
53 Die Beklagte hat u. a. die folgenden Dokumente eingereicht:
54 NB1 Dahlman, E.; et al.: 4G LTE / LTE-Advanced for Mobile Broadband. Elsevier, Amsterdam et al., Copyright 2011. ISBN: 978-0-12-385489-6. Deckblatt, 4 nicht nummerierte Seiten, Seiten v - xxiv, 1 – 431.
55 NB2 "determine", English meaning – Cambridge Dictionary, https://www.dictionary.cambridge.org/dictionary/english/determine. 2023. 6 Seiten.
56 Die Klägerin beantragt,
57 das europäische Patent 3 573 392 mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland in vollem Umfang für nichtig zu erklären.
58 Die Beklagte beantragt,
59 die Klage abzuweisen.
60 Die Beklagte tritt dem Vorbringen der Klägerin in allen Punkten entgegen und verteidigt das Streitpatent in der erteilten Fassung. Sie hält die Gegenstände der Patentansprüche 1 und 10 sowie 19 in der erteilten Fassung für rechtsbeständig. Gleiches gelte für die rückbezogenen Unteransprüche.
61 Der Senat hat den Parteien einen qualifizierten Hinweis vom 30. April 2024 zugeleitet und hierin Fristen zur Stellungnahme auf den Hinweis und auf etwaiges Vorbringen der jeweiligen Gegenpartei gesetzt.
62 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen, auf das Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 26. Februar 2025 sowie den weiteren Akteninhalt Bezug genommen.
A.
63 Die zulässige Klage ist nicht begründet und war daher abzuweisen. Der Gegenstand des Streitpatents erweist sich als rechtsbeständig; der geltend gemachte Nichtigkeitsgrund der fehlenden Patentfähigkeit gemäß Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 1 IntPatÜG, Art. 138 Abs. 1 Buchst. a) EPÜ i. V. m. Art. 52, 54, und 56 EPÜ liegt nicht vor.
64 I. Zum Streitpatent, zur Aufgabe, zur Fachperson, zur Merkmalsgliederung und Auslegung
65 Das Streitpatent betrifft die Konfiguration von Ressourcenblocksätzen in einem drahtlosen Kommunikationssystem (Streitpatentschrift, Abs. 0001).
66 In der fünften Mobilfunkgeneration New Radio (NR) sei eine Einheit im Frequenzbereich ein Unterträger (subcarrier) und eine Einheit im Zeitbereich ein orthogonales Frequenzteilungsmultiplex-Symbol (Orthogonal Frequency Division Multiplexing, OFDM). Ein Ressourcenelement (Resource Element, RE) sei eine minimale physikalische Ressource, beinhaltend einen Unterträger in einem OFDM-Symbol (Abs. 0002).
67 Eine Netzwerkvorrichtung könne einen oder mehrere Uplink-/Downlink-Bandbreitenteile (Bandwidth Parts, BWP) für ein Endgerät konfigurieren. Ein Bandbreitenteil sei eine Teilmenge der Systemträgerbandbreite, und die mehreren Bandbreitenteile könnten sich im Frequenzbereich überlappen. Eine Netzwerkvorrichtung könne einen Uplink-/Downlink-Bandbreitenteil in den für das Endgerät konfigurierten Bandbreitenteilen aktivieren. Die Netzwerkvorrichtung übertrage im aktivierten Downlink-Bandbreitenteil einen physikalischen geteilten Downlink-Kanal (Physical Downlink Shared Channel, PDSCH) und einen physikalischen Downlink-Steuerkanal (Physical Downlink Control Channel, PDCCH) an das Endgerät, und das Endgerät übertrage im aktivierten Uplink-Bandbreitenteil einen physikalischen geteilten Uplink-Kanal (Physical Uplink Shared Channel, PUSCH) an die Netzwerkvorrichtung (Abs. 0003).
68 Die mehreren Bandbreitenteile (BWPs), die von der Netzwerkvorrichtung für ein oder mehrere Endgeräte konfiguriert würden, könnten sich im Frequenzbereich überlappen. Darüber hinaus sei die Mindestgranularität eines Bandbreitenteils im Frequenzbereich ein Ressourcenblock (Ressource Block, RB). Jeder Ressourcenblock enthalte mehrere Unterträger. Jeder Ressourcenblock in einem Überlappungsbereich sich im Frequenzbereich überlappender Bandbreitenteile könne höchstens einem Endgerät zugeordnet werden. Unter dieser Voraussetzung werde die effiziente Zuweisung oder Neuzuweisung von Uplink- oder Downlink-Ressourcen durch die Netzwerkvorrichtung zum Endgerät zu einem technischen Problem, das gelöst werden müsse.
69 Die WO 2011/084822 A1 offenbare eine Ressourcenzuweisungstechnik, die darauf abziele, Offsets zwischen den Endgeräten zugewiesenen Ressourcenblöcken zu vermeiden. Die US 2016/044665 A1 offenbare einen Ressourcenindikatorwert, eine Bitmap zum Zuweisen von Ressourcen an das Endgerät, bestehend aus einem MSB und einem LSB, zusammenhängenden, aufeinanderfolgenden zugewiesenen Ressourcenblöcken und einem Offset zum Starten aufeinanderfolgender Ressourcenblöcke (Abs. 0004).
70 Die dem Streitpatent zugrunde liegende Aufgabe liegt zum einen in der effizienten Zuweisung oder Neuzuweisung von Uplink- oder Downlink-Ressourcen an ein Endgerät (Abs. 0005) und zum anderen darin, dass als Ergebnis des Ressourcenzuweisungsvorgangs die Frequenzbereichsressourcen effizient, insbesondere "lückenlos" auf verschiedene Endgeräte in dem drahtlosen Kommunikationsnetzwerk verteilt sind (Abs. 0068, 0069, 0110, 0121 und 0141).
71 Maßgebliche Fachperson ist eine Ingenieurin oder ein Ingenieur der Nachrichten- oder Informationstechnik mit einem universitären Master-Abschluss oder Diplom. Die Fachperson hat mehrere Jahre Berufserfahrung in der Entwicklung von Mobilfunksystemen. Sie ist mit dem Stand laufender Standardisierungsbemühungen auf diesem Gebiet vertraut und ihr sind die im Rahmen der Standardisierungsprozesse diskutierten Beiträge bekannt.
72 Das Streitpatent umfasst in seiner erteilten Fassung neunzehn Patentansprüche, die einander nebengeordneten Patentansprüche 1, 10 und 19, sowie die auf die Patentansprüche 1 oder 10 direkt oder indirekt rückbezogenen Patentansprüche 2 bis 9 und 11 bis 18.
73 Den weiteren Darlegungen liegt die folgende Merkmalsgliederung der erteilten Patentansprüche 1 und 10 zugrunde, die auf der Gliederung durch die Parteien basiert (Englische Fassung gemäß Streitpatentschrift):
74 Patentanspruch 1:
A communication method, comprising: | Kommunikationsverfahren, das Folgendes umfasst: | |
obtaining (602), by a terminal device, resource indication information, | Erhalten (602) von Ressourcenanzeigeinformationen durch ein Endgerät, | |
1.2.1 | wherein the resource indication information is used to indicate frequency domain resources in a control resource set for a terminal device, | wobei die Ressourcenanzeigeinformationen verwendet werden, um Frequenzbereichsressourcen in einem Steuerressourcensatz für ein Endgerät anzuzeigen, |
the resource indication information comprises S bits, | die Ressourcenanzeigeinformationen S Bits umfassen, | |
1.4.1 | S is a positive integer, | S eine positive Ganzzahl ist, |
1.4.2 | a most significant bit, MSB in the S bits | ein höchstwertiges Bit, MSB, in den S Bits |
1.4.3 | is used to indicate whether a resource block set belongs to the frequency domain resources in the control resource set for the terminal device, | verwendet wird, um anzuzeigen, ob ein Ressourcenblocksatz zu den Frequenzbereichsressourcen im Steuerressourcensatz für das Endgerät gehört, |
a quantity of resource blocks comprised in the resource block set is m, and | eine Menge von Ressourcenblöcken, die im Ressourcenblocksatz umfasst sind, m ist und | |
1.5.1 | the resource block set consist [sic!] of m consecutive resource blocks of a bandwidth part, BWP, wherein | der Ressourcenblocksatz aus m aufeinanderfolgenden Ressourcenblöcken eines Bandbreitenteils, BWP, besteht, wobei |
1.6.2 | the m consecutive resource blocks are adjacent to n consecutive resource blocks starting from a start resource block of the BWP, when n < m | die m aufeinanderfolgenden Ressourcenblöcke n aufeinanderfolgenden Ressourcenblöcken, beginnend bei einem Startressourcenblock des BWP, benachbart sind, wenn n < m, |
1.6.2.1 | n is equal to m minus y2, | n gleich m minus y2 ist, |
1.6.2.2 | y2 is equal to a second offset mod m, | y2 gleich einem zweiten Versatz mod m ist, |
1.6.2.3 | y2 is unequal to 0, and | y2 ungleich 0 ist und |
1.6.2.4 | the second offset is an offset between a start resource block of a common index area and the start resource block of the BWP; and, | der zweite Versatz ein Versatz zwischen einem Ressourcenstartblock eines gemeinsamen Indexbereichs und dem Startressourcenblock des BWP ist; und, |
1.6.1 | when n equals to m, the second offset is an integer multiple of m, the resource block set consists of m consecutive resource blocks starting from a start resource block of the BWP; | wenn n gleich m ist, der zweite Versatz ein ganzzahliges Vielfaches von m ist, der Ressourcenblocksatz, beginnend bei einem Startressourcenblock des BWP, aus m aufeinanderfolgenden Ressourcenblöcken besteht; |
determining, by the terminal device, the frequency domain resources in the control resource set based on the resource indication information. | Bestimmen der Frequenzbereichsressourcen im Steuerressourcensatz durch die Endgerätevorrichtung auf Basis der Ressourcenanzeigeinformationen. | |
76 Patentanspruch 10:
A terminal device apparatus comprising: | Endgerät, das Folgendes umfasst: | |
a receiving unit (301), configured to obtain resource indication information, | eine Empfangseinheit (301), die dazu ausgelegt ist, Ressourcenanzeigeinformationen zu erhalten, | |
10.2.1 | wherein the resource indication information indicates frequency domain resources in a control resource set for a terminal device; and | wobei die Ressourcenanzeigeinformationen Frequenzbereichsressourcen in einem Steuerressourcensatz für ein Endgerät anzeigen; und |
a processing unit (304), unit [sic!], configured to determine the frequency domain resources in the control resource set based on the resource indication information, wherein | eine Verarbeitungseinheit (304), die dazu ausgelegt ist, die Frequenzbereichsressourcen im Steuerressourcensatz auf Basis der Ressourcenanzeigeinformationen zu bestimmen, wobei | |
the resource indication information comprises S bits, | die Ressourcenanzeigeinformationen S Bits umfassen, | |
10.4.2 | a most significant bit, MSB in the S bits | ein höchstwertiges Bit, MSB, in den S Bits |
10.4.3 | is used to indicate whether a resource block set belongs to the frequency domain resources in the control resource set for the terminal device, | verwendet wird, um anzuzeigen, ob ein Ressourcenblocksatz zu den Frequenzbereichsressourcen im Steuerressourcensatz für das Endgerät gehört, |
a quantity of resource blocks comprised in the resource block set is m, | eine Menge von Ressourcenblöcken, die im Ressourcenblocksatz umfasst sind, m ist, | |
10.4.1 | S is a positive integer, and | S eine positive Ganzzahl ist und |
10.5.1 | the resource block set consist [sic!] of m resource blocks of a bandwidth part, BWP, wherein | der Ressourcenblocksatz aus m Ressourcenblöcken eines Bandbreitenteils, BWP, besteht, wobei |
10.6.1 | the m consecutive resource blocks start from a start resource block of the BWP or | die m aufeinanderfolgenden Ressourcenblöcke bei einem Startressourcenblock des BWP beginnen oder |
10.6.2 | the m consecutive resource blocks are adjacent to n consecutive resource blocks starting from a start resource block of the BWP, wherein | die m aufeinanderfolgenden Ressourcenblöcke n aufeinanderfolgenden Ressourcenblöcken, beginnend bei einem Startressourcenblock des BWP, benachbart sind, wobei |
10.6.2.1 | n is equal to m minus y2, | n gleich m minus y2 ist, |
10.6.2.2 | y2 is equal to a second offset mod m, | y2 gleich einem zweiten Versatz mod m ist, |
10.6.2.3 | y2 is unequal to 0, and | y2 ungleich 0 ist und |
10.6.2.4 | the second offset is an offset between a start resource block of a common index area and the start resource block of the BWP. | der zweite Versatz ein Versatz zwischen einem Startressourcenblock eines gemeinsamen Indexbereichs und dem Startressourcenblock des BWP ist. |
78 Die Fachperson versteht das Streitpatent wie folgt:
79 Auch wenn sich das Streitpatent nahezu ausschließlich mit dem 5G-Mobilfunkstandard New Radio (NR) beschäftigt und nur an wenigen Stellen auf den Vorgängerstandard Long Term Evolution (LTE, 4G) Bezug nimmt (Abs. 0038, 0042, 0044), sind die Ansprüche des Streitpatents nicht auf bestimmte Mobilfunksysteme beschränkt.
80 Die Fachperson liest im Anspruch 1 mit, dass ein nicht genannter Kommunikationspartner die im Merkmal 1.2 genannten Ressourcenanzeigeinformationen an das Endgerät aussendet, denn anderenfalls könnte es diese Informationen nicht "erhalten". Bei 4G-LTE und 5G-NR ist dies typischerweise eine als eNodeB (evolved NodeB) bzw. gNB (Next generation NodeB) bezeichnete Basisstation, bei 5G-NR auch ein sogenannter Sende-Empfangs-Punkt (Transmission Reception Point, TRP) (Abs. 0039).
81 Der Anspruch 1 – und die weiteren Ansprüche – lassen offen, ob die gemäß Merkmal 1.3 von dem Endgerät auf Basis der erhaltenen Ressourcenanzeigeinformationen bestimmten Frequenzbereichsressourcen in dem "Steuerressourcensatz für die Endgerätevorrichtung" für eine nachfolgende Uplink-Übertragung von Steuerinformationen, d. h. von dem Endgerät zur Basisstation, oder für einen nachfolgenden Empfang von Steuerinformationen, d. h. für eine Downlink-Übertragung von Steuerinformationen der Basisstation zum Endgerät, verwendet werden (Abs. 0003 - 0005, 0063, 0077, 0088, 0093, 0106).
82 Nach den Angaben im Streitpatent ist im 5G-Mobilfunksystem, das orthogonales Frequenzteilungsmultiplex (Orthogonal Frequency Division Multiplex, OFDM) verwendet, die kleinste physikalische Ressource ein sogenanntes Ressourcenelement (Resource Element, RE). Dieses hat die zeitliche Länge eines OFDM-Symbols und die Frequenzbandbreite eines Unterträgers (subcarrier), z. B. 15 kHz (Abs. 0002, 0044, 0064).
83 Die nächstgrößere physikalische Ressource ist der in den Merkmalen 1.4.3, 1.5, 1.5.1, 1.6.2 und 1.6.1 genannte Ressourcenblock (Resource Block, RB), auch als physikalischer Ressourcenblock (Physical Resource Block, PRB) bezeichnet, der bei 4G-LTE und 5G-NR im Zeitbereich einige OFDM-Symbole lang ist und im Frequenzbereich typischerweise zwölf aufeinanderfolgende Unterträger umfasst (Abs. 0042), wie dies der Fachperson bekannt ist:
Abbildung
84 Während ein Ressourcenblock bei 4G-LTE aufgrund des festen Subträgerabstands von 15 kHz eine Frequenzbandbreite von 180 kHz aufweist, kann ein Ressourcenblock bei 5G-NR wegen des variablen Subträgerabstands (Abs. 0064, Tab. 2: Sucarrier spacing 15, 30, 60, 120, 240, 480 kHz15 kHz) und 5,76 MHz (12
85 Weiter ist der Fachperson bekannt, dass in einem 5G-NR Mobilfunksystem den Endgeräten als Frequenzbereichsressourcen regelmäßig ein oder mehrere aufeinanderfolgende Ressourcenblöcke zugewiesen werden.
86 Sofern es sich um Frequenzbereichsressourcen für die Übertragung von Nutzdaten handelt (data channel transmission), spricht die Fachwelt von Ressourcenblockgruppen (Resource Block Groups, RBGs), deren Größe dynamisch veränderbar ist. Nach der diesbezüglich relevanten, vor dem Prioritätszeitpunkt des Streitpatents veröffentlichten 5G-Spezifikation waren für die Nutzdatenübertragung Ressourcenblockgruppen definiert, die zwei, vier, acht oder sechzehn Ressourcenblöcke umfassen können (D7, S. 8, Kap. 5.1.2.2.1, Abs. 1: "a RBG is a set of P consecutive physical resource blocks and it can be one of the values among {2, 4, 8, 16}"; so auch D3, S. 2, letzter Abs.: "it was agreed that the RBG size includes at least 2, [3], 4, [6], 8, and 16 in NR und D4, S. 6, letzter Abs.: RBG sizes are decided as 2 to the power of N such as 2, 4, 8, and 16").
87 Die Streitpatentschrift nennt diesbezüglich ähnliche Werte für die Größe von Ressourcenblockgruppen zur Nutzdatenübertragung (Abs. 0106: "m may be 1, 2, 4, 8, 3, 6, or 12").
88 Hinsichtlich der Übertragung von Steuerinformationen (control information) bzw. Steuerdaten über Steuerkanäle (control channels) findet in 5G-NR ebenfalls eine Bündelung von Ressourcenblöcken statt, in diesem Fall zu sogenannten Ressourcenblocksätzen (Resource Block sets, RB sets), wie in den Merkmalen 1.4.3, 1.5, 1.5.1 und 1.6.1 genannt (Abs. 0001, 0043, 0062, 0088).
89 Die Frequenzbereichsressourcen zur Übertragung von Steuerinformation oder Steuerdaten, d. h. ein oder mehrere Ressourcenblocksätze, werden in 5G-NR als Steuerressourcensätze (CORESETs, COntrol, REsource SETs; Merkmale 1.2.1, 1.4.3, 1.3) bezeichnet.
90 Eine Basisstation weist jedem Endgerät einen oder mehrere Steuerdatensätze (CORESETs) zu und legt damit fest, welche Frequenzbereichsressourcen dem Endgerät für die Übertragung bzw. den Empfang von Steuerinformationen zur Verfügung stehen (Abs. 0041, 0062, 0066 – 0069, 0088, 0104).
91 Die möglichen Größen der Ressourcenblocksätze eines Steuerressourcensatzes waren zum Prioritätszeitpunkt des Streitpatents noch nicht abschließend definiert. Diskutiert wurde jedenfalls eine Länge von ein, zwei, drei oder sechs zusammenhängenden Ressourcenblöcken (D3, S. 2, letzter Abs. (Unterstreichungen hinzugefügt): "According to the agreed REG bundle size for PDCCH, the REG bundle sizes in frequency domain can be 2 or 6 for a 1-symbol CORESET with interleaving and 1 or 2 or 3 or 6 for 2/3 symbols CORESET with interleaving.”; D5, S. 2, Z. 1: "Confirm the WA [Working Assumption] ‘Re-use NR DL RA Type 0 basis in units of 6 RBs”).
92 Nach den Angaben im Streitpatent bilden in 5G-NR sechs aufeinanderfolgende Ressourcenblöcke einen Ressourcenblocksatz zur Übertragung von Steuerdaten (Abs. 0062: "When control resource allocation is performed in NR, an allocation granularity of the resource block set in a frequency domain is 6 consecutive resource blocks (RB).”; Abs. 0067: "a resource allocation granularity of an RE set is 6 resource blocks”; Abs. 0069: "the resource granularity (6 RBs) of a CORESET in a frequency domain”; Abs. 0104: "in a NR system, an allocation granularity of the RB set for a CORESET in a frequency domain is 6 consecutive RBs.”).
93 Der Zusammenschau der Merkmale 1.2.1 (the resource information is used to indicate frequency domain resources in a control resource set for a terminal device), 1.4.3 (to indicate whether a resource block set belongs to the frequency domain resources in the control resource set for the terminal device) und
(determining, by the terminal device, the frequency domain resources in the control resource set based on the resource indication information.) entnimmt die Fachperson, dass bei Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1 einem Endgerät ein Steuerressourcensatz zugewiesen wird.
94 In der Beschreibung des Streitpatents ist, wie bereits vorstehend ausgeführt, die Zuweisung von einem oder mehreren Steuerressourcensätzen an ein Endgerät genannt (Abs. 0062: "A network device allocates one or more control resource sets to each terminal device and sends a control channel to a terminal device on any control resource set to the terminal device”). Der Anspruch 1 beschäftigt sich mit Ressourcenanzeigeinformationen, auf deren Basis das Endgerät gemäß Merkmal 1.3 die Frequenzbereichsressourcen im Steuerressourcensatz bestimmt. Die Ressourcenanzeigeinformationen werden zwar verwendet, um Frequenzbereichsressourcen in einem Steuerressourcensatz für ein Endgerät anzuzeigen; dies schließt jedoch nicht aus, dass dem Endgerät, z. B. mittels mehrerer anspruchsgemäßer Zuweisungsnachrichten mit unterschiedlichen Ressourcenanzeigeinformationen, mehrere Steuerressourcensätze zugewiesen werden.
95 Der größte im Anspruch 1 genannte Frequenzbereich ist der in Merkmal 1.6.2.4 erwähnte gemeinsame Indexbereich (Common Index Area), der eine Vielzahl von aufeinanderfolgenden Ressourcenblöcken (RBs) umfasst, die mittels eines gemeinsamen Indexschemas (common index scheme) fortlaufend indexiert, d. h. durchnummeriert, sind. Damit ist die Granularität des durch den gemeinsamen Ressourcenblockindex definierten Frequenzbereichs ein Ressourcenblock. Nach den weiteren Angaben im Merkmal 1.6.2.4 weist der gemeinsame Indexbereich einen Startressourcenblock auf. Die Fachperson versteht diese Angabe so, dass der Startressourcenblock derjenige Ressourcenblock des gemeinsamen Indexbereichs ist, der bei der niedrigsten Frequenz liegt.
96 Nach den Angaben in der Streitpatentschrift ist das gemeinsame Indexschema, das auch als gemeinsamer Ressourcenblockindex (Common Resource Block Index, Common RB Index) bezeichnet ist (Abs. 0064), ein in einem Standard oder Protokoll definiertes Indexschema, ein von einer Netzwerkvorrichtung in einem Kommunikationssystem festgelegtes Indexschema oder ein von mehreren Netzwerkvorrichtungen in einem Kommunikationssystem durch Aushandlung festgelegtes Indexschema (Abs. 0047, 0048).
97 Beispielsweise weist der gemeinsame Ressourcenblockindex (Common RB Index) bei einem Subträgerabstand von 15 kHz 275 fortlaufend durchnummerierte Ressourcenblöcke (RB 0, RB 1, …, RB 274) auf:
Abbildung
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98 Bei diesem Beispiel ist der Ressourcenblock RB0 der in Merkmal 1.6.2.4 genannte Startressourcenblock des gemeinsamen Indexbereichs.
99 12
100 Innerhalb der großen Frequenzbandbreite des gemeinsamen Indexbereichs bzw. des gemeinsamen Ressourcenblockindexes definieren die Basisstationen des 5G-Mobilfunksystems NR kleinere Einheiten, die in Merkmal 1.5.1 genannten Bandbreitenteile (Bandwidth Parts, BWPs), die sich überlappen können (Abs. 0003: "the plurality of bandwidth parts may overlap … in the frequency domain"). Die Bandbreitenteile liegen innerhalb des Frequenzbereichs des gemeinsamen Indexbereichs (Abs. 0048: "A bandwidth part BWP is located in the common index area”; Abs. 0063:Resources of a bandwidth part BWP are located in bandwidth of a system carrier").
101 Die Basisstationen weisen den einzelnen Endgeräten einen oder mehrere, maximal vier, Bandbreitenteile (BWPs) für die Übertragung von Steuer- und Nutzdaten-Informationen zu, wobei für eine tatsächliche Uplink- oder Downlink-Übertragung immer nur ein Bandbreitenteil je Endgerät aktiviert ist (Abs. 0003: "A network device may activate one uplink/downlink bandwidth part in the configured bandwidth parts for the terminal device"; Abs. 0063: "At most four BWPs can be configured for one terminal device for downlink transmission, and at most four BWPs can further be configured for one terminal device for uplink transmission ... In actual transmission, only one uplink/downlink BWP is activated").
102 Ein Bandbreitenteil (BWP) umfasst eine Mehrzahl aufeinanderfolgender Ressourcenblöcke und hat damit, wie der gemeinsame Indexbereich bzw. der gemeinsame Ressourcenblockindex (common RB index), eine Granularität von einem Ressourcenblock (Abs. 0004, 0046, 0064). Das Streitpatent nennt beispielhaft vierzehn, zwölf und sechzehn Ressourcenblöcke je Bandbreitenteil (Abs. 0065, 0142).
103 Wenn sich die für unterschiedliche Endgeräte aktivierten Bandbreitenteile im Frequenzbereich überlappen, können und dürfen die im Überlappungsbereich liegenden Ressourcenblöcke nur für ein Endgerät genutzt werden (Abs. 0004: "Each RB in an overlapped location in a BWP of overlapped BWPs in the frequency domain can only be allocated to one terminal device at most.").
104 Ein Bandbreitenteil (BWP) kann in 5G-NR einen oder mehrere Steuerressourcensätze (CORESET(s)) enthalten, dessen bzw. deren Ressourcenblöcke vollständig innerhalb des Bandbreitenteils liegen müssen (Abs. 0046: "one BWP includes at least one control resource set, and the control resource set includes frequency domain resources not greater than the plurality of physical resource blocks included by the BWP in a frequency domain").
105 Zur Signalisierung, d. h. zur Anzeige der zu dem Steuerressourcensatz gehörenden Frequenzbereichsressourcen (Merkmal 1.2.1) innerhalb des für ein Endgerät aktivierten Bandbreitenteils erhält das Endgerät die in Merkmal 1.2 genannten Ressourcenanzeigeinformation. Der Fachperson ist bewusst, dass mit "Erhalten" ein "Empfangen" von Signalen gemeint ist, die von der Netzwerkvorrichtung (Basisstation) ausgesendet wurden.
106 Nach den Angaben in der Streitpatentschrift werden die Ressourcenanzeigeinformationen in der Form einer Bitmap, d. h. einer Abfolge einer bestimmten Anzahl von Bits, von der Netzwerkvorrichtung versendet und vom Endgerät empfangen. Die einzelnen Bits der Bitmap zeigen an, ob ein Ressourcenblocksatz zu den Frequenzbereichsressourcen des Steuerressourcensatz gehört oder nicht. So kennzeichnet beispielsweise eine "1" in der Bitmap, dass der entsprechende Ressourcenblocksatz zu den Frequenzbereichsressourcen gehört, während eine "0" das Gegenteil signalisiert (Abs. 0067, 0084; Anspruch 6).
107 Nach Merkmal 1.4 umfassen die Ressourcenanzeigeinformationen, d. h. die vorstehend genannte Bitmap, S Bits, wobei nach Merkmal 1.4.1 die Variable S eine positive Ganzzahl ist, d. h. die Zahl S kann minimal den Wert Eins annehmen.
108 Nach den Merkmalen 1.4.2 und 1.4.3 zeigt das höchstwertige Bit in den S Bits, also das MSB, an, ob ein Ressourcenblocksatz zu den Frequenzbereichsressourcen im Steuerressourcensatz für das Endgerät gehört.
109 Der Anspruch 1 des Streitpatents befasst sich nur mit der Bedeutung des höchstwertigen Bits, des MSB, in den S Bits.
110 Wenn S größer oder gleich zwei ist, zeigen die weiteren Bits in den S Bits an, ob weitere Ressourcenblocksätze zu dem Steuerressourcensatz gehören (Abs. 0143, 0144; Ansprüche 4, 6, 9, 13, 15, 18).
111 Nach den Angaben in Merkmal 1.5.1 umfasst der durch das MSB angezeigte Ressourcenblocksatz m aufeinanderfolgende Ressourcenblöcke eines Bandbreitenteils, wobei gemäß Merkmal 1.6.2 die m aufeinanderfolgenden Ressourcenblöcke benachbart sind zu n aufeinanderfolgenden Ressourcenblöcken, die bei einem Startressourcenblock des Bandbreitenteils beginnen, wenn n kleiner als m ist.
112 Die weiteren Merkmale der Merkmalsgruppe 1.6.2 erläutern diese Situation und geben an, wie das Endgerät die Ressourcenanzeigeinformationen auswertet. Nach Merkmal 1.6.2.4 ist ein sogenannter "zweiter Versatz" ein Versatz zwischen einem Startressourcenblock eines gemeinsamen Indexbereichs und dem Startressourcenblock des Bandbreitenteils.
113 Nach Merkmal 1.6.2.2 berechnet sich eine Größe y2 durch die Gleichung
114 y2 = (zweiter Versatz) mod m.
115 Der Fachperson ist bekannt, dass mit "mod" die Modulo-Division gemeint ist. Die Größe y2 gibt somit den ganzzahligen Rest der Division "zweiter Versatz" geteilt durch "m" an.
116 Wenn, wie in Merkmal 1.6.2.3 festgestellt, das Ergebnis der Modulo-Division ungleich Null ist, also y2 ≠ 0, dann ist der zweite Versatz kein ganzzahliges Vielfaches von m.
117 Diese Situation liegt vor, wenn der Startressourcenblock des Bandbreitenteils mit dem Startressourcenblock des gemeinsamen Indexbereichs weder zusammenfällt noch bei einem ganzzahligen Vielfachen von m Ressourcenblöcken nach dem Startressourcenblock des gemeinsamen Indexbereichs liegt. Wenn beispielsweise m = 6 ist (Anspruch 7), liegt die Situation gemäß Merkmalsgruppe 1.6.2 dann vor, wenn der Startressourcenblock RB 0 des Bandbreitenteils nicht bei einem der Ressourcenblöcke RB 0, RB 6, RB 12, RB 18, … des gemeinsamen Indexbereichs liegt.
118 Merkmal 1.6.2.1 gibt an, wie das Endgerät die Zahl n zu ermitteln hat, nämlich mittels der Beziehung
119 n = m – y2.
120 Somit ist für den Fall gemäß Merkmalsgruppe 1.6.2 die Zahl n kleiner als die Zahl m, denn y2 ist gemäß Merkmal 1.6.2.3 ungleich Null.
121 Wenn der Startressourcenblock des Bandbreitenteils hingegen mit dem Startressourcenblock des gemeinsamen Indexbereichs zusammenfällt oder um ein ganzzahliges Vielfaches der Zahl m oberhalb des Startressourcenblocks des gemeinsamen Indexbereichs liegt, also der zweite Versatz einen der Werte 0, m, 2m, 3m, … hat (im Beispiel: zweiter Versatz gleich 0, 6, 12, 18, …), so ergibt sich für den Wert y2 der Wert Null. Mithin ist dann n gleich m, wie es in Merkmal 1.6.1 angegeben ist.
122 Die Fachperson versteht den Anspruch 1 des Streitpatents so, dass nach dem beanspruchten Kommunikationsverfahren selbstverständlich beide skizzierten Fälle auftreten können, so dass ein anspruchsgemäßes Verfahren situationsabhängig, d. h. in Abhängigkeit des Inhalts der empfangenen Ressourcenanzeigeinformationen und weiterer, dem Endgerät bekannter Größen, gemäß den Merkmalsgruppen 1.6.2 oder 1.6.1 abläuft.
123 Nach Merkmal 1.3 bestimmt das Endgerät die Frequenzbereichsressourcen im Steuerressourcensatz auf Basis der Ressourcenanzeigesituationen. Die Fachperson versteht den Anspruch 1 so, dass das Endgerät zur erfolgreichen Durchführung der beanspruchten Bestimmung der Frequenzbereichsressourcen die folgenden Informationen benötigt:
124 · Die aus S Bits umfassenden Ressourcenanzeigeinformationen (Merkmale 1.4, 1.4.1, 1.4.2, 1.4.3), wobei dem Endgerät bekannt sein muss, wie viele Bits umfasst sind, d. h. wie groß die Zahl S ist.
125 · Die Anzahl m von Ressourcenblöcken, die in dem Ressourcenblocksatz (für S = 1) bzw. in jedem der mehreren Ressourcenblocksätze (für S > 1) enthalten sind, z. B. m = 6 (Abs. 0014: "m is notified by the network device or preconfigured").
126 · Der Startressourcenblock des gemeinsamen Indexbereichs und der Startressourcenblock des Bandbreitenteils und/oder der zweite Versatz, d. h. die Differenz zwischen den genannten Startressourcenblöcken (Merkmal 1.6.2.4) (Abs. 0016: "the second offset … is received by the terminal device from the network device."; Abs. 0134).
127 Mit Hilfe dieser Größen führt das Endgerät die folgenden Verfahrensschritte durch, um die Frequenzbereichsressourcen des ihm zugewiesenen Steuerressourcensatzes zu bestimmen:
128 · Bestimmen des zweiten Versatzes (V2) gemäß Merkmal 1.6.2.4:
129 V2 = RBStart_BWP – RBStart_Common_Index_Area.
130 · Bestimmen der Größe y2 gemäß Merkmal 1.6.2.2:
131 y2 = V2 mod m.
132 · Bestimmen der Größe n gemäß Merkmal 1.6.2.1:
133 n = m – y2.
134 · Durchführen einer Fallunterscheidung anhand eines Vergleichs des ermittelten Wertes von "n" mit dem Wert von "m":
135 o Wenn n gleich m ist (Merkmal 1.6.1) bzw. y2 gleich Null ist (Merkmal 1.6.2.3 nicht erfüllt), beginnen die Frequenzbereichsressourcen des Steuerressourcensatzes bei dem Startressourcenblock des Bandbreitenteils, d. h. der durch das MSB in den S Bits angezeigte erste
136 o Ressourcenblocksatz, der aus m aufeinanderfolgenden Ressourcenblöcken besteht, beginnt bei dem Startressourcenblock des Bandbreitenteils, d. h. bei einem ganzzahligen Vielfachen des Startressourcenblocks des gemeinsamen Indexbereichs.
137 o Wenn n kleiner m ist (Merkmal 1.6.2) bzw. y2 ungleich Null ist (Merkmal 1.6.2.3), beginnen die Frequenzbereichsressourcen des Steuerressourcensatzes nicht bei dem Startressourcenblock des Bandbreitenteils, sondern bei einem Ressourcenblock, der n Ressourcenblöcke oberhalb des Startressourcenblocks des Bandbreitenteils liegt. Der durch das MSB in den S Bits angezeigte erste Ressourcenblocksatz, der – wie in dem Fall gemäß Merkmal 1.6.1 – aus m aufeinanderfolgenden Ressourcenblöcken besteht, beginnt nun erst n Ressourcenblöcke oberhalb des Startressourcenblocks des Bandbreitenteils. Die ersten n Ressourcenblöcke werden in diesem Fall nicht genutzt, damit alle von den Basisstationen signalisierten Ressourcenblocksätze an dem gleichen, "m" Ressourcenblöcke umfassenden, Ressourcenblocksatzraster ausgerichtet sind.
138 Die nachfolgenden Beispiele dienen der Veranschaulichung: Gegeben sei ein gemeinsamer Indexbereich mit 24 Ressourcenblöcken. Die Ressourcenblocksätze umfassen jeweils sechs Ressourcenblöcke. Im ersten Beispielfall, der die Bedingung gemäß Merkmal 1.6.2 erfüllt, umfasst der Bandbreitenteil (BWP0) 21 Ressourcenblöcke, im zweiten Fall, der die Bedingung gemäß Merkmal 1.6.1 erfüllt, umfasst der Bandbreitenteil (BWP1) zwölf Ressourcenblöcke. Im ersten Fall beträgt der zweite Versatz (V2) drei, im zweiten Fall zwölf Ressourcenblöcke:
Abbildung
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139 Im ersten Fall signalisieren die Ressourcenanzeigeinformationen, d. h. die Bitmap {1 0 1}, dass die Frequenzbereichsressourcen des Steuerressourcensatzes die Ressourcenblöcke RB6 bis RB11 und RB18 bis RB23 des gemeinsamen Indexbereichs umfassen.
140 Im zweiten Fall signalisieren die Ressourcenanzeigeinformationen, d. h. die Bitmap {1 1}, dass die Frequenzbereichsressourcen des Steuerressourcensatzes die Ressourcenblöcke RB12 bis RB17 und RB18 bis RB23 des gemeinsamen Indexbereichs umfassen.
141 III. Zur Patentfähigkeit des Streitpatents in erteilter Fassung
142 Dem Bestand des Streitpatents steht der Nichtigkeitsgrund der mangelnden Patentfähigkeit nicht entgegen.
143 Das Streitpatent nimmt die Priorität der chinesischen Patentanmeldung CN 201711107915 vom 10. November 2017 wirksam in Anspruch.
144 Nach der Auffassung des Senats entnimmt die Fachperson der ältesten Prioritätsanmeldung CN 201711107915 hinsichtlich des Gegenstands des Anspruchs 1 des Streitpatents das Folgende (Unterstreichungen vom Senat hinzugefügt; im Folgenden wird auf die von der Klägerin eingereichte englische Übersetzung (Anlage N4) der chinesischen Prioritätsanmeldung (Anlage N3) Bezug genommen):
145 A communication method, comprising:
146 Abs. 0005: The present invention relates to a communication method … so that a network device can efficiently allocate or re-allocate uplink or downlink resources to a terminal device.
147 obtaining (602), by a terminal device, resource indication information,
148 Abs. 0009: obtaining, by the terminal device, the resource indication information
149 Abs. 00115: Step 602: The terminal device obtains the resource indication information,
150 1.2.1 wherein the resource indication information is used to indicate frequency domain resources in a control resource set for a terminal device,
151 Abs. 00114: the resource indication information is frequency domain resource configuration information of a control resource set CORESET
152 the resource indication information comprises S bits,
153 Abs. 0012: the resource indication information includes S bits,
154 Abs. 00112: the quantity of the bits included in the resource indication information is referred to as S
155 1.4.1 S is a positive integer,
156 Abs. 00112: S is a positive integer
157 1.4.2 a most significant bit, MSB in the S bits
158 Abs. 0096: a meaning of "1st bit" is a most significant bit (Most Significant Bit, MSB for short) in a plurality of bits;
159 Abs. 00175: the 1st bit in the S bits
160 1.4.3 is used to indicate whether a resource block set belongs to the frequency domain resources in the control resource set for the terminal device,
161 Abs. 0085: When control resource allocation is performed in NR, an allocation granularity of the resource block set in a frequency domain is 6 consecutive resource blocks (RB). Hier wird die Granularität der Ressourcenblocksätze zu m = 6 festgelegt.
Abs. 00174 - 00175: In a first possible implementation, the start resource block of the common index area is used as a boundary for alignment in configuration of the plurality of resource blocks. In this possible implementation, the 1st bit in the S bits is used to indicate whether n consecutive resource blocks starting from the start resource block of the bandwidth part BWP are for the terminal device [entspricht dem Merkmal 1.6.1, d. h. n ist gleich m, der Granularität der Ressourcenblocksätze], or is used to indicate whether m resource blocks adjacent to n consecutive resource blocks starting from the start resource block of the bandwidth part BWP are for the terminal device [entspricht der zum Merkmal 1.6.1 alternativen Merkmalsgruppe 1.6.2, d. h. n ist kleiner als m, also kleiner als die Granularität der Ressourcenblocksätze, daher werden die ersten n Ressourcenblöcke des Bandbreitenteils von dem Endgerät nicht verwendet; vielmehr zeigt das MSB der S Bits die ersten m Ressourcenblöcke an, die in die Granularität "passen" und die sich an die ersten n "nicht passenden” Ressourcenblöcke anschließen]. n is determined based on m and the second offset, and n is greater than 0. For an explanation of m, refer to the description above. Details are not described herein again.
163 a quantity of resource blocks comprised in the resource block set is m, and
164 Abs. 0085: When control resource allocation is performed in NR, an allocation granularity of the resource block set in
a frequency domain is 6 consecutive resource blocks (RB).
166 Abs. 00133: in NR, an allocation granularity of the RB set for a CORESET in a frequency domain is 6 consecutive RBs. Resources that are less than 6 consecutive RBs cannot be used for RB set resource allocation. In this case, m is equal to 6.
167 Abs. 00175: For an explanation of m, refer to the description above. Details are not described herein again.
168 1.5.1 the resource block set consist of m consecutive resource blocks of a bandwidth part, BWP, wherein
Abs. 0085: The terminal device accesses a serving cell and obtains information about a resource block set (RB set) included in a CORESET in a frequency domain. The resource block set included in the control resource set is located in a downlink BWP. When control resource allocation is performed in NR, an allocation granularity of the resource block set in a frequency domain is 6 consecutive resource blocks (RB).
170 Abs. 00133: in NR, an allocation granularity of the RB set for a CORESET in a frequency domain is 6 consecutive RBs. Resources that are less than 6 consecutive RBs cannot be used for RB set resource allocation. In this case, m is equal to 6.
171 1.6.2 the m consecutive resource blocks are adjacent to n consecutive resource blocks starting from a start resource block of the BWP, when n < m,
172 Abs. 00175: or is used to indicate whether m resource blocks adjacent to n consecutive resource blocks starting from the start resource block of the bandwidth part BWP are for the terminal device [aus den weiteren Angaben in den Absätzen 00176, 00177 und 00179 (second offset = (start resource block of the BWP) – (start RB in the common index area); y2 = (second offset) mod m; n = m – y2) ergibt sich, dass in diesem Fall n kleiner als m ist];
173 vgl. auch Figur 8 mit Beschreibung: In dem ersten Fall (BWP 0: RB 0 bis RB 15) sind die ersten m = 6 aufeinanderfolgenden Ressourcenblöcke RB 5 bis RB 10 (entsprechen den Ressourcenblöcken RB 6 bis RB 11 des gemeinsamen Indexbereichs) benachbart zu n = 5 Ressourcenblöcken RB 0 bis RB 4, die bei dem Startressourcenblock RB 0 des BWP 0 beginnen; es gilt n < m (5 < 6);
174 gleiches gilt für den zweiten Fall der Figur 8 (BWP 1: RB 0 bis RB 15), denn dort sind die ersten m = 6 aufeinanderfolgenden Ressourcenblöcke RB 2 bis RB 7 (entsprechen den Ressourcenblöcken RB 6 bis RB 11 des gemeinsamen Indexbereichs) benachbart zu n = 2 Ressourcenblöcken RB 0 und RB 1, die bei dem Startressourcenblock RB 0 des BWP 1 beginnen; es gilt n < m (2 < 6)
175 1.6.2.1 n is equal to m minus y2,
176 Abs. 00177: n is equal to m minus y2
177 vgl. auch Figur 8 mit Beschreibung: Im ersten Fall (BWB 0) gilt:
178 n = m – y2, denn: n = 5; m = 6; y2 = 1 ->: 5 = 6 – 1 = 5;
179 Im zweiten Fall (BWP 1) gilt ebenfalls:
180 n = m – y2, denn: n = 2; m = 6; y2 = 4 ->: 2 = 6 – 4 = 2;
181 1.6.2.2 y2 is equal to a second offset mod m,
182 Abs. 00177: y2 is equal to a value of the second offset mod m, that is, the second offset mod m
183 vgl. auch Figur 8 mit Beschreibung: Im ersten Fall (BWB 0) gilt:
184 y2 = V2 mod m, denn: V2 = 1; m = 6; y2 = 1 mod 6 = 1
185 Im zweiten Fall (BWP 1) gilt ebenfalls:
186 y2 = V2 mod m, denn: V2 = 4; m = 6; y2 = 4 mod 6 = 4
187 1.6.2.3 y2 is unequal to 0, and
188 Abs. 00179: if y2 is unequal to 0, the 1st bit in the S bits is used to indicate whether m resource blocks adjacent to n consecutive resource blocks starting from the start resource block of the bandwidth part BWP are for the terminal device.
189 vgl. auch Figur 8 mit Beschreibung: Im ersten Fall (BWB 0) gilt:
190 y2 ≠ 0, denn: y2 = 1
191 Im zweiten Fall (BWP 1) gilt ebenfalls:
192 y2 ≠ 0, denn: y2 = 4
193 1.6.2.4 the second offset is an offset between a start resource block of a common index area and the start resource block of the BWP; and,
194 Abs. 0019: the second offset is an offset between the start resource block of the common index area and a start resource block of a carrier bandwidth part BWP.
195 Abs. 00176: the second offset is an offset from the start resource block of the BWP towards a high frequency direction to the start RB in the common index area.
196 Figur 8 mit Beschreibung: Der Startfrequenzblock des gemeinsamen Indexbereichs ist bei RB 0 (in der obersten Graphik in der Figur 8). Im ersten Fall liegt der Startfrequenzblock RB 0 des Bandbreitenteils BWP 0 bei RB 1 bezogen auf den gemeinsamen Indexbereich. Mithin beträgt der zweite Versatz einen Ressourcenblock: V2 = 1
197 Im zweiten Fall liegt der Startfrequenzblock RB 0 des Bandbreitenteils BWP 1 bei RB 3 bezogen auf den gemeinsamen Indexbereich. Mithin beträgt der zweite Versatz vier Ressourcenblöcke: V2 = 4
198 1.6.1 when n equals to m, the second offset is an integer multiple of m, the resource block set consists of m consecutive resource blocks starting from a start resource block of the BWP;
199 Abs. 00178: if y2 is equal to 0, the 1st bit in the S bits is used to indicate whether n consecutive resource blocks starting from the start resource block of the bandwidth part BWP are for the terminal device. [unter Berücksichtigung der in den Absätzen 00174 bis 00180 enthaltenden Definitionen gilt die Äquivalenz der Aussagen "n ist gleich m" und "y2 ist gleich Null"]
200 Wenn in der Figur 8 der Startfrequenzblock RB 0 eines Bandbreitenteils bei – bezogen auf die Nummerierung des gemeinsamen Indexbereichs – einem der Ressourcenblöcke RB 0, RB 6, RB 12 oder RB 18 liegen würde, dann wäre der zweite Versatz gleich 0, 6, 12 oder 18, d. h. ein ganzzahliges Vielfaches von m = 6. Mithin ergäbe sich für die Größe y2 jeweils der Wert 0 (y2 = 0, denn: 0 mod 6 = 0; 6 mod 6 = 0; 12 mod 6 = 0; 18 mod 6 = 0) und für die Größe n jeweils der Wert 6 (n = m – y2), d. h. es gälte für jeden der vier skizzierten Fälle n ist gleich m (n = m)
201 determining, by the terminal device, the frequency domain resources in the control resource set based on the resource indication information.
202 Abs. 00103: a terminal device obtains resource indication information, where the resource indication information indicates a plurality of resource blocks for the terminal device; and the terminal device determines index information of the plurality of resource blocks.
203 Abs. 00114: the resource indication information is frequency domain resource configuration information of a control resource set CORESET, for example, a resource block set (Resource Block set, RB set)
204 Abs. 00117: Step 603: The terminal device determines index information of the plurality of resource blocks.
205 Abs. 00122: the terminal device can efficiently obtain locations of the resources in a timely manner
206 Abs. 00124: The start resource block of the BWP may have a specific offset, referred to as a second offset below, relative to the start resource block of the common index area
207 Abs. 00168 – 00170: In a second optional design, the plurality of resource blocks for the terminal device are configured based on a resource block index (RB index) of the BWP. … Optionally, the method further includes step 6022: The terminal device obtains a second offset, where the second offset is an offset between the start resource block of the common index area and a start resource block of the carrier bandwidth part BWP, and the offset may be a quantity of RBs offset from the start resource block of the common index area to a start resource block of the carrier bandwidth part BWP.
208 Abs. 00189: In this possible implementation, the start resource block of the common index area may be used as a boundary for resource block unit configuration. In such configuration manner, the network device can configure resources for a plurality of terminal devices in a manner of aligning boundaries of resource block units, to be specific, use m RBs as a unit to perform resource configuration, to ensure that resource blocks configured for the terminal devices are aligned at boundaries relative to the start RB by using m resource blocks as a resource block unit, in other words, to ensure that a quantity of offset RBs between a boundary of each resource block unit configured for the terminal devices and the start RB is a multiple of m, so as to avoid as far as possible resource block fragments (a fragment of RBs less than m) that cannot be allocated, thereby improving resource utilization efficiency.
209 Abs. 00268: The terminal device can execute any method in the embodiments of the present invention.
210 Abs. 00271, 00272: The receiver 301A is configured to obtain resource indication information, where the resource indication information is used to indicate a plurality of resource blocks for the terminal device. The processor 304 is configured to determine index information of the plurality of resource blocks.
211 Abs. 00289: The terminal device in this embodiment of the present invention and the communication method corresponding to FIG. 6 are based on a same idea, and technical effects brought by the terminal device are the same as those of the communication method.
212 Danach ist für die Fachperson der Gegenstand des Anspruchs 1 des Streitpatents in der chinesischen Prioritätsanmeldung CN 201711107915 als zur angemeldeten Erfindung gehörend offenbart.
213 Die Fachperson versteht nicht nur das erteilte Patent, sondern auch die Prioritätsanmeldung CN 201711107915 so, dass das Endgerät aus den Werten der Größen "zweiter Versatz" (V2) und "Granularität" (m) den Wert der Größe "y2" und daraus die Zahl n bestimmt und damit ermittelt, bei welchem Ressourcenblock des gemeinsamen Indexbereichs der erste Ressourcenblocksatz des Steuerressourcensatzes beginnt (Unterstreichungen durch den Senat hinzugefügt):
214 · Abs. 00172: the terminal device receives the second offset from the network device … by using higher layer signaling.
215 · Abs. 00175: n is determined based on m and the second offset,
216 · Abs. 00176: the second offset is an offset from the start resource block of the BWP towards a high frequency direction to the start RB in the common index area.
217 · Abs. 00177: n is equal to m minus y2, and y2 is equal to a value of the second offset mod m, that is, the second offset mod m.
218 Somit nimmt das Streitpatent auch diesbezüglich die Priorität der chinesischen Prioritätsanmeldung CN 201711107915 wirksam in Anspruch.
219 Hinsichtlich des Gegenstands des Anspruchs 10 des Streitpatents entnimmt die Fachperson der chinesischen Prioritätsanmeldung CN 201711107915 das Folgende (Unterstreichungen vom Senat hinzugefügt; im Folgenden wird auf die von der Klägerin eingereichte englische Übersetzung (Anlage N4) der chinesischen Prioritätsanmeldung (Anlage N3) Bezug genommen):
220 A terminal device apparatus comprising:
221 Abs. 0005: The present invention relates to a communication … apparatus … so that a network device can efficiently allocate or re-allocate uplink or downlink resources to a terminal device.
222 Abs. 0074: FIG. 3 is a possible schematic structural diagram of a terminal device in the foregoing communication system. The terminal device can perform a method provided in the embodiments of the present invention.
223 10.1.1 a receiving unit (301)
224 Abs. 0074: The terminal device includes a transceiver 301,
225 Abs. 0075: In a downlink, an antenna receives a downlink signal transmitted by a network device. The transceiver 301 may perform adjustment (for example, filtering, amplification, down-conversion, and digitization) on a signal received from an antenna and provide an input sample.
226 Abs. 00268: The transceiver 301 in FIG. 3 may be structurally split into a receiver 301A and a transmitter 301B.
227 Abs. 00270: The wireless apparatus includes a processor 304 and a receiver 301A
228 configured to obtain resource indication information,
Abs. 00271: The receiver 301A is configured to obtain resource indication information,
230 10.2.1 wherein the resource indication information indicates frequency domain resources in a control resource set for a terminal device; and
231 vgl. obige Ausführungen zum Merkmal 1.2.1 und
232 Abs. 00271: The receiver 301A is configured to obtain resource indication information, where the resource indication information is used to indicate a plurality of resource blocks for the terminal device.
233 10.1.2 a processing unit (304),
234 Abs. 00293: the processor 304 may be … a functional unit that executes a corresponding function, such as a processing unit.
235 unit, [sic!] configured to determine the frequency domain resources in the control resource set based on the resource indication information, wherein
236 vgl. obige Ausführungen zum Merkmal 1.3 und
237 Abs. 00272: The processor 304 is configured to determine index information of the plurality of resource blocks.
238 the resource indication information comprises S bits,
239 vgl. obige Ausführungen zum Merkmal 1.4
240 10.4.2 a most significant bit, MSB in the S bits
241 vgl. obige Ausführungen zum Merkmal 1.4.2
242 10.4.3 is used to indicate whether a resource block set belongs to the frequency domain resources in the control resource set for the terminal device,
243 vgl. obige Ausführungen zum Merkmal 1.4.3
244 a quantity of resource blocks comprised in the resource block set is m,
245 vgl. obige Ausführungen zum Merkmal 1.5
246 10.4.1 S is a positive integer, and
247 vgl. obige Ausführungen zum Merkmal 1.4.1
248 10.5.1 the resource block set consists of m resource blocks of a bandwidth part, BWP, wherein
249 vgl. obige Ausführungen zum Merkmal 1.5.1
250 the m consecutive resource blocks
251 10.6.1 start from a start resource block of the BWP or
252 Zu den Merkmalen 10.6 und 10.6.1 wird auf die obigen Ausführungen zu dem Merkmal 1.6.1 verwiesen. Zwar fehlt im Merkmal 10.6.1 im Vergleich zum Merkmal 1.6.1 die Angabe "when n equals m, the second offset is an integer multiple of m", jedoch entnimmt die Fachperson auch den Merkmalen 10.6 und 10.6.1, dass, wenn der durch das MSB angezeigte und aus m aufeinanderfolgenden Ressourcenblöcken bestehende Ressourcenblocksatz für das Endgerät bei dem Startressourcenblock des BWP beginnt, die – gemäß der Merkmalsgruppe 10.6.2 definierte – Zahl n gleich Null ist und der zweite Versatz ein ganzzahliges Vielfaches der Zahl m ist, wobei auch der zweite Versatz und die Zahl n gemäß die Merkmalsgruppe 1.6.2 durch das Endgerät bestimmt werden.
253 the m consecutive resource blocks
254 10.6.2 are adjacent to n consecutive resource blocks starting from a start resource block of the BWP, wherein
255 Zu den Merkmalen 10.6 und 10.6.2 wird auf die obigen Ausführungen zu dem Merkmal 1.6.2 verwiesen. Zwar fehlt im Merkmal 10.6.2 im Vergleich zum Merkmal 1.6.2 die Angabe "when n < m", jedoch ist diese Angabe – wie dargelegt – äquivalent zu den Angaben in den Merkmalen 10.6.2.1 bis 10.6.2.4 (bzw. den gleichlautenden Merkmalen 1.6.2.1 bis 1.6.2.4).
256 10.6.2.1 n is equal to m minus y2,
257 vgl. obige Ausführungen zum Merkmal 1.6.2.1
258 10.6.2.2 y2 is equal to a second offset mod m,
259 vgl. obige Ausführungen zum Merkmal 1.6.2.2
260 10.6.2.3 y2 ist unequal to 0,
261 vgl. obige Ausführungen zum Merkmal 1.6.2.3
262 10.6.2.4 and the second offset is an offset between a start resource block of a common index area and the start resource block of the BWP.
263 vgl. obige Ausführungen zum Merkmal 1.6.2.4
264 Danach ist für die Fachperson der Gegenstand des Anspruchs 10 des Streitpatents bereits in der chinesischen Prioritätsanmeldung CN 201711107915 als zur angemeldeten Erfindung gehörend offenbart.
265 Die technische Lehre der Druckschrift D1 steht der Patentfähigkeit der Gegenstände des Streitpatents nicht entgegen.
266 Da das Streitpatent die Priorität der chinesischen Prioritätsanmeldung CN 20171110791 wirksam in Anspruch nimmt, kommt ihm deren Zeitrang, der 10. November 2017, zu. Damit ist die am 29. November 2017 veröffentlichte Druckschrift D1mit Tagungsdatum ab dem 27. November 2017 kein für die Beurteilung der Patentfähigkeit relevanter Stand der Technik.
267 Aber selbst unter der Annahme, das Streitpatent würde die Priorität der Erstanmeldung nicht wirksam in Anspruch nehmen können, stünde die Druckschrift D1 der Patentfähigkeit des Streitpatents nicht entgegen. Denn der "zweite Vorschlag" (Proposal 2) zu dem "zweiten offenen Problem" (Open issue 2: "CORESET RA [Resource Allocation] in relation with DL BWP configuration?") zeigt in seiner "zweiten Alternative" (Alt. 2) ein Verfahren zur Bestimmung des ersten Ressourcenblocks des Steuerressourcensatzes (D1, S. 6), das von dem Vorgehen gemäß der Merkmalsgruppe 1.6.2 und dem Merkmal 1.6.1 abweicht. Nach der Lehre der D1 wird der erste Ressourcenblock (starting RB) des Steuerressourcensatzes (CORESET) gemäß der Beziehung
268 bestimmt. Dies setzt voraus, dass dem Endgerät der Startressourcenblock BWPstart des Bandbreitenteils bekannt ist. In den beiden zur Auslegung des Streitpatents genannten Beispielfällen ergeben sich damit zwar die gleichen Werte für den Startressourcenblock des Steuerressourcensatzes, nämlich im ersten Beispielfall
269 (BWPstart=3), dass der erste Ressourcenblock des Steuerressourcensatzes dem sechsten Ressourcenblock des gemeinsamen Indexbereichs entspricht:
270 und im zweiten Beispielfall (BWPstart=12), dass der erste Ressourcenblock des Steuerressourcensatzes dem zwölften Ressourcenblock des gemeinsamen Indexbereichs entspricht:
271 Jedoch werden nach der Lehre der D1 weder die streitpatentgemäßen Verfahrensschritte gemäß den Merkmalen 1.6.2.2 und 1.6.2.1 noch die Fallunterscheidung anhand des ermittelten Wertes der Zahl "n" gemäß den Merkmalen 1.6.1 und 1.6.2 durchgeführt.
272 Da die in der Druckschrift D1 gelehrte Bestimmung des ersten Ressourcenblocks des Steuerressourcensatzes in dem Bandbreitenteil ersichtlich einfacher als im Streitpatent durchgeführt wird, besteht für die Fachperson kein Anlass zu einer Abänderung.
273 Die Druckschrift D2 steht der Patentfähigkeit der Gegenstände des Streitpatents nicht entgegen.
274 Da das Streitpatent die Priorität der chinesischen Prioritätsanmeldung CN 20171110791 wirksam in Anspruch nimmt, kommt ihm deren Zeitrang, der 10. November 2017, zu. Damit ist die am 3. Januar 2018 veröffentliche Druckschrift D2 kein für die Beurteilung der Patentfähigkeit relevanter Stand der Technik.
275 Aber selbst unter der Annahme, das Streitpatent würde die Priorität der Erstanmeldung nicht wirksam in Anspruch nehmen können, stünde die Druckschrift D2 der Patentfähigkeit des Streitpatents nicht entgegen. Denn hinsichtlich der Bestimmung des ersten Ressourcenblocks des Steuerressourcensatz im aktivierten Bandbreitenteil wendet das Endgerät gemäß der D2 die gleichen Verfahrensschritte an wie ein Endgerät, das den Vorschlag der D1 implementiert. Im Kapitel 10.1 (UE procedure for determining physical downlink control channel assignment; S. 40 - 43) der D2 erfolgt die Zuweisung der jeweils sechs Ressourcenblöcke umfassende Ressourcenblocksätze über eine Bitmap, wobei sich der Index des ersten Ressourcenblocks des ersten Ressourcenblocksatzes bestimmt zu (D2, S. 42, erster Absatz nach den Spiegelstrichen, unter Korrektur einer offensichtlichen Unrichtigkeit in der Bezeichnung des Index des ersten Ressourcenblocks im Bandbreitenteil von
Abbildung
276 Da die aus der D2 bekannte Bestimmung damit derjenigen der D1 entspricht, gelten für die D2 dieselben Argumente hinsichtlich Neuheit und erfinderischen Tätigkeit.
277 Die Druckschrift D6 steht der Patentfähigkeit der Gegenstände des Streitpatents nicht entgegen.
278 Da das Streitpatent die Priorität der chinesischen Prioritätsanmeldung CN 20171110791 wirksam in Anspruch nehmen kann, kommt ihm deren Zeitrang, der 10. November 2017, zu. Damit ist die am 18. November 2017 veröffentlichte Druckschrift D6 kein für die Beurteilung der Patentfähigkeit relevanter Stand der Technik.
279 Aber selbst unter der Annahme, das Streitpatent würde die Priorität der Erstanmeldung nicht wirksam in Anspruch nehmen können, stünde die Druckschrift D6 der Patentfähigkeit des Streitpatents nicht entgegen. Denn die D6 beschäftigt sich schon nicht mit der Zuweisung von Ressourcen zur Übertragung von Steuerinformationen, sondern von Nutzdaten, wie die Fachperson sowohl an den in der D6 genannten Kanälen PDSCH / PUSCH (Physical Downlink / Uplink Shared Channel), die für die Nutzdatenübertragung verwendet werden, als auch an der Bezeichnung RBG (Resource Block Group) für die Ressourcenblocksätze erkennt (D6, S. 1, Kapitel 1 Introduction … Agreements [3] For PDSCH/PUSCH, the RBG size/number).
280 Um die Ressourcenzuweisung für die Nutzdatenübertragung zu optimieren, schlägt die D6 vor, auch bei verschieden großen Bandbreitenteilen gleich große Ressourcenblocksätze zu verwenden (D6, S. 4, zweiter Aufzählungspunkt im Kapitel 2.1: Alt2 is to set the same RGB size for different BWPs … the same RBG size for different BWPs can obviously reduce the probability of collision). Um die Ressourcenzuweisung weiter zu optimieren, sollen die Größen der RBGs zur Nutzdatenübertragung an die Größen der REG-Bündel zur Steuerinformationsübertragung angepasst werden. Dabei sind u. a. RBG-Größen von 2, 3, 6 und 12 Ressourcenblöcken vorgesehen (D6, S. 5, Kap. 2.1.2, Abs. 1: RBG size set of {2, 3, 6, 12}). Jedenfalls sieht die D6 eine Abhängigkeit der RBG-Größe von der Bandbreite der Bandbreitenteile vor (D6, S. 5, Table 3), was dazu führt, dass Endgeräte mit unterschiedlich großen Bandbreitenteilen unterschiedlich große Ressourcenblocksätze RBG verwenden (D6, S. 5, Kap. 2.1.3, erster Satz: Different UEs may have different active BWPs with different sizes, and thus, it is possible to have different RBG sizes in RA type 0 for different UEs.). Die D6 erkennt, dass sich hierdurch "Ressourcenblocklöcher" mit nicht nutzbaren Ressourcenblöcken ergeben können (D6, S. 5, Kap. 2.1.3, zweiter und dritter Satz sowie Figur 2). Als Lösung dieses Problems schlägt die D6 eine geschachtelte RBG-Struktur mit den RBG-Größen 2, 4 und 8 vor, um eine Ausrichtung der Ressourcenblocksätze unterschiedlicher Endgeräte an einem gemeinsamen Gitter zu erreichen.
281 Dabei kann die Größe P0 des ersten Ressourcenblocksatzes RBG 0 von der Größe P der weiteren RGBs abweichen. Wenn NBWP_start der Index des ersten Ressourcenblocks des Bandbreitenteils gemäß dem gemeinsamen Indexschema ist, ergibt sich die Größe P0 nach der Lehre der D6 zu (S. 6, Abs. 1):
282 Auch wenn dieses Bestimmungsverfahren den Merkmalen 1.6.2.1, 1.6.2.2 und 1.6.2.4 ähnelt, zeigt die D6 den Gegenstand des Anspruchs 1 des Streitpatents aus mehreren Gründen nicht. So wird der erste Ressourcenblocksatz mit der Größe P0 als Ressource genutzt – im Gegensatz zur streitpatentgemäßen Lösung, die die zugehörigen Ressourcenblöcke gerade nicht nutzt, womit auch die Fallunterscheidung gemäß den Merkmalen 1.6.1 und 1.6.2 aus der D6 nicht bekannt ist. Zudem beschreibt die D6 nicht, wie das Endgerät erhaltene Ressourcenanzeigeinformationen zur Anzeige von Frequenzbereichsressourcen in einem Steuerressourcensatz auswertet.
283 Damit sind die Unterschiede zwischen dem aus der D6 bekannten Verfahren und dem Gegenstand des Anspruchs 1 des Streitpatents so groß, dass die Fachperson ausgehend von der D6 keine Veranlassung hat, ihre technische Lehre in Richtung des Streitpatents zu ändern.
284 Auch die D5 kann hierzu keine Veranlassung liefern, denn der hier relevante Teil der technischen Lehre der D5 geht nicht darüber hinaus, dass die Konzepte "Steuerressourcensätze" und "Bandbreitenteile" bekannt und miteinander zu verknüpfen sind (D5, S. 1, Abschnitt 2, erster Spiegelstrich: Whether the frequency-domain allocation of a CORESET is based on BWP or some other?; D5, S. 2, erster Aufzählungspunkt, zweites Pfeilsymbol: This is based on the DL BWP associated with the CORESET for PDCCH scheduling UE-specific data.), und, dass einem Endgerät Frequenzbereichsressourcen mittels einer Bitmap zugewiesen werden, wobei jedes Bit der Bitmap anzeigt, ob der entsprechende, sechs Ressourcenblöcke umfassende, Ressourcenblocksatz für den Steuerressourcensatz genutzt wird oder nicht (D5, S. 2, erster Aufzählungspunkt). Angaben zur relativen Ausrichtung der Steuerressourcensätze und Bandbreitenteile und zur Nutzung / Nicht-Nutzung von Ressourcenblock-sätzen mit weniger als sechs Ressourcenblöcken (Fallunterscheidung gemäß den Merkmalen 1.6.1 und 1.6.2) sind der D5 nicht zu entnehmen.
285 Damit beruht der Gegenstand des Anspruchs 1 des Streitpatents gegenüber der Kombination der Druckschriften D6 und D5 auf einer erfinderischen Tätigkeit.
286 Die Kombination der Druckschriften D3 und D4 steht der Patentfähigkeit der Gegenstände des Streitpatents nicht entgegen.
287 Das Dokument D3 wurde am 2. Oktober 2017 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und ist damit Stand der Technik gemäß Art. 54 Abs. 2 EPÜ. Die D3 erkennt, dass die einem Endgerät zugewiesenen Steuerressourcensätze (CORESETs) nicht stets vollständig für die Übertragung von Steuerinformationen benötigt werden. Die D3 möchte daher einen Teil dieser Ressourcen dynamisch für die Übertragung von Nutzdaten verwenden (vgl. Titel und S. 1, Kap. 1, erster Aufzählungspunkt: NR should support dynamic reuse of at least part of resources in the control resource sets for data for the same or a different UE, at least in the frequency domain).
288 Nach einem ersten Vorschlag umfassen die Ressourcenblocksätze für Steuerinformationen (REG bundles, Resource Element Group bundles) und für Nutzdaten (RBGs, Resource Block Groups) gleich viele Ressourcenblöcke, beispielsweise drei oder sechs (D3, S. 2, vorletzter und letzter Abs.: to align the REG bundle size in frequency domain and the RBG size for data scheduling … data channel multiplexing with the control channel with the REG bundle size in frequency domain being 3. When the RBG size of 3, as illustrated in Figure 2, is used for data channel resource allocation, collisions between control channel and data channel can be avoided … Proposal 1: RBG size 3 and 6 should also be supported for data transmission in NR.). Ein als Bitmap ausgebildetes Ressourcenzuweisungsfeld soll – basierend auf der RBG-Granularität – anzeigen, welche Ressourcenblocksätze für die Übertragung von Nutzdaten vorgesehen sind (D3, S. 2, vorletzter Absatz: … the resource that can be used for data transmission can be indicated by resource allocation field … when some resource allocation type is used, e.g. bit map indication based on RBG granularity … all the unused resource in the CORESET can be used for the scheduled PDSCH).
289 Die nachfolgend wiedergegebene Figur 2 zeigt die Ressourcenaufteilung zwischen Steuerinformationen und Nutzdaten bei Ressourcenblocksätzen (REG in NR CCE0, 1, 2, 3; Scheduled RGB for data channel), die im Frequenzbereich jeweils drei Ressourcenblöcke umfassen:
Abbildung
290 Ein zweiter Vorschlag, der keine Alternative, sondern eine Ergänzung des ersten Vorschlags darstellt (D3, S. 6, Abschnitt 6 Conclusions umfasst sieben Vorschläge, die offensichtlich keine Alternativen, sondern jeweils optionale Ausgestaltungen sind), befasst sich mit der Situation, dass ein Ressourcensatz Ressourcen mehrerer CORESETs umfassen kann. Dabei sollen die Größen von REG-Bündeln und RBGs, wie beim ersten Vorschlag, gleich sein (S. 3, Abs. 1: in order to align the RBG size with the REG bundle size in frequency domain, the REG bundle size in frequency domain of these CORESETs should be same). Eine Bitmap gibt an, welche REG-Bündel zu einem Ressourcensatz gehören, der – wie ausgeführt – Ressourcen mehrerer CORESETs umfassen kann. Eine "1" in der Bitmap signalisiert, dass das REG-Bündel der Übertragung von Steuerinformationen zugewiesen wird, während eine "0" anzeigt, dass dort keinem der mehreren CORESETs Ressourcen zugewiesen sind, sondern dieser Frequenzbereich für die Übertragung von Nutzdaten zur Verfügung steht (D3, S. 3, Abs. 1: … in frequency domain, resource set is configured by a bitmap with every bit represent REG bundle size in frequency domain of CORESETs covered by resource set (such as 2, 3, 6 PRB)), wie dies die nachfolgend wiedergegebene Figur 3 der D3 zeigt:
Abbildung
291 Ausgedrückt in den Worten des Anspruchs 1 des Streitpatents ist damit aus der D3 das Folgende bekannt (Unterstreichungen durch den Senat hinzugefügt):
292 A communication method, comprising:
293 Titel: Resource multiplexing between PDCCH and PDSCH
294 Seite 1, Kapitel 1 Introduction, erster Aufzählungspunkt: NR
295 Seite 1, Kapitel 2 Configuration of resource set(s)
296 Die Fachperson entnimmt der D3, dass es um die Zuweisung von Ressourcen an die Endgeräte des 5G-Mobilfunksystems New Radio für die Übertragung von Steuerinformationen und Nutzdaten und damit um ein Kommunikationsverfahren geht.
297 obtaining, by a terminal device (UE), resource indication information,
298 Seite1, Kapitel 2 Configuration of resource set(s)
299 Seite 3, Absatz 1: in frequency domain, resource set is configured by a bitmap with every bit represent REG bundle size in frequency domain of CORESETs covered by resource set (such as 2, 3, 6 PRB),
300 Das Endgerät wertet die empfangene Bitmap aus, um die darin enthaltene Ressourcenanzeigeinformation zu erhalten.
301 1.2.1teil wherein the resource indication information is used to indicate frequency domain resources in a control resource set s for a terminal device,
302 Seite 3, Absatz 1: in frequency domain, resource set is configured by a bitmap with every bit represent REG bundle size in frequency domain of CORESETs covered by resource set (such as 2, 3, 6 PRB)
303 Die als Bitmap ausgebildeten Ressourcenanzeigeinformationen zeigen Frequenzbereichsinformationen von mehreren Steuerressourcensätzen an.
304 the resource indication information comprises S bits,
305 Seite 3, Figur 3: Die Ressourcenanzeigeinformation umfasst dort neun Bits (im Beispiel der Figur 3 von "oben" nach "unten", also von niedrigen zu hohen Frequenzen: 111010011).
306 1.4.1 S is a positive integer,
307 Die Zahl Neun ist eine positive Ganzzahl.
308 1.4.2 a most significant bit, MSB in the S bits
309 1.4.3teil is used to indicate whether a resource block set belongs to the frequency domain resources in the control resource set s for the terminal device,
310 Die Fachperson entnimmt den zum "zweiten Vorschlag" (Proposal 2) gehörenden Teilen der D3 (S. 3, die Absätze vor und nach der Figur 3), dass eine "1" in der Bitmap einen Ressourcenblocksatz für einen Steuerressourcensatz (REG bundle) und eine "0" in der Bitmap für einen Ressourcenblocksatz steht, der für Nutzdatenübertragung verwendet werden kann.
311 Da sich der zweite Vorschlag explizit mit dem Fall von mehreren CORESETs befasst, ist das Merkmal 1.4.3 insoweit nur teilweise aus der D3 bekannt.
312 a quantity of resource blocks comprised in the resource block set is m, and
313 Nach den Angaben im Absatz vor der Figur 3 auf Seite 3 der D3 kann ein Ressourcenblocksatz (REG bundle) eines Steuerressourcensatzes zwei, drei oder sechs (physikalische) Ressourcenblöcke (PRB) umfassen.
314 1.5.1teils the resource block set consist of m consecutive resource blocks of a bandwidth part, BWP, wherein
315 Ein Ressourcenblocksatz (REG bundle size) eines Steuerressourcensatzes besteht zwar aus zwei, drei oder sechs aufeinanderfolgenden Ressourcenblöcken, von Bandbreitenteilen ist in der D3 jedoch nicht die Rede.
...
316 Das Merkmal 1.6.1 sowie die Merkmalsgruppe 1.6.2 sind aus dem Dokument D3 nicht bekannt.
317 teils determining, by the terminal device, the frequency domain resources in the control resource set s based on the resource indication information.
318 vgl. die vorstehenden Ausführungen zu den Merkmalen 1.2 und 1.2.1
319 Danach ist der Gegenstand des Anspruchs 1 des Streitpatents aus dem Dokument D3 nicht vollständig bekannt. Gleiches gilt für die Vorrichtung nach Anspruch 10.
320 Es kann dahinstehen, ob es sich für die Fachperson in naheliegender Weise ergibt, die in der D3 gelehrte Verwendung einer Bitmap als Ressourcenanzeigeinformation für mehrere Steuerressourcensätze (CORESETs) und Ressourcenblockgruppen (für Nutzdaten) auch für den Fall vorzusehen, dass Frequenzbereichsressourcen für nur einen Steuerressourcensatz und für Ressourcenblockgruppen zugewiesen werden (Rest der Merkmale 1.2.1, 1.4.3 und 1.3).
321 Weiter kann dahinstehen kann, ob die Fachperson ausgehend von der D3 eine Veranlassung hat, deren Lehre so weiterzuentwickeln, dass die aus dem Dokument D4 bekannten Bandbreitenteile berücksichtigt werden (Rest des Merkmals 1.5.1) oder ob sie dies nicht tut, da die in der D4 vorgeschlagenen RBG-Größen 2, 4, 8 und 16 nicht kompatibel zu den in der D3 vorgeschlagenen Ressourcenblockgrößen 3 und 6 sind, denn jedenfalls ergeben sich die übrigen fehlenden Merkmale, d. h. die Verfahrensschritte zur Ermittlung der Größe "n" gemäß den Merkmalen 1.6.2.1 bis 1.6.2.4 und die anschließende Fallunterscheidung gemäß den Merkmalen 1.6.2 und 1.6.1, nicht in naheliegender Weise aus der Kombination der Druckschriften D3 und D4.
322 Das Dokument D4 ist am 11. August 2017 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden und damit Stand der Technik gemäß Art. 54 Abs. 2 EPÜ. In diesem Dokument ist ausgeführt, die Arbeitsgruppe RAN1 (Radio Access Network Working Group 1) habe Bandbreitenteile (Bandwidth parts, BWPs) zur Unterstützung des Breitbandbetriebs im 5G-Mobilfunksystem New Radio eingeführt. Ein Bandbreitenteil bestehe aus einer Gruppe aufeinanderfolgender physikalischer Ressourcenblöcke (PRBs, Physical Resource Blocks; Kapitel 1 Introduction). RAN1 habe weiter vereinbart, dass jeder konfigurierte Downlink-Bandbreitenteil zumindest einen Steuerressourcensatz (CORESET) mit UE-spezifischem Suchraum beinhalte (Kap. 3.2, Seite 4, zweiter Aufzählungspunkt).
323 Da 5G-NR, im Gegensatz zu 4G-LTE, unterschiedliche Subträgerabstände (SCS = Sub Carrier Spacing) kennt, wie bereits im Rahmen der Auslegung dargelegt, werden im Kapitel 4 (PRB grid alignment within a wideband NR carrier) der D4 zwei Alternativen der Ausrichtung der physikalischen Ressourcenblöcke gezeigt und die zweite Alternative, die Ausrichtung der Ressourcenblöcke bei unterschiedlichen Subträgerabständen an der Mittenfrequenz der Übertragungsbandbreite (D4, S. 5, Fig. 3: Alt 2: Aligned at center frequency), als bevorzugt dargestellt.
Abbildung
324 In dem Kapitel 5 (Other Issues) thematisiert die D4 im Abschnitt BWP configuration considering RBG grid alignment (D4, S. 6 – 8), dass eine fehlende RBG-Raster-Ausrichtung (Resource Block Group grid alignment) zwischen Nutzern zu einer – aus Sicht der Basisstation (gNB) – schlechten Ausnutzung der Frequenzressourcen führt (D4, S. 6, letzter Abs.: RBG misalignment across users can cause that frequency resource may not be fully utilized from gNB perspective). Die Figur 4 der D4 zeigt, dass eine RBG-Raster-Fehlausrichtung bei gleicher RBG-Größe zu zwei (statt nur einem bei gleicher Ausrichtung) nicht nutzbaren RBGs des Endgeräts UE2 führt, während Figur 5 der D4 darstellt, wie eine RBG-Raster-Fehlausrichtung in Kombination mit unterschiedlichen RBG-Größen (UE1: RBG-8; UE2: RBG-4) drei (statt nur zwei bei gleicher Ausrichtung) für das Endgerät UE2 nicht nutzbare RBGs zur Folge hat:
Abbildung
Abbildung in Originalgröße in neuem Fenster öffnen
325 Falls die RBG-Größen zu 2N festgelegt würden, also 2, 4, 8, 16, …, wäre die in Figur 6 dargestellte verschachtelte RBG-Struktur vorteilhaft:
326 Zur Unterstützung der RBG-Raster-Ausrichtung zieht D4 zwei Optionen in Betracht. Nach der Option 1 wird das RBG-Raster basierend auf Breitband-CC (Component Carrier) festgelegt und dann wird der Bandbreitenteil unabhängig von diesem Raster konfiguriert. Nach der Option 2 wird das RBG-Raster basierend auf dem aktivierten Bandbreitenteil erstellt, unabhängig von der Lage des Bandbreitenteils innerhalb des Breitband-CC. Die nachfolgend wiedergegebene Figur 7 zeigt beide Optionen.
Abbildung
327 Die Figur 7 zeigt für beide Optionen einen gemeinsamen Indexbereich, der 24 Ressourcenblöcke RB0, …, RB23 umfasst, wobei eine Ressourcenblockgruppe (RBG, Resource Block Group) maximal vier Ressourcenblöcke RB groß ist (Max RBG beträgt vier Ressourcenblöcke). Bei der Option 2 entspricht die BWP-Granularität der maximalen Ressourcenblockgröße, also vier Ressourcenblöcken. Bei der Option 1 entspricht die BWP-Granularität hingegen nur einem Ressourcenblock. Der für die Option 1 dargestellte Bandbreitenteil umfasst dreizehn Ressourcenblöcke (RB5, …, RB17), die nicht an der maximalen RBG-Größe ausgerichtet sind.
328 Die Fachperson kann der Aussage der D4 im Zusammenhang mit der Option 1 "while offset to indicate start location of the max RBG size may be informed to UE implicitly or explicitly" (D4, S. 8, Abs. 1) nicht unmittelbar und eindeutig entnehmen, welcher Versatz gemeint ist. Es könnte sich um den Versatz zwischen dem ersten Ressourcenblock (Bsp.: RB8) einer maximal großen Ressourcenblockgruppe in dem Bandbreitenteil und dem ersten Ressourcenblock (Bsp: RB5) des Bandbreitenteils handeln, was im dem Beispielfall gemäß Figur 7 der D4 einen Versatz (offset) von drei Ressourcenblöcken ergeben würde. Alternativ könnte es sich um den Versatz zwischen dem ersten Ressourcenblock (Bsp.: RB8) einer maximalen RBG-Größe in dem Bandbreitenteil und dem Startressourcenblock (RB0) des gemeinsamen Indexbereichs handeln, was einen Versatz (offset) von acht Ressourcenblöcken entsprechen würde.
329 Dem Kapitel 3 (BWP Activation; S. 1, 2) der D4 entnimmt die Fachperson, dass drei verschiedene Optionen vorgesehen sind, um dem Endgerät zu signalisieren, welcher der ihm zugewiesenen Bandbreitenteile aktiviert werden soll. Nach der "Option #1" soll eine explizite oder implizite Signalisierung (DCI, Downlink Control Information) an das Endgerät erfolgen, wobei die explizite Signalisierung mit Anzeige der Mittenfrequenz oder des Startressourcenblocks des Bandbreitenteils bevorzugt wird (D4, S. 1, letzter Abs. bis S. 2, Abs. 1). Möglicherweise entspricht die Angabe des Startressourcenblocks des Bandbreitenteils zwar dem streitpatentgemäßen "zweiten Versatz", jedoch kann die Fachperson der D4 nicht unmittelbar und eindeutig entnehmen, in welchen Zusammenhang die Angabe des Startressourcenblocks des Bandbreitenteils im Kapitel 3 der D4 mit der Angabe eines Versatzes im Kapitel 5 (Fig. 7; Option 1) stehen soll.
330 Jedenfalls zeigt die Druckschrift D4 nicht die Bestimmung des Parameters "n" aus den Größen "zweiter Versatz" und "m" gemäß den Merkmalen 1.6.1 und 1.6.2. Zudem geht aus der D4 nicht hervor, wie nach der Option 1 der Figur 7 verfahren wird, wenn die tatsächliche RBG-Größe von der maximalen RBG-Größe abweicht.
331 Darüber hinaus beschäftigt sich der vorstehend diskutierte Abschnitt "BWP configuration considering RBG grid alignmentt" im Kapitel 5 der D4 nicht mit Steuerressourcensätzen für die Übertragung von Steuerinformationen, sondern mit Ressourcenblockgruppen (RBGs) für die Übertragung von Nutzdaten.
332 Nach alledem kann die Fachperson der D4 weder das Merkmal 1.5 (Ressourcenblocksatz bzw. Ressourcenblocksätze mit jeweils m Ressourcenblöcken eines Steuerressourcensatzes) noch die Merkmalsgruppe 1.6 (Bestimmung des Wertes von "n" gemäß den Merkmalen der Merkmalsgruppe 1.6.2 und davon abhängige Fallunterscheidung nach Merkmal 1.6.1 bzw. Merkmalsgruppe 1.6.2) entnehmen.
333 Danach beruht der Gegenstand des Anspruchs 1 des Streitpatents gegenüber der
334 Kombination der Druckschriften D3 und D4 auf einer erfinderischen Tätigkeit. Gleiches gilt für den Gegenstand des Anspruchs 10.
335 Auch die Kombination der Druckschriften D5 und D4 führt die Fachperson nicht in naheliegender Weise zum Gegenstand des Anspruchs 1 nach Streitpatent, denn der hier relevante Teil der technischen Lehre der D5 geht nicht darüber hinaus, dass die Konzepte "Steuerressourcensätze" und "Bandbreitenteile" bekannt und miteinander zu verknüpfen sind (D5, S. 1, Abschnitt 2, erster Spiegelstrich: "Whether the frequency-domain allocation of a CORESET is based on BWP or some other?"; D5, S. 2, erster Aufzählungspunkt, zweites Pfeilsymbol: "This is based on the DL BWP associated with the CORESET for PDCCH scheduling UE-specific data."), und, dass einem Endgerät Frequenzbereichsressourcen mittels einer Bitmap zugewiesen werden, wobei jedes Bit der Bitmap anzeigt, ob der entsprechende, sechs Ressourcenblöcke umfassende, Ressourcenblocksatz für den Steuerressourcensatz genutzt wird oder nicht (D5, S. 2, erster Aufzählungspunkt). Die Verfahrensschritte gemäß der Merkmalsgruppe 1.6.2 und die Fallunterscheidung gemäß den Merkmalen 1.6.1 und 1.6.2 sind dagegen weder aus der D5 noch – wie vorstehend im Zusammenhang mit der Kombination der D3 und D4 dargelegt – aus der D4 bekannt.
336 Daher beruht der Gegenstand des Anspruchs 1 des Streitpatents auch gegenüber der Kombination der Druckschriften D5 und D4 auf einer erfinderischen Tätigkeit. Gleiches gilt für den Gegenstand des Anspruchs 10.
B.
337 Nebenentscheidungen
338 Die Kostenentscheidung beruht auf § 84 Abs. 2 PatG i. V. m. § 91 Abs. 1 ZPO.
339 Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit beruht auf § 99 Abs. 1 PatG i. V. m. § 709 ZPO.