4 B 24/18, 4 B 24/18 (4 C 9/18)
Gegenstand Revisionszulassung; Anwendbarkeit von § 246 Abs. 9 BauGB auf private Vorhabenträger
Aktenzeichen
4 B 24/18, 4 B 24/18 (4 C 9/18)
Gericht
BVerwG 4. Senat
Datum
06. August 2018
Dokumenttyp
Beschluss
Entscheidungsgründe

1 Auf die Beschwerde der Klägerin wird die Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zugelassen. In dem Revisionsverfahren wird voraussichtlich geklärt werden, ob und unter welchen Voraussetzungen Vorhaben, die der Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen dienen, von § 246 Abs. 9 BauGB begünstigt werden, wenn ein privater Vorhabenträger ein solches Vorhaben verwirklichen möchte.

2 Die vorläufige Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 1 und § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.

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