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4 BN 43/20, 4 BN 43/20 (4 CN 6/21)
GegenstandRevisionszulassung; zusätzliche Flächen für die Nutzung von Windenergie in einem Flächennutzungsplan
Aktenzeichen
4 BN 43/20, 4 BN 43/20 (4 CN 6/21)
Gericht
BVerwG 4. Senat
Datum
20. Juni 2021
Dokumenttyp
Beschluss
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen Zitierte Normen ECLI
Tenor
Die Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 26. Februar 2020 wird aufgehoben.
Die Revision wird zugelassen.
Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung vorbehalten.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren vorläufig auf 30 000 € festgesetzt.
Entscheidungsgründe
1Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zugelassen. Die Rechtssache kann voraussichtlich zur Klärung der Frage beitragen, inwiefern es bei der Darstellung zusätzlicher Flächen für die Nutzung von Windenergie in einem Flächennutzungsplan einer Gesamtplanung mit umfassender Abwägung auch in Bezug auf bereits zuvor als Sonderbauflächen für die Windenergie dargestellte Flächen bedarf.
2Die vorläufige Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 1 und § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.
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