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4 BN 31.24, 4 BN 31.24 (4 CN 2.25)
GegenstandRevisionszulassung; Gültigkeit einer Erhaltungsverordnung
Aktenzeichen
4 BN 31.24, 4 BN 31.24 (4 CN 2.25)
Gericht
BVerwG 4. Senat
Datum
09. Juli 2025
Dokumenttyp
Beschluss
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen Zitierte Normen ECLI
Tenor
Die Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. Juni 2024 wird aufgehoben. Die Revision wird zugelassen.
Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren vorläufig auf 30 000 € festgesetzt.
Entscheidungsgründe
1Die Beschwerde der Antragstellerin ist zulässig und begründet. Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen.
2Das Revisionsverfahren kann voraussichtlich zur Klärung der Frage beitragen, welche Anforderungen an die bei Erlass von Erhaltungssatzungen nach § 172 BauGB vorzunehmende Abwägung und deren gerichtliche Kontrolle zu stellen sind.
3Die vorläufige Festsetzung des Streitwerts für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 1 und § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.
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