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4 BN 2/21, 4 BN 2/21 (4 CN 7/21)
GegenstandRevisionszulassung; Prägung eines Dorfgebiets nach § 5 BauNVO durch landwirtschaftliche Vollerwerbsbetriebe
Aktenzeichen
4 BN 2/21, 4 BN 2/21 (4 CN 7/21)
Gericht
BVerwG 4. Senat
Datum
20. September 2021
Dokumenttyp
Beschluss
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen Zitierte Normen ECLI
Tenor
Die Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 15. Oktober 2020 wird aufgehoben. Die Revision wird zugelassen.
Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren vorläufig auf 30 000 € festgesetzt.
Entscheidungsgründe
1Die Beschwerde der Antragsgegnerin ist zulässig und begründet. Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen.
2Das Revisionsverfahren kann voraussichtlich Gelegenheit geben, die Frage zu klären, ob nur landwirtschaftliche Vollerwerbsbetriebe geeignet sind, ein Dorfgebiet nach § 5 BauNVO zu prägen.
3Die vorläufige Festsetzung des Streitwerts für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 1 und § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.
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