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Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. März 2017 - 5 Sa 1330/16 - aufgehoben.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 31. August 2016 - 14 Ca 3482/16 - wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.