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Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 5. Juli 2022 - 8 Sa 895/21 - aufgehoben.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 7. Mai 2021 - 24 Ca 1258/20 - wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.