Findet nicht nur wortwörtliche Treffer, sondern auch inhaltlich ähnliche Stellen.
Aktuell sind rund 80.000 Bundesurteile verfügbar. In den nächsten Updates kommen
schrittweise hunderttausende Länderurteile hinzu.
3 C 4/21, 3 C 4/21 (3 C 1/18)
GegenstandEinstellung Revisionsverfahren
Aktenzeichen
3 C 4/21, 3 C 4/21 (3 C 1/18)
Gericht
BVerwG 3. Senat
Datum
08. Dezember 2021
Dokumenttyp
Beschluss
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen Zitierte Normen ECLI
Tenor
Das Revisionsverfahren wird eingestellt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren auf 150 000 € festgesetzt.
Entscheidungsgründe
1Die Klägerin hat ihre Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 19. Mai 2016 mit Schriftsatz vom 26. November 2021 mit Einwilligung des Beklagten und des Vertreters des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht zurückgenommen. Das Revisionsverfahren ist deshalb gemäß § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
2Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 52 Abs. 1 GKG.
Wir verwenden optionale Cookies zu
Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.