3 B 6/17, 3 B 6/17 (3 C 12/18)
Gegenstand Revisionszulassung; Anwendbarkeit der §§ 18 ff. AEG 1994; Verlängerung einer Straßenbahnlinie bei stattfindendem Güterverkehr
Aktenzeichen
3 B 6/17, 3 B 6/17 (3 C 12/18)
Gericht
BVerwG 3. Senat
Datum
12. Juli 2018
Dokumenttyp
Beschluss
Entscheidungsgründe

1 Die Sache hat grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Das angestrebte Revisionsverfahren wird dem Senat Gelegenheit geben, unter anderem die Frage zu klären, ob für das Planfeststellungsverfahren zur Änderung von für den Eisenbahnverkehr gewidmeten Betriebsanlagen die §§ 18 ff. AEG zur Anwendung kommen, wenn das Vorhaben der Verlängerung einer Straßenbahnlinie dient, dort aber zugleich in geringem Umfang weiterhin Güterverkehr stattfinden soll.

2 Die vorläufige Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1 und 3, § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.

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