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3 B 41/17, 3 B 41/17 (3 C 21/18)
3 B 41/17, 3 B 41/17 (3 C 21/18)
Aktenzeichen
3 B 41/17, 3 B 41/17 (3 C 21/18)
Gericht
BVerwG 3. Senat
Datum
17. Dezember 2018
Dokumenttyp
Beschluss
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen ECLI
Entscheidungsgründe
1Die Beschwerde der Klägerin hat Erfolg. Der Rechtssache kommt die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zu. Das Revisionsverfahren wird dem Bundesverwaltungsgericht voraussichtlich Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, ob die für inländische Apotheken geltende Preisbindung für Arzneimittel (§ 78 Abs. 1 und 2 AMG, § 3 AMPreisV) in Folge des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19. Oktober 2016 - C-148/15 [ECLI:EU:C:2016:776], Deutsche Parkinson Vereinigung - (NVwZ 2016, 1793) wegen "Inländerdiskriminierung" mit Art. 12 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist.