3 B 39/17, 3 B 39/17 (3 C 11/18)
Gegenstand Revisionszulassung; Aufwendungsersatz für Unterbringung eines aufgefundenen Hundes
Aktenzeichen
3 B 39/17, 3 B 39/17 (3 C 11/18)
Gericht
BVerwG 3. Senat
Datum
02. Juli 2018
Dokumenttyp
Beschluss
Entscheidungsgründe

1 Die Beschwerde hat Erfolg. Der Rechtssache kommt die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zu. Die Revision wird dem Senat voraussichtlich Gelegenheit geben, die Frage zu klären, ob der Anspruch eines Tierschutzvereins gegen die Tierschutzbehörde auf Ersatz der Aufwendungen für die Unterbringung eines verletzt aufgefundenen Hundes aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag endet, wenn die Tierschutzbehörde ihre Unterbringungspflicht hypothetisch durch eine Anordnung gegenüber dem Halter oder Veräußerung des Hundes (§ 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TierSchG) hätte beenden können.

Wir verwenden optionale Cookies zu Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.