2 WNB 3/19, 2 WNB 3/19 (2 WRB 1/19)
Gegenstand Zulassung der Rechtsbeschwerde in Fristfragen
Aktenzeichen
2 WNB 3/19, 2 WNB 3/19 (2 WRB 1/19)
Gericht
BVerwG 2. Wehrdienstsenat
Datum
04. November 2019
Dokumenttyp
Beschluss
Entscheidungsgründe

1 Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers, über die der Senat gemäß § 22b Abs. 4 Satz 1 WBO in der Besetzung ohne ehrenamtliche Richter entscheidet, ist gemäß § 22a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 WBO zuzulassen. Die vorliegende Rechtssache kann dem Senat Gelegenheit zur Klärung der grundsätzlichen Frage geben, ob und unter welchen Voraussetzungen sich ein nach Dienstschluss abwesender Disziplinarvorgesetzter die Abgabe einer Beschwerde beim Offizier vom Wachdienst der Kaserne im Rahmen des § 6 Abs. 1 WBO als fristwahrende Einlegung zurechnen lassen muss.

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