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2 StR 767/25
2 StR 767/25
Aktenzeichen
2 StR 767/25
Gericht
BGH 2. Strafsenat
Datum
30. April 2026
Dokumenttyp
Beschluss
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen ECLI
Tenor
Dem Angeklagten wird Rechtsanwältin G. aus K. zur Pflichtverteidigerin bestellt.
Entscheidungsgründe
1Dem Antrag des Angeklagten auf Bestellung eines Pflichtverteidigers ist zu entsprechen. Die Verteidigung des Angeklagten in der Revisionshauptverhandlung über die Revision der Staatsanwaltschaft ist notwendig (§ 350 Abs. 2 Satz 2, § 140 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 StPO). Die Wahlverteidigerin des Angeklagten hat für den Fall ihrer Bestellung als Pflichtverteidigerin die Niederlegung des Wahlmandats angekündigt.
Menges
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