2 StR 767/25
2 StR 767/25
Aktenzeichen
2 StR 767/25
Gericht
BGH 2. Strafsenat
Datum
30. April 2026
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Dem Angeklagten wird Rechtsanwältin G. aus K. zur Pflichtverteidigerin bestellt.

Entscheidungsgründe

1 Dem Antrag des Angeklagten auf Bestellung eines Pflichtverteidigers ist zu entsprechen. Die Verteidigung des Angeklagten in der Revisionshauptverhandlung über die Revision der Staatsanwaltschaft ist notwendig (§ 350 Abs. 2 Satz 2, § 140 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 StPO). Die Wahlverteidigerin des Angeklagten hat für den Fall ihrer Bestellung als Pflichtverteidigerin die Niederlegung des Wahlmandats angekündigt.

Menges

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