2 StR 74/22
2 StR 74/22
Aktenzeichen
2 StR 74/22
Gericht
BGH 2. Strafsenat
Datum
26. September 2022
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Kassel vom 26. Oktober 2021 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Tagessatz bei der Tat II. 4. auf 5 € festgesetzt wird. Im Übrigen hat die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Franke     

Appl     

Zeng   

Grube     

Schmidt     

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