Auf den Antrag des Angeklagten auf Entscheidung des Revisionsgerichts wird der Beschluss des Landgerichts Erfurt vom 4. September 2023, mit dem die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 30. März 2023 als unzulässig verworfen worden ist, aufgehoben; das Rechtsmittel des Angeklagten ist rechtzeitig begründet worden.