Findet nicht nur wortwörtliche Treffer, sondern auch inhaltlich ähnliche Stellen.
Aktuell sind rund 80.000 Bundesurteile verfügbar. In den nächsten Updates kommen
schrittweise hunderttausende Länderurteile hinzu.
2 StR 478/22
2 StR 478/22
Aktenzeichen
2 StR 478/22
Gericht
BGH 2. Strafsenat
Datum
22. Mai 2023
Dokumenttyp
Beschluss
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen ECLI
Tenor
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 23. August 2022 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Anspruch auf Zahlung von Rechtshängigkeitszinsen erst für die Zeit ab dem 20. August 2022 begründet ist. Im Übrigen hat die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels, die durch den Adhäsionsantrag entstandenen besonderen Kosten sowie die der Neben- und Adhäsionsklägerin im Rechtsmittelverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
Franke
RiBGH Dr. Appl ist wegen
Krankheit an der Unterschrift
gehindert.
RiBGH Prof. Dr. Krehl ist wegen
Krankheit an der Unterschrift
gehindert.
Franke
Franke
Zeng
Meyberg
Wir verwenden optionale Cookies zu
Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.