Findet nicht nur wortwörtliche Treffer, sondern auch inhaltlich ähnliche Stellen.
Aktuell sind rund 80.000 Bundesurteile verfügbar. In den nächsten Updates kommen
schrittweise hunderttausende Länderurteile hinzu.
2 StR 450/22
2 StR 450/22
Aktenzeichen
2 StR 450/22
Gericht
BGH 2. Strafsenat
Datum
13. September 2023
Dokumenttyp
Beschluss
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen ECLI
Tenor
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 9. Juni 2022 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Einziehungsausspruch dahin geändert wird, dass gegen den Angeklagten die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 10.966,00 € angeordnet wird und er in Höhe eines Teilbetrages von 9.632,00 € als Gesamtschuldner haftet. Im Übrigen hat die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Krehl
Eschelbach
Meyberg
Grube
Lutz
Wir verwenden optionale Cookies zu
Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.