2 BvR 916/11, 2 BvR 636/12
Gegenstand Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Aktenzeichen
2 BvR 916/11, 2 BvR 636/12
Gericht
BVerfG 2. Senat
Datum
19. Mai 2021
Dokumenttyp
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 100.000 (in Worten: einhunderttausend) Euro festgesetzt.

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