2 BvR 883/17
Gegenstand Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Aktenzeichen
2 BvR 883/17
Gericht
BVerfG 2. Senat 2. Kammer
Datum
24. Oktober 2018
Dokumenttyp
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 10.000 € (in Worten: zehntausend Euro) festgesetzt.

Entscheidungsgründe

1 Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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