Findet nicht nur wortwörtliche Treffer, sondern auch inhaltlich ähnliche Stellen.
Aktuell sind rund 80.000 Bundesurteile verfügbar. In den nächsten Updates kommen
schrittweise hunderttausende Länderurteile hinzu.
2 BvR 830/17
GegenstandNichtannahmebeschluss: Versagung einer Entschädigung gem §§ 2, 3 StrEG zugunsten der Inhaber einer infolge Arrestanordnung insolventen GmbH verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden - Verweisung auf Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen
Aktenzeichen
2 BvR 830/17
Gericht
BVerfG 2. Senat 2. Kammer
Datum
01. Juli 2019
Dokumenttyp
Nichtannahmebeschluss
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen Zitierte Normen ECLI
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Entscheidungsgründe
1Gegen die angegriffenen Entscheidungen ist verfassungsrechtlich nichts zu erinnern. Soweit den Beschwerdeführern ein Schaden entstanden ist und sie in einem vermögenswerten Recht im Sinne von Art. 14 Abs. 1 GG beeinträchtigt sein sollten, bleibt es ihnen unbenommen, den Schaden im Rahmen der von der Rechtsordnung eröffneten Ansprüche geltend zu machen, etwa in Form von Ansprüchen nach § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG.