2 BvR 807/23
Gegenstand Nichtannahmebeschluss ohne Begründung
Aktenzeichen
2 BvR 807/23
Gericht
BVerfG 2. Senat
Datum
09. Juli 2023
Dokumenttyp
Kammerbeschluss ohne Begründung
Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos (§ 40 Abs. 3 GOBVerfG).

Entscheidungsgründe

1 Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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