Aktuell sind rund 80.000 Bundesurteile verfügbar. In den nächsten Updates kommen schrittweise hunderttausende Länderurteile hinzu.
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos (§ 40 Abs. 3 GOBVerfG).
1 Diese Entscheidung ist unanfechtbar.