Findet nicht nur wortwörtliche Treffer, sondern auch inhaltlich ähnliche Stellen.
Aktuell sind rund 80.000 Bundesurteile verfügbar. In den nächsten Updates kommen
schrittweise hunderttausende Länderurteile hinzu.
2 BvR 798/24
GegenstandErfolglose Gegenvorstellung bzgl Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde
Aktenzeichen
2 BvR 798/24
Gericht
BVerfG 2. Senat 3. Kammer
Datum
03. September 2024
Dokumenttyp
Kammerbeschluss
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen ECLI
Tenor
Die Gegenvorstellung des Beschwerdeführers vom 23. Juli 2024 gegen den Nichtannahmebeschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2024 - 2 BvR 798/24 - wird zurückgewiesen.
Entscheidungsgründe
1
Auf die Gegenvorstellung des Beschwerdeführers hat sich die Kammer mit der Verfassungsbeschwerde erneut befasst. Sie hat im Ergebnis keinen Erfolg. Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil ihr weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt noch ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt erscheint (vgl. § 93a Abs. 2 BVerfGG).
2
Die Kammer ist auch nach erneuter Prüfung einstimmig der Auffassung, dass der Beschwerdeführer auf der Grundlage seines Vorbringens durch die angefochtene Entscheidung nicht in seinen Grund- oder grundrechtsgleichen Rechten verletzt ist. Insbesondere bewegen sich die – einfachrechtlich möglicherweise nicht in jeder Hinsicht zwingenden – Beurteilungen des Oberlandesgerichts im Rahmen des den Fachgerichten insoweit zustehenden Beurteilungsspielraums; sie sind von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden.
3
Von einer weiteren Begründung wird abgesehen.
4
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Wir verwenden optionale Cookies zu
Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.