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2 BvR 577/25
GegenstandNichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne Begründung - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs gegen "die Senate" des BVerfG
Aktenzeichen
2 BvR 577/25
Gericht
BVerfG 2. Senat 1. Kammer
Datum
06. Juli 2025
Dokumenttyp
Nichtannahmebeschluss
Zitiert von Urteilen Zitierte Normen ECLI
Tenor
Das Ablehnungsgesuch gegen namentlich nicht genannte Richter des Bundesverfassungsgerichts wird als unzulässig verworfen.
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Entscheidungsgründe
1Das Ablehnungsgesuch ist offensichtlich unzulässig, weil es pauschal "gegen die Senate des Bundesverfassungsgerichts" gerichtet und nicht mit einer nachvollziehbaren Begründung versehen ist. In einem solchen Fall ist kein Richter von der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ausgeschlossen; dienstlicher Stellungnahmen bedarf es nicht (vgl. BVerfGE 142, 1 <4 Rn. 12> m.w.N.).