2 BvR 424/17
Gegenstand Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Aktenzeichen
2 BvR 424/17
Gericht
BVerfG 2. Senat
Datum
25. April 2018
Dokumenttyp
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfassungsbeschwerdeverfahren auf 50.000 € (in Worten: fünfzigtausend Euro) festgesetzt.

Eine Festsetzung des Gegenstandswerts des Verfahrens über die einstweilige Anordnung ist weder beantragt noch angezeigt.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Wir verwenden optionale Cookies zu Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.