2 BvR 361/24
Gegenstand Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde gegen §§ 4, 5 BWahlG - Tenorbegründung
Aktenzeichen
2 BvR 361/24
Gericht
BVerfG 2. Senat 2. Kammer
Datum
29. Juli 2024
Dokumenttyp
Nichtannahmebeschluss
Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, da sie den Begründungsanforderungen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 92 BVerfGG, vgl. Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. April 2024 - 1 BvR 2281/22 - Rn. 4 m.w.N., stRspr) nicht genügt.

Entscheidungsgründe

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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