2 BvR 329/09
Gegenstand Nichtannahmebeschluss ohne Begründung
Aktenzeichen
2 BvR 329/09
Gericht
BVerfG 2. Senat 1. Kammer
Datum
13. September 2010
Dokumenttyp
Kammerbeschluss ohne Begründung
Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Entscheidungsgründe

1 Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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