2 BvR 2883/10
Gegenstand Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: einstweilige Aussetzung des Vollzugs von Freiheitsstrafen - Verständigung zwischen Gericht und Beteiligten im Strafverfahren
Aktenzeichen
2 BvR 2883/10
Gericht
BVerfG 2. Senat
Datum
04. Dezember 2012
Dokumenttyp
Einstweilige Anordnung
Tenor

Die einstweilige Anordnung vom 21. Juni 2012 wird für die Dauer von sechs Monaten, längstens jedoch bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.

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