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2 BvR 2628/10
GegenstandWiederholung einer einstweiligen Anordnung: einstweilige Aussetzung des Vollzugs von Freiheitsstrafen - Verständigung zwischen Gericht und Beteiligten im Strafverfahren
Aktenzeichen
2 BvR 2628/10
Gericht
BVerfG 2. Senat
Datum
21. Oktober 2012
Dokumenttyp
Einstweilige Anordnung
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen Zitierte Normen
Tenor
Die einstweilige Anordnung vom 22. Mai 2012 wird für die Dauer von sechs Monaten, längstens jedoch bis zur Entscheidung über
die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.
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