2 BvR 2627/18
Gegenstand Kammerbeschluss: Einstellung des Verfahrens nach Rücknahme der Verfassungsbeschwerde und des Antrags auf Erlass einer eA
Aktenzeichen
2 BvR 2627/18
Gericht
BVerfG 2. Senat 2. Kammer
Datum
21. Mai 2019
Dokumenttyp
Kammerbeschluss
Tenor
1.

Das Verfahren wird eingestellt.

2.

Damit wird die am 13. Dezember 2018 erlassene und am 16. Januar 2019 wiederholte einstweilige Anordnung gegenstandslos.

Entscheidungsgründe

1 Der Beschwerdeführer hat mit Schriftsatz vom 14. Mai 2019 die Verfassungsbeschwerde und seinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zurückgenommen. Das Verfahren ist daher einzustellen. Nach Wegfall der Verfassungsbeschwerde wird die bereits erlassene einstweilige Anordnung gegenstandlos (vgl. § 40 Abs. 3 GOBVerfG).

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