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2 BvR 230/25
GegenstandNichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Partei BSW zur Nichtberücksichtigung in der Sendung "ARD Wahlarena" - Tenorbegründung
Aktenzeichen
2 BvR 230/25
Gericht
BVerfG 2. Senat 3. Kammer
Datum
14. Februar 2025
Dokumenttyp
Nichtannahmebeschluss
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen Zitierte Normen ECLI
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerdeführerin zeigt nicht schlüssig auf, durch die angegriffenen Entscheidungen in ihrem Recht auf (abgestufte) Chancengleichheit der Parteien aus Artikel 21 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz verletzt zu werden.
Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos (§ 40 Abs. 3 GOBVerfG).
Entscheidungsgründe
1Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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