2 BvR 198/17
Gegenstand Nichtannahmebeschluss ohne Begründung - Zurückweisung eines mangels geeigneter Begründung offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs gegen Richter des BVerfG
Aktenzeichen
2 BvR 198/17
Gericht
BVerfG 2. Senat 1. Kammer
Datum
19. Februar 2017
Dokumenttyp
Kammerbeschluss ohne Begründung
Tenor

Das Ablehnungsgesuch gegen die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts wird als unzulässig verworfen.

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Entscheidungsgründe

1 Das Ablehnungsgesuch gegen die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts ist offensichtlich unzulässig. Es enthält lediglich Ausführungen, die zur Begründung und Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind. Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter. Diese sind auch bei der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch - soweit sie geschäftsplanmäßig dazu berufen sind - nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 131, 239 <252 f.>; BVerfGK 8, 59 <60>).

2 Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

3 Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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